Paragraphen zum Thema Europäische Datenschutzgrundverordnung; Quelle: Fotolia.com/fotogestoeber

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Gestern Abend haben Rat, Parlament und EU-Kommission die Verhandlungen zum „Digital Markets Act“, dem Gesetz über digitale Märkte (DMA), erfolgreich abgeschlossen. Die Verordnung ist in dieser Form ein Novum. Mit dem DMA wird ein neues Instrument für mehr Wettbewerb auf Plattformmärkten geschaffen. Dazu sieht der DMA einen Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen vor. Zuvor gab es nur in Deutschland mit dem GWB-Digitalisierungsgesetz, das 2021 in Kraft getreten ist, vergleichbare Regelungen.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Sven Giegold, hierzu: „Europa hat sich auf die weltweit strengsten Regeln für mehr Wettbewerb und Fairness bei den großen digitalen Playern verständigt. Die großen Plattformunternehmen werden klaren und harten Regeln unterworfen und können nicht mehr länger einseitig die Spielregeln bestimmen. Zu lange haben die großen Digitalriesen wie Google, Facebook, Amazon und Co den Markt dominiert, so dass es neuen Wettbewerbern fast unmöglich war, Fuß zu fassen. Künftig gilt für alle großen Digitalunternehmen ein klarer Verhaltenskodex. Das deutsche GWB-Digitalisierungsgesetz hat hierfür einen entscheidenden Anstoß gegeben. Die deutsche Bundesregierung hat sich erfolgreich für ein scharfes EU-Regelwerk eingesetzt, ohne damit die Rechte des Bundeskartellamts zu schwächen. Von den neuen Regeln profitieren nicht zuletzt auch die Verbraucherinnen und Verbraucher. Es gibt klarere Regeln für personalisierte Werbung, mehr Interoperabilität von Diensten, mehr Portabilität für Daten. Darüber hinaus hilft der Digital Markets Act auch den Unternehmen, die auf die Gatekeeper angewiesen sind. Dazu gehören etwa die Hotels, denen die Gatekeeper künftig nicht länger untersagen können, ihre Dienstleistungen günstiger auf eigenen Webseiten anzubieten.“

Bisher haben sich Wettbewerbsverfahren gegenüber Digitalunternehmen häufig über Jahre hingezogen. Bis eine rechtskräftige Entscheidung vorlag, war häufig bereits ein unumkehrbarer Schaden für Wettbewerber und Verbraucher entstanden. Der DMA soll nun ein schnelleres und effektiveres Einschreiten der EU-Kommission ermöglichen.

Aus Sicht der Bundesregierung ist das Verhandlungsergebnis als großer Erfolg zu werten. Herzstück der Verordnung sind rund zwanzig konkrete Verhaltenspflichten, die alle Gatekeeper proaktiv umsetzen müssen. So ist z.B. eine Interoperabilitätsverpflichtung für Messengerdienste der Gatekeeper vorgesehen, die in absehbarer Zeit auch Gruppenfunktionen umfasst. Nutzer/innen müssen daher ihre Messengerdienste in Zukunft dann nicht mehr danach auswählen, wo die meisten Freunde und Bekannten sind. Vielmehr sind zukünftig qualitative Merkmale, wie z.B. ein hohes Datenschutzniveau, wettbewerbsentscheidend. Zugleich wird die Wahlfreiheit von kleinen Messengerdiensten und Nutzern gewahrt. Das heißt: Diese können frei entscheiden, ob sie die Funktion anbieten bzw. nutzen wollen. Eine Verpflichtung besteht lediglich für die Dienste der Gatekeeper, wie z.B. WhatsApp.

Für personalisierte Werbung werden strenge Regelungen eingeführt. Gatekeeper dürfen diese nur noch mit Einwilligung der Endnutzer/innen ausspielen. Zugleich wird sichergestellt, dass Nutzer/innen nicht z.B. durch sog. dark patterns (Benutzerschnittstellen-Design, das darauf ausgelegt ist, den Benutzer zu Handlungen zu verleiten, die dessen Interessen entgegenlaufen) in eine Einwilligung gedrängt werden können. Die Regelung kann so dazu beitragen, die Datenschutzgrundverordnung besser durchzusetzen und die Datensammlungswut großer Digitalunternehmen zu begrenzen.

Die Wahlmöglichkeiten für Verbraucher werden gestärkt, indem Gatekeeper verpflichtet werden, ihnen den Wechsel ihrer Standarddienste zu erleichtern. Bisher verwenden zwischen 90 und 95 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer die vorinstallierten Standarddienste wie z.B. den Webbrowser.

Der Koalitionsvertrag hatte eine Stärkung der Interoperabilität von Messengerdiensten vorgesehen. Danach soll auch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) evaluiert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat auch hierfür mit einer 10 Punkte-Agenda [Link] konzeptionelle Schritte skizziert und wird in den nächsten Monaten eine Überarbeitung des GWB vorbereiten.