Kernkraftwerk zu Kernenergie

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Steffi Lemke, Bundesministerin für Umwelt und nukleare Sicherheit: „Der Atomausstieg macht unser Land sicherer, die Risiken der Atomkraft sind letztlich unbeherrschbar. Ich danke allen, die sich für den Ausstieg engagiert haben, wie auch allen Kraftwerksmitarbeiter*innen für ihr verantwortungsvolles Handeln beim Betrieb und Rückbau. Vor uns liegen nun einerseits Jahrzehnte voller Herausforderungen, bis wir die atomaren Hinterlassenschaften sicher und verantwortbar beseitigt haben. Mit dem Abschalten der letzten drei Atomkraftwerke brechen wir auf in ein neues Zeitalter der Energieerzeugung. Arbeiten wir also weiter an Lösungen für ein atomares Endlager und setzen alle Kraft auf den Ausbau der erneuerbaren Energien.“

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „Wir setzen mit dem Atomausstieg um, was Union und FDP 2011 beschlossen haben. Wie im Atomgesetz festgelegt, werden Emsland, Neckarwestheim 2, Isar 2 am 15.04.2023 stillgelegt und dann zurückgebaut. Die Energieversorgungssicherheit in Deutschland ist und bleibt gewährleistet; sie ist auch im internationalen Vergleich weiterhin sehr hoch. Gemeinsam haben wir es geschafft, die Füllstände in den Gasspeichern hoch zu halten und neue Flüssiggasterminals an den norddeutschen Küsten zu errichten. Hinzu kommen weitere Maßnahmen zur Leistungsfähigkeit der deutschen Stromnetze. Und schließlich sorgt vor allem der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien für zusätzliche Sicherheit. In 2030 wollen wir 80 Prozent des Stroms hier in Deutschland aus erneuerbaren Energien erzeugen. Dafür stellen wir nun die Weichen und passen die rechtlichen Grundlagen an.“

Der beschleunigte Atomausstieg wurde 2011 in einem breiten Konsens gesetzlich beschlossen, die im Jahr davor beschlossene Laufzeitverlängerung damit zurückgenommen. Hierdurch wurden hochradioaktive Abfälle in einer Größenordnung von rund 500 Castor-Behältern vermieden. Im Herbst 2022 beschlossen Bundesregierung und Bundestag, für die drei AKW Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 einen zusätzlichen Streckbetrieb bis spätestens 15. April 2023 zu gestatten. Dieser Streckbetrieb verursacht keinen zusätzlichen hochradioaktiven Atommüll. Gemäß Atomgesetz sind nun die Atomkraftwerke unverzüglich stillzulegen und zurückzubauen. Der erste Stilllegungsantrag für Neckarwestheim 2 wurde bereits Anfang April bewilligt.

Verschiedene Studien der Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur zeigen, dass die sehr hohe Stromversorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet bleibt. In Zukunft wird immer mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen die konventionelle Stromerzeugung verdrängen und ersetzen. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Energieversorgung gestärkt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird konsequent vorangetrieben, die Stromnetze werden ausgebaut und die bestehende Transportkapazität besser ausgenutzt, bestehende Kraftwerke können ihre Stromerzeugung ausweiten, gleichzeitig wird die Stromnachfrage flexibilisiert, um den Strom aus erneuerbaren Energien optimal zu nutzen.

Mit dem klaren Zielmodell der Klimaneutralität bis 2045 wird das gesamte Energiesystem auf die Nutzung von erneuerbaren Energien umgestellt.

Die hiesige Nutzung der Atomkraft begann mit dem ersten Atomgesetz von 1959. Das erste AKW zur Stromerzeugung war das Versuchsatomkraftwerk Kahl, das 1960 in Betrieb ging. Insgesamt entstanden durch den Betrieb deutscher Reaktoren hochradioaktive Abfälle in einer Größenordnung von rund 27.000 m3. Auch der Großteil der rund 300.000 m3 schwach- und mittelradioaktive Abfälle, die in das Endlager Schacht Konrad sollen, geht auf AKW und Betriebe der kerntechnischen Industrie zurück. Es gilt, den Ausstieg einschließlich des Rückbaus sicher zu vollenden und die Endlagersuche für hochradioaktive Abfälle sowie dauerhafte Lösungen für schwach- und mittelradioaktive Abfälle voranzubringen.