Resilienzplan-02

Das Bundeskabinett hat heute den Ergänzungshaushalt zum Bundeshaushalt 2022 beschlossen.

Mit dem Kabinettbeschluss zum Ergänzungshaushalt 2022 hat sich die Bundesregierung auf 26,3 Mrd. € zusätzliche Finanzmittel für die Bewältigung der Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine geeinigt. Das BMWK erhält davon 5,2 Mrd. €, mit denen die inländische Wirtschaft gestärkt und Arbeitsplätze gesichert werden.

Mit dem zweiten Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 hatte das Bundeskabinett bereits am 16. März 2022 beschlossen, dass die Bundesregierung einen Ergänzungshaushalt vorlegen wird, um die nationalen Auswirkungen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine abzumildern.

Aus den jetzt im Ergänzungshaushalt beschlossenen zusätzlichen 5,2 Mrd. € für das BMWK wird das Zuschussprogramm für besonders betroffene energieintensive Unternehmen mit 5 Mrd. € finanziert, um diese Industrien in Deutschland zu halten und Arbeitsplätze zu sichern. Die verbleibenden Mittel von 200 Mio. € werden im weiteren Jahresverlauf dort eingesetzt, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Die Mittel des Ergänzungshaushalts erweitern die bereits am 16. März 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen regulären Haushaltsmittel des BMWK im Einzelplan 09 in Höhe von rd. 10,96 Mrd. € und die rd. 27,8 Mrd. € im Energie- und Klimafonds, der zukünftig in Klima- und Transformationsfonds umbenannt wird.

Die laufenden Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung in Deutschland, wie z.B. der Ankauf von Gasreserven, die Charterung von schwimmenden LNG-Terminals mit Regasfinanzierungsanlagen und der Bau des LNG-Terminals in Brunsbüttel müssen nicht aus den 5,2 Mrd.€- Anteil des BMWK im Ergänzungshaushalts finanziert werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen wird zusätzlich sichergestellt.

Es schließt sich nun das parlamentarische Verfahren an. Der Ergänzungshaushalt 2022 wird gemeinsam mit dem regulären Bundeshaushalts 2022 voraussichtlich im Juni 2022 vom Bundestag verabschiedet und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.