grüne Energie - windpark mit Windrädern zur Stromerzeugung

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Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz haben sich über ein umfassendes Maßnahmenpaket im Bereich Drehfunkfeuer und Wetterradare verständigt. Damit stehen kurzfristig mehr Flächen für die Windenergie an Land zur Verfügung, so dass eine wichtige Beschleunigung des Ausbaus erreicht werden kann.

Bundesminister Dr. Volker Wissing: „Wir haben uns mit dem Koalitionsvertrag auf eine bessere Vereinbarkeit von Luftfahrtsicherheit Windkraftausbau verständigt. Mit Hilfe neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse können wir künftig geringere Abstände im Umfeld von rund 40 Drehfunkfeuern, die zur sicheren Navigation von Luftfahrzeugen dienen, zulassen. Gleiches gilt für die Areale rund um 17 Wetterradaren, die u. a. zur Vorhersage von Starkregenereignissen dienen. Damit konnten wir ein erhebliches Hindernis beim Windkraftausbau an Land aus dem Weg räumen.“

Bundesminister Robert Habeck: „Mit dem heute gemeinsam beschlossenen Maßnahmenpaket können wir zusätzliche Potentiale im Umfang von rund 5 Gigawatt zusätzlicher Windenergieleistung erschließen. Das entspricht bei 4-5 Megawatt pro Neuanlage mehr als 1.000 neue Windenergieanlagen. Das ist ein wichtiger Push für den Ausbau der Windenergie an Land. Wir erschließen durch moderne und kluge Regeln mehr Flächen für den Ausbau von Wind an Land. Das ist heute wichtiger denn je. Wir müssen mit ganzer Kraft den Erneuerbaren Ausbau voranbringen, um uns so schnell wie möglich aus der Klammer russischer Importe zu befreien.“

Das heute veröffentlichte gemeinsame Maßnahmenpapier modernisiert die bestehenden Regeln und nutzt neue Prognosemethoden bei Funknavigation und Drehfunkfeuern und sorgt so für neue Flächenpotenziale für Wind an Land.

Bei der Funknavigation sieht das Eckpunktepapier u. a. folgende Maßnahmen vor:

  • Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr strebt in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung eine signifikante Verkleinerung der Anlagenschutzbereiche um D-VOR bis Mitte 2022 an. Basis soll der Vorschlag aus dem Forschungsvorhaben „WERAN plus“ sein, die Anlagenschutzbereiche um Drehfunkfeuer vom Typ D-VOR von derzeit 15 km Radius auf 6 bis 7 km Radius zu reduzieren.
  • Die Störobergrenze des zulässigen Winkelfehler soll von 3,0 Grad auf 3,6 Grad angehoben werden.
  • Außerbetriebnahme von mehr als 15 Drehfunkfeuern in den nächsten Jahren durch Umstellung von terrestrischer auf satellitengestützte Navigation.
  • Umrüstung von acht Drehfunkfeuern auf modernere Bauarten, also vom Typ C-VOR auf den Typ D-VOR. Letztere werden durch Windenergieanlagen deutlich weniger gestört. Die Umrüstung wird bereits finanziell mit Mitteln des BMWK unterstützt und soll bis 2025 abgeschlossen sein.
  • Überprüfung zur Verringerung der Toleranzgrenze beim Monitorfehler im ersten Halbjahr 2022, wodurch mehr Fehlerbudget für Störungen durch Bauwerke zur Verfügung stehen soll.
  • Implementierung der überarbeiteten Formel zur Berechnung von Störungen von Drehfunkfeuern vom Typ C-VOR bereits ab Sommer 2022

Zusätzliche Potentiale für die Windenergienutzung an Land können auch im Umfeld von Wetterradaren erschlossen werden. In Deutschland werden 17 Wetterradare durch den Deutschen Wetterdienst operationell betrieben. Das Maßnahmenpaket sieht in diesem Bereich folgende Änderungen vor:

  • die Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wetterradar werden von 15 km auf 5 km Radius verkleinert und in diesem Umkreis auch keine Einzelfallprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Windenergieanlagen erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen (Datenlieferungen der Anlagenbetreiber, etc.) erfüllt werden
  • die Verlagerung von Wetterradaren wird geprüft
  • der Transfer neuer Erkenntnisse aus dem vom BMWK geförderten und noch laufenden Forschungsvorhaben RIWER in die Praxis der Auswertung von Wetterradardaten durch den Deutschen Wetterdienst wird verstärkt

Weitere Informationen sowie die Studie der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt finden Sie hier.