Person sitzt am Schreibtisch und tippt auf einen Taschenrechner

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Die Exportkreditgarantien des Bundes sind ein zentrales Instrument zur Stärkung von deutschen Unternehmen im Auslandsgeschäft. Die sogenannten Hermesdeckungen schützen Unternehmen vor Zahlungsausfällen und erleichtern die Finanzierung von Ausfuhrgeschäften.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das Angebot im Small Ticket-Bereich nicht ausreichend ist. Small Tickets sind Geschäfte mit einem Auftragswert von bis zu 10 Mio. Euro. Mit der Einführung der sogenannten Forfaitierungsgarantie zum 1. Juli 2023 wird diese Lücke nun geschlossen.

Wie funktioniert eine Forfaitierungsgarantie?
Im ersten Schritt gewährt der deutsche Exporteur seinem ausländischen Besteller einen sog. Lieferantenkredit (Zahlungsziel später als Liefertermin). Im zweiten Schritt kauft die Bank dem Exporteur diese Forderung ab (Forfaitierung) und verschafft diesem somit neue Liquidität. Der Bund garantiert der Bank gegenüber für diese Forderung, d.h. bei Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Bestellers ersetzt der Bund der Bank den Forderungsausfall zu 80 Prozent. Damit werden solche kleinteiligen Absicherungsgeschäfte für Banken und Exporteure deutlich attraktiver.

Hierzu die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Brantner (BMWK): „Wir stellen unsere Exportförderung breiter auf, damit sich unsere Unternehmen neue Märkte leichter erschließen und ihre Produkte in mehr Länder exportieren können. Dabei wollen wir jetzt gezielt kleine und mittlere Unternehmen stärken und unterstützen deswegen die Unternehmen jetzt noch effektiver und flexibler.“

Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Toncar (BMF): „Mit der Einführung der Forfaitierungsgarantie erfüllt die Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, kleinere und mittlere Unternehmen noch stärker als bisher mit Bundesdeckungen bei der Finanzierung von Small Tickets zu unterstützen. Wir schließen eine Finanzierungslücke bei Geschäften mit Auftragswerten unter 10 Mio. Euro und helfen so vor allem deutschen KMU bei deren Exportgeschäft.“

Absicherung von Forderungsausfällen und Rechtbeständigkeitsrisiken

Die Kreditversorgung für Small-Tickets in der Exportfinanzierung ist aktuell eingeschränkt. Viele Banken beurteilen den Prüfaufwand im Vergleich zu den geringen Kreditvolumina als unverhältnismäßig. Zudem haben sich Banken in der Vergangenheit damit schwergetan, auch bundesgedeckte Forderungen anzukaufen, weil sie Sorge hatten, dass der angekauften Forderung Einwendungen des Auslandskunden entgegenstehen könnten, die Forderung also nicht rechtsbeständig ist. Weil der Forderungsankauf durch Banken den Exporteuren wichtige Liquidität verschafft, sah sich die Bundesregierung veranlasst, dieses Problem anzugehen und die Forfaitierungsgarantie zu entwickeln.

Durch die Kombination von Lieferantenkreditdeckung und Forfaitierungsgarantie können nun Forderungsausfälle und Rechtbeständigkeitsrisiken abgesichert werden. Die Rechtsbeständigkeitsrisiken werden vom Bund über die Forfaitierungsgarantie gegenüber der Bank zu 80 Prozent abgesichert. Der eigentliche Forderungsausfall ist für den Exporteur im Rahmen der Lieferantenkreditdeckung zu 95 Prozent gedeckt.

Positive Auswirkungen auf Bilanz und Kreditlinie

Die Forfaitierungsgarantie bietet dem Exporteur eine Reihe von Vorteilen. Mit der Forfaitierungsgarantie ist es dem Exporteur möglich, seinen Lieferantenkredit zu refinanzieren. Infolgedessen kann er seinem ausländischen Kunden bessere Zahlungsbedingungen einräumen. Die Position des Exporteurs im internationalen Wettbewerb wird gestärkt.

Darüber hinaus verschafft die Forfaitierungsgarantie dem Exporteur mehr Liquidität und entlastet seine Kreditlinie. Aktuell muss ein Exporteur den Lieferantenkredit in Höhe der noch ausstehenden Forderung in seiner Bilanz ausweisen. Dank der Forfaitierung bekommt er unmittelbar Liquidität, kann seine Forderung ausbuchen, entlastet so seine Bilanz und schafft Platz in seiner Kreditlinie.

Die Forfaitierungsgarantie wird ausschließlich in Kombination mit einer Lieferantenkreditdeckung angeboten. Der Auftragswert der forfaitierten Geschäfte ist auf 10 Mio. Euro begrenzt. Damit profitieren vor allem KMU von dem neuen Produkt, da sich deren Auftragsvolumina hauptsächlich in dieser Größenordnung bewegen.

Die Forfaitierungsgarantie startet am 1. Juli 2023 mit einer dreijährigen Pilotphase und wird nach deren Ablauf vom Bund evaluiert.

Mehr Informationen zu der Forfaitierungsgarantie finden Sie auf der Homepage unter www.exportkreditgarantien.de.