Formeln an einer Tafel zum Thema Innovationspolitik; Quelle: stock.adobe.com – pict rider

© stock.adobe.com – pict rider

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat heute eine öffentliche Konsultation für ein Reallabore-Gesetz und ergänzende Maßnahmen begonnen. Damit setzt das BMWK ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages um.

Durch ein Reallabore-Gesetz sollen einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore und neue Freiräume zur Erprobung von Innovationen geschaffen werden.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck: „Reallabor heißt: Den Wandel im Kleinen zu erproben, um ihn dann später im Großen zu verwirklichen. Start-ups und Mittelständler, Forschungseinrichtungen und Kommunen erhalten für Ihre neuen klima- und umweltschonenden Lösungen eigene Freiräume und besonders günstige Bedingungen. Gleichzeitig lernt der Gesetzgeber durch die Reallabore, welche rechtlichen Regeln die Technologien der Zukunft brauchen. Das erhöht auch die Akzeptanz vor Ort.“

Das Reallabore-Gesetz dient u.a. der Umsetzung der Start-up-Strategie, der Digitalstrategie sowie der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung.

Reallabore als Testräume für Innovation und Regulierung machen es möglich, unter realen Bedingungen innovative Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze zu erproben, die mit dem bestehenden Rechts- und Regulierungsrahmen nur bedingt vereinbar sind. Die Ergebnisse solcher zeitlich und oft räumlich begrenzten Experimentierräumen bieten die Grundlage dafür, den Rechtsrahmen evidenzbasiert weiterzuentwickeln.

Reallabore gibt es in Deutschland in verschiedenen Bereichen und Ausgestaltungen. Klassische Schwerpunkte sind die Bereiche Mobilität, Gesundheit, Logistik und Verwaltung.

Das BMWK zeichnet regelmäßig herausragende Beispiele mit dem Innovationspreis Reallabore aus, die auf www.innovationspreis-reallabore.de vorgestellt werden.

Der Zugang zur Konsultation wird hier bereitgestellt.

Interessierte Organisationen, Länder und Kommunen, Forschungsinstitutionen und Hochschulen, Behörden, Unternehmen und Verbände sowie Bürgerinnen und Bürgern sind eingeladen, Ihre Einschätzungen und Vorschläge bis zum 29. September über einen Online-Fragebogen einzubringen.

Die eingereichten Antworten fließen in die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes sowie weiterer Maßnahmen durch die Bundesregierung ein.