Gruppenfoto Jahrestagung „Regionale Transformation Gestalten“ | © Bundesfoto/Lammel

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Bundesminister Robert Habeck wird heute an der ersten Jahrestagung „Regionale Transformation Gestalten“ in Rostock teilnehmen und eine Rede halten. Im Fokus dieses neuen Veranstaltungsformates des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz steht der systematische Erfahrungsaustausch über Aspekte der Regionalentwicklung sowie die Vernetzung regionalpolitischer Akteurinnen und Akteure aller föderalen Ebenen.

Den Auftakt der zweitägigen Veranstaltung macht eine Konferenz am ersten Veranstaltungstag in der StadtHalle Rostock mit über 400 Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden und Gewerkschaften. Am zweiten Veranstaltungstag (Exkursionstag, 14.09.23) besuchen ausgewählte Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgreiche Praxisbeispiele regionaler Transformation in der Region Rostock.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sagte im Vorfeld der Konferenz: „Die Regionen Deutschlands stehen vor enormen Veränderungen. Der Übergang zur Klimaneutralität, die große Frage der demografischen Entwicklungen verbunden mit dem Thema Fachkräfte und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts vor Ort – all das sind große Aufgaben und die können wir nur gemeinsam bewältigen. Und das ist umso wichtiger, da der Populismus stärker wird.

Regionale Unterschiede bestehen und die große Vielfalt der Regionen, die wir in Deutschland haben, ist zugleich eine wichtige Chance, die wir nutzen sollten. Dafür müssen wir aber Unterschiede bewusst in den Blick nehmen und mit einer modernen regionalen Wirtschaftsförderung gezielt für Unterstützung sorgen. Standortbedingungen sind zum Glück nicht unverrückbar, sondern können zumindest mit richtigen Ansätzen beeinflusst werden. Und genau das wollen wir mit dem Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung. Das zentrale Instrument in diesem Bereich ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – kurz GRW. Seit Anfang der 1970er Jahre ist die GRW so etwas wie der regionalpolitische „Goldstandard“ in Deutschland. Über all die Jahre haben mehr als 155.000 GRW-Vorhaben dazu beigetragen, regionale Unterschiede in der Wirtschaftskraft zu verringern oder jedenfalls abzumildern. Unser Ziel war und ist es, die GRW zu einem modernen, d.h. zielgerichteten Instrument zur Förderung und Beschleunigung regionaler Transformationsprozesse zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir im vergangenen Jahr gemeinsam mit den Ländern die größte Reform in der Programmgeschichte umgesetzt. Bis zu der Reform war die GRW insbesondere auf überregionale Unternehmen ausgerichtet. Jetzt stärken wir auch regionale Wertschöpfungsketten. Früher waren die Programmziele sehr eng. Jetzt können Unternehmen bei ihren Investitionen auf dem Weg zur Klimaneutralität besser unterstützt werden. Wir können jetzt auch bessere Anreize für nachhaltige und klimafreundliche Investitionen in die kommunale Infrastruktur setzen.

Und jüngst, nämlich am gestrigen Dienstag, haben der Bund und alle 16 Länder einen weiteren Beschluss zur Weiterentwicklung der GRW gefasst. Wir richten die GRW noch stärker auf Transformationstechnologien aus. Vor allem soll so auch der Aufbau und Ausbau von Produktionskapazitäten für solche Technologien stärker gefördert werden können. Damit ist die GRW das erste Programm in Deutschland, dass diese Fördermöglichkeiten des erweiterten Beihilferahmens der EU-Kommission nutzt und umsetzt.“

Weitere Informationen zu dem Programm der 1. Jahrestagung finden Sie hier.

Nähere Informationen zur inhaltlichen Erweiterung der GRW:

Die Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder sowie der Bundesminister der Finanzen haben am 12.09.2023 eine zeitlich befristete Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) um die Förderung von Transformationstechnologien beschlossen.

Grundlage für die neuen Fördermöglichkeiten in der GRW ist die sogenannte „BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien“, die auf dem Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF) der Europäischen Kommission beruht und bereits von dieser beihilferechtlich genehmigt wurde. Diese inhaltliche Erweiterung knüpft an der Reform des letzten Jahres an. Sie trägt damit gleichermaßen zu Klimaschutz und einer Stärkung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit bei.

Konkret sieht der Beschluss zur inhaltlichen Erweiterung der GRW vor, dass mit der GRW fortan auf Grundlage der BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien in strukturschwachen Regionen Investitionen etwa zur Herstellung von Ausrüstung und Schlüsselkomponenten staatlich gefördert werden können, die für den Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft von strategischer Bedeutung sind. Zu diesen Technologien zählen beispielsweise Solarpaneele, Batteriezellen, Windturbinen, Wärmepumpen oder Elektrolyseure.

Damit kann die GRW fortan genutzt werden, um für Deutschland wichtige Zukunftsinvestitionen in Sektoren zu beschleunigen und auszuweiten. Dies trägt in den strukturschwachen Regionen in besonderer Weise dazu bei, Wertschöpfung und qualifizierte Arbeitsplätze im Bereich der erneuerbaren Energien aufzubauen und auf diesem Wege wirtschaftliche Entwicklungspotenziale und damit gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu stärken.

Als Voraussetzung für eine Förderung in der GRW sieht der Beschluss vor, dass neben den Vorgaben der BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien die Förderbedingungen der GRW erfüllt sind. Zudem ist die Förderung zeitlich befristet auf Vorhaben, für die bis zum 31.12.2025 ein Antrag bewilligt wurde.

Neben der beschlossenen Fördererweiterung in der GRW entwickelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weitere Förderoptionen auf Grundlage des TCTF, beispielsweise im Bereich der Batteriezellfertigung. Mit dem bis zum 15. August 2023 geführten Interessenbekundungsverfahren des BMWK zielt das BMWK zudem darauf ab, den Hochlauf der Produktionskapazitäten in der Photovoltaik-Industrie zu unterstützen. Es wird sich auf Leuchtturmprojekte konzentrieren und steht noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung.

Ein Überblickspapier zur GRW-Förderung finden Sie hier.