Afrika

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Afrika ist ein Kontinent mit vielversprechenden und rasch wachsenden Märkten. Deutsche Unternehmen brauchen für einen nachhaltigen Erfolg im Afrikageschäft verlässliche Geschäftskontakte vor Ort und eine genaue Kenntnis der dortigen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) fällt es oft schwerer als den größeren Unternehmen, sich die erforderlichen Kenntnisse und Kontakte zu beschaffen. Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die KMU mit einer neuen Förderrichtlinie beim Einstieg in die afrikanischen Märkte. Ziel des Programms ist es, durch bedarfsorientierte Beratungsleistungen den Markteintritt in Staaten Afrikas zu erleichtern.

Mit den „Beratungsgutscheinen Afrika“ werden Beratungsleistungen zum eigentlichen Markteintritt, aber auch zu rechtlichen und finanziellen Fragen mit bis zu 85 Prozent gefördert. Die Förderung richtet sich an KMU mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Einzelheiten zum Verfahren

Das BMWK gewährt Zuwendungen ausweislich der Förderrichtlinie „Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika“. Die Anträge werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet. Die beantragenden Unternehmen dürfen nicht mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz erwirtschaften und müssen weniger als 500 Personen beschäftigen. Mit einem Gutschein werden bis zu fünfzehn Beratertage gefördert. Eine Förderung kann gewährt werden, wenn die Beratung durch ein Beratungsunternehmen durchgeführt wird, das zuvor beim BAFA gelistet wurde.

Unternehmen, die an einem "Beratungsgutschein Afrika" interessiert sind, können sich vor Antragstellung bei den gelisteten Beratungsunternehmen und -organisationen nach den angebotenen Leistungen erkundigen.

Zudem gibt die Geschäftsstelle des Wirtschaftsnetzwerks Afrika Auskunft (beratungsgutscheine@gtai.de, Tel. 0228 24993349).

Online-Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf der BAFA-Webseite www.bafa.de/bga.