Der Expertenrat für Klimaschutz hat heute erstmals eine ausführliche Bewertung der Projektionsdaten 2024 vorgelegt. Die Bundesregierung hatte das Sondergutachten selbst in Auftrag gegeben, um die Vorausberechnungen der Emissionsminderungen und damit die Wirkung der Klimaschutzmaßnahmen bis 2030 zu überprüfen. Dies erfolgte im Zusammenhang mit der Novelle des Bundesklimaschutzgesetzes. Das Schließen der Klimaschutzlücke und das Erreichen des Klimaziels 2030 sei noch nicht gesichert, urteilt der ERK aufgrund seiner Analysen. Dabei hat der ERK von den Projektionsdaten ausgehend zusätzliche Berechnungen und aktuelle Entwicklungen in den Blick genommen.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister, Stefan Wenzel: Wir wollten genauer wissen, welche Risiken und Unsicherheit in unseren Berechnungen zur Klimaschutzwirkung bestehen. Der Expertenrat hat diese nun klar benannt. Diese Einschätzungen nehmen wir sehr ernst. Nur wenn wir Kurs halten, können wir das Klimaziel für 2030 erreichen. Besonders im Verkehrsbereich sind die Herausforderungen weiter groß. Die Ergebnisse des ERK zeigen, wie entscheidend es ist, den beschleunigten Ausbau einer klimaneutralen Energieversorgung weiter voranzutreiben. Gleichwohl zeigt sich, welche Dynamik wir mittlerweile bei der Energiewende erreicht haben: Über die Hälfte unseres Stroms stammt mittlerweile aus einem klimafreundlichem Energiemix. Der Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung geht endlich wieder dynamisch, mit hohem Tempo voran. Das Ausbauziel für Solaranlagen haben wir bereits im Mai erfüllt. Die energiepolitischen Maßnahmen wirken spürbar. Und hier sind wir dabei, weitere Maßnahmen auf den Weg zu bringen: Erleichterungen für den Bau von Wasserstoffelektrolyseuren und die Nutzung von Geothermie. Für die Wärmeversorgung und das Solarpaket wird den Solarausbau weiter beflügeln. Zugleich nehmen wir die Hinweise des Rats zur Haushaltslage des Bundes sehr ernst. Der Expertenrat verweist darauf, dass es bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen darauf ankommt, weitere Kürzungen bei den zentralen, klimaschutzpolitisch bedeutsamen Maßnahmen zu vermeiden. Dies ist gerade für den Aufbau kohlenstofffreier Wärmenetze und klimafreundlicher Heizungen unerlässlich.

Die Projektionsdaten 2024 zeigen, dass die Klimaziele 2030 grundsätzlich erreichbar sind, sofern die getroffenen Annahmen und Bedingungen realisiert werden können. Der Expertenrat hat nun ausführlich dargelegt, wo er Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf diese Annahmen erkennt. Auf solche Risiken und Unsicherheiten hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereits bei der Vorstellung der Projektionen hingewiesen. Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, weiteren vereinfachten Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Gesetz zum Geothermieausbau bereitet die Bundesregierung daher aktuell weitere Schritte vor, um die Energie- und die Wärmewende noch stärker zu forcieren.

Sollte der ERK im kommenden Jahr bei der Bewertung der neu erstellten Projektionsdaten 2025 erneut eine Zielverfehlung feststellen, würde die Bundesregierung nach den Vorgaben des novellierten KSG im selben Jahr weitere Klimaschutzmaßnahmen beschließen müssen.

Die Analysen des ERK wird das BMWK nun sorgfältig auswerten und die Möglichkeiten zur Umsetzung der ERK-Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Projektionsdaten prüfen.