Beratung vor Ort

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Die heute früh wieder gestartete Neubauförderung von effizienten Gebäuden (EH/EG 40) hat zu dem erwartbar hohen Antragseingang geführt. So ist das zur Verfügung stehende Budget von 1 Milliarde Euro für das Programm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG 40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ bereits im Laufe des Vormittags ausgeschöpft worden. Das bedeutet, dass die Stufe 1 der neuausgerichteten Neubauförderung bereits heute beendet werden musste. Ab morgen (21.4.2022) startet dann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Stufe der 2 überarbeiteten Neubauförderung. Die Bundesregierung hatte am 5. April 2022 über die 3 Stufen der Neuausrichtung der Neubauförderung informiert.

Die auf eine Milliarde Euro gedeckelte Stufe 1 beinhaltet Angebote für die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude. Das Budget dafür wurde auf eine Milliarde begrenzt und diese Deckelung auch so im Vorfeld angekündigt. Entsprechend wurde damit gerechnet, dass diese Summe sehr schnell verbraucht sein würde. Daher war von Anfang an geplant, direkt im Anschluss die Stufe 2 zu starten.

In Stufe 2 wird die Neubauförderung im Programm EH 40-Nachhaltigkeit (EH/EG 40 NH) nahtlos, aber mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH/EG 40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Das QNG ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG und wird nun in Stufe 2 verpflichtend. Damit wird ein klares Signal für die Neuausrichtung hin zu nachhaltigem Bauen gesetzt. Die Stufe 2 der Neubauförderung läuft bis zum 31.12.2022.

Als dritter und finaler Schritt der Neuausrichtung der Neubauförderung ist ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird in der Bundesregierung aktuell erarbeitet.

Nähere Informationen zu den Förderkonditionen der Neubauförderung finden Sie auf der Seite der KfW: www.kfw.de/beg

Neben der Neubauförderung werden auch Sanierungsmaßnahmen durch die Bundesregierung gefördert. So läuft seit dem 22.02.2022 wieder die Antragsstellung für die Sanierungsförderung und wird weiter fortgesetzt. Die Sanierungsförderung ist für den Klimaschutz besonders wichtig, da hier mit einem Förder-Euro die höchsten Treibhausgaseinsparungen und damit der höchste Klimaschutzeffekt erzielt werden kann. Die Sanierungsförderung umfasst verschiedene Einzelmaßnahmen, die helfen Energie und damit Geld zu sparen. Gerade alte Fenster, alte Außentüren oder alte Heizungsanlagen sind Energiefresser. Der Austausch und die Erneuerung sind daher wichtig, um Energiebedarf und -kosten zu senken. Daneben kann in der Sanierungsförderung auch die Dämmung von Wänden, Decken oder Dächern gefördert werden. Seit Juli 2021 sind beispielweise rund 180.000 Dämmmaßnahmen und rund 111.000 Wärmepumpen gefördert worden. Etwa 162.000 Ölheizungen wurden seither gegen Heizungen, die auf Basis erneuerbarer Energien betrieben werden, ausgetauscht.

Informationen zur Sanierungsförderung finden Sie hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/ und hier https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html