Solarzellen auf dem Dach von Mietshäusern zu Stadtquartieren als Impulsgeber für Energiewende

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Das Förderprogramm BEW zur Umstellung der Fernwärme auf erneuerbare Energien ist heute in Kraft getreten. Bis 2026 stehen rund 3 Milliarden Euro für die erneuerbare Wärmeerzeugung etwa aus Geothermie, Solarthermie und dem Einsatz von Großwärmepumpen sowie weitere Wärmenetzinfrastruktur zur Verfügung. Die BEW unterstützt den Bau neuer Wärmenetze mit mindestens 75 Prozent erneuerbaren Energien und Abwärme und die Dekarbonisierung bestehender Netze. 

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: 
„Mit grünen Wärmenetzen leisten wir einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und verringern unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten. Mit der neuen Förderung investiert die Bundesregierung in stabile Wärmepreise und eine klimafreundliche Energieversorgung. Wärmenetze sind der Schlüssel, wenn wir das Heizen treibhausgasneutral machen wollen. Sie erschließen klimafreundliche Wärmequellen, die durch dezentrale Heizungen im Haus nicht nutzbar sind – darunter tiefe Geothermie, die ganzjährig, verlässlich und bei jedem Wetter hohe Temperaturen liefern kann. Wir bringen hier zukunftsorientierte Energiepolitik auf die Straße. 

Geothermie gehört zu den Wärmequellen, die wir massiv stärken müssen, um fossile Brennstoffe zu ersetzen. Daneben müssen wir deutlich mehr Abwärme aus Industrie und Gewerbe, die sonst ungenutzt in die Umwelt abgeleitet würde, in Wärmenetze einbinden. Zudem sind Großwärmepumpen, die mit hoher Leistung in Wärmenetze einspeisen können, eine zentrale Technologie. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) macht sie für Wärmenetzbetreiber wirtschaftlich und bringt sie so voran.“

Vor allem in Städten ist der Anschluss an die zunehmend klimaneutrale Fernwärme der entscheidende Weg, um von Öl- und Gasheizungen wegzukommen. Und gerade im ländlichen Raum entstehen auch neue klimafreundliche Nahwärmenetze, die alte Ölheizungen oder Gasthermen in den Gebäuden ersetzen.

Aktuell beruht die Wärmeversorgung in Deutschland überwiegend auf der Verbrennung fossiler Energieträger. Fast die Hälfte der deutschen Haushalte heizt noch mit fossilem Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl. „ Die Förderung richtet sich unter anderem an Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, Stadtwerke und eingetragene Vereine/Genossenschaften, die über die neue Förderung Zuschüsse für Investitionen in Wärmenetze erhalten können. So kann künftig beispielsweise eine Kommune oder eine Genossenschaft Zuschüsse erhalten, wenn diese ein Nahwärmenetz im Neubaugebiet errichtet oder ein Stadtwerk das bisher über Kohle-KWK betriebene Fernwärmenetz auf Erneuerbare Energien und Abwärme umstellt.

Zur Förderung im Einzelnen:

Mit der BEW fördert die Bundesregierung den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75-prozentiger Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme, die Erweiterung und Verdichtung sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze.

Gefördert werden in einem ersten Schritt eine Projektphase Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze und Transformationspläne für die Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme.

Kernstück der BEW ist dann in einem weiteren Schritt die Förderung von Investitionen und teilweise sogar Betriebskosten, wenn die in den Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.

Die Investitionskostenförderung erfolgt in Höhe von maximal 40 % der Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur. Fördergegenstände sind u.a. Anlagen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Tiefe Geothermie, Solarthermie, Großwärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme, Biomasse), die Einbindung von unvermeidbarer Abwärme, sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeverteilung und Optimierung des Netzbetriebs.

Für die Wärmeerzeugung aus strombasierten Wärmepumpen und Solarthermieanlagen wird zusätzlich eine Betriebskostenförderung über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Für schnell realisierbare Einzelmaßnahmen, also Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen kann zudem eine Investitionskostenförderung nach vereinfachten Anforderungen beantragt werden, es ist also keine Machbarkeitsstudie oder kein Transformationsplan erforderlich.

Förderanträge können ab dem 15. September über die Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Den Link finden Sie hier.

Auf Basis der verfügbaren Haushaltsmittel von 2,98 Milliarden Euro sollen bis 2030 die Installation von durchschnittlich bis zu 681 Megawatt erneuerbarer Wärmeerzeugungsleistung pro Jahr gefördert und Investitionen von durchschnittlich rund 1174 Millionen Euro jährlich angestoßen werden.

Den Link zur amtlichen Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger finden Sie hier.