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Der Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier wird auf 2030 vorgezogen und kommt damit acht Jahre schneller als bislang geplant. Darauf haben sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Landesministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die RWE AG verständigt. Zugleich vereinbarten sie, die Versorgungssicherheit in der aktuellen Energiekrise zu stärken und dafür zwei Kraftwerksblöcke der RWE, die Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, bis zum 31. März 2024 am Netz zu lassen. Mit diesem Paket bleiben rund 280 Millionen Tonnen Braunkohle im Boden, ursprünglich war mit dem Kohleausstieg 2038 das doppelte genehmigt. Die Einsparung entspricht rund 280 Millionen Tonnen CO2, die so nicht mehr emittiert werden.

Die entsprechende Vereinbarung wurde heute von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck, der Landesministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Mona Neubaur, und dem Unternehmen RWE, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. Markus Krebber, unterzeichnet. Teil der Eckpunkte ist auch die solidarische Unterstützung der vom Kohleausstieg betroffenen Beschäftigten. Mit dem Vorziehen des Braunkohleausstiegs auf 2030 soll die noch zu verstromende Kohlemenge so weit reduziert werden, dass im Tagebau Garzweiler der 3. Umsiedlungsabschnitt mit den Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath sowie die Holzweiler Höfe (Eggeratherhof, Roitzerhof, Weyerhof) erhalten bleiben. Entsprechend werden dort ab sofort keine Umsiedlungen mehr gegen den Willen der Betroffenen erfolgen. Die Versorgungssicherheit soll zudem langfristig durch neue wasserstofffähige Kraftwerke gestärkt werden.

„Mit der Einigung ziehen wir den Braunkohleausstieg im rheinischen Revier um acht Jahre auf 2030 vor. Das ist ein Meilenstein für den Klimaschutz und hilft, die Klimaschutzziele zu erfüllen. Wir müssen uns der Verantwortung gegenüber den kommenden Generationen stellen: Klimaschutz sichert Freiheit und Wohlstand über den Tag hinaus“, sagte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck.

Zugleich machte er deutlich: „Putins Angriffskrieg zwingt uns, vorübergehend stärker Braunkohle zu nutzen, damit wir in der Stromerzeugung Gas sparen. Das ist schmerzhaft, aber angesichts der Gasknappheit nötig. Die Vereinbarung ist da ein guter Weg. Sie hilft, in der angespannten Energiesituation Sicherheit zu schaffen und ist gleichzeitig ein großer Schritt hin zu Klimaschutz. Wir sparen damit 280 Millionen Tonnen Braunkohle und also rund 280 Millionen Tonnen CO2.“

Der Minister führte weiter aus: „Den betroffenen Beschäftigten werden wir eine Perspektive bieten. Schon mittelfristig ist die Umrüstung auf wasserstofffähige Kraftwerke hierfür dringend notwendig. Diese Investitionen in die Zukunft müssen jetzt getätigt werden. Das ist die große Aufgabe, der sich Bund und Land und Unternehmen gemeinsam stellen müssen. Wir bringen die Kraft auf, trotz der akuten Krise die Weichen jetzt zu stellen und den Weg hin zu einer klimaneutralen Wirtschaftsweise konsequent weiterzugehen. Das Entscheidende ist, die erneuerbaren Energien schnell und in großen Mengen auszubauen. Als Bund haben wir für die Beschleunigung wesentliche Rahmenbedingungen geschaffen und ich bin sicher, dass Länder und Kommunen der Dringlichkeit entsprechend die Umsetzung vorantreiben.“

Konkret sieht die Vereinbarung vor, dass die RWE Kohlekraftwerke Neurath F und G sowie Niederaußem K (insgesamt 3000 MW) statt 2038 bereits Ende März 2030 vom Netz gehen. Zugleich wird die Versorgungssicherheit angesichts der aktuell angespannten Lage auf den Gasmärkten weiter gesichert, indem die Kraftwerksblöcke Neurath D und E bis Ende März 2024 in Betrieb bleiben; ursprünglich sollten sie Ende 2022 abgeschaltet werden. Zudem darf die Bundesregierung bis Ende 2023 entscheiden, ob die Anlagen bei Bedarf noch ein Jahr länger im Strommarkt bleiben oder ggf. in eine Reserve überführt werden.
Bis 2030 werden einem Ausstiegspfad folgend dann alle von RWE betriebenen Kohlekraftwerke stillgelegt; damit wird der ursprüngliche Ausstiegspfad um acht Jahre von 2028 auf 2030 vorgezogen. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit will RWE neue wasserstofffähige Kraftwerke bauen. Für das Vorziehen des Kohleausstiegs ist mit RWE keine zusätzliche Kompensationszahlung vereinbart.

Die Umsetzung der heutigen Verständigung soll durch die Anpassung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes („KVBG“), des öffentlich- rechtlichen Vertrages zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland („öffentlich-rechtlicher Vertrag“) sowie weiterer gesetzlicher Regelungen und Verordnungen gesetzlich und vertraglich verankert werden. Gespräche zur beihilferechtlichen Genehmigung der Maßnahmen durch die Europäische Kommission laufen parallel.

Die Vereinbarung ist für den Braunkohleausstieg 2030 ein erster Schritt, an weiteren arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und sind dabei in Gesprächen. „Man muss dabei jeweils die spezifischen Situationen in den jeweiligen Revieren im Blick haben und kann sie nicht über einen Kamm scheren. Diesem Ansatz trägt die Vereinbarung von heute Rechnung“, sagte Minister Robert Habeck.

Die Verständigung sowie die Anlage zur Verständigung (Stilllegungspfad) finden Sie hier und hier.

Eine FAQ-Liste finden Sie hier.