Der Bund und die zunächst betroffenen Bundesländer Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben gemeinsam ein Sonderbürgschaftsprogramm für den Bau von Konvertern und Konverterplattformen auf den Weg gebracht. Damit wird möglichen Finanzierungsengpässen beim Bau von Konvertern (on-shore) und Konverterplattformen (off-shore) begegnet.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: Im Rahmen des Ausbaus der erneuerbaren Energien spielt auch der verlustarme Transport der erzeugten Energie eine wichtige Rolle. Konverter und Konverterplattformen sind dabei wesentliche Bausteine. Die hohen Projektkosten sowie die Vielzahl der erforderlichen neuen Anlagen stellen die Hersteller bereits heute vor große Herausforderungen. Mit Einführung des Sonderbürgschaftsprogramms können absehbare Finanzierungsengpässe am Bau beteiligter deutscher Werften und der Lieferanten substanziell gemildert werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der Energiewende in Deutschland geleistet.

Konverter sind ein zentraler Baustein für den effizienten Transport von Strom über große Entfernungen. Das gilt gleichermaßen für den Transport an Land über sog. Stromautobahnen wie für die Netzanbindung von Offshore-Windparks, die oftmals weit draußen in der Nordsee angesiedelt sind und bei denen Konverterplattformen zum Einsatz kommen.

Die Hersteller müssen für den Bau der Konverter(plattformen) umfangreiche Vertragsgarantien bereitstellen. Die vielen neuen Konverter und Plattformen, die für die Energiewende benötigt werden, stellen, zusammen mit den hohen Projektkosten, die wenigen Hersteller am Markt vor enorme Herausforderungen. Genau hier setzt das von Bund und Ländern gemeinsam konzipierte Sonderbürgschaftsprogramm an, um den Herstellern zu helfen und die erforderliche Absicherung der Projekte zu gewährleisten.

Bund und Länder sind nach den erforderlichen Prüfungen im Einzelfall bereit, über parallele Ausfallbürgschaften bis zu 80 Prozent der zu leistenden Vertragsgarantien (Anzahlungs-, Leistungs- und Gewährleistungsgarantien) abzusichern und reduzieren damit mögliche Finanzierungsengpässe auf Seiten der Hersteller (HGÜ-Lieferant und Werft).

Mittels der in Konvertern verbauten Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungstechnik (HGÜ-Technik) wird Wechselstrom in Gleichstrom umgewandelt und umgekehrt. Diese Umwandlung ist notwendig, da nur Gleichstrom eine verlustarme Übertragung über große Entfernungen sicherstellt, während Wechselstrom bei der Einspeisung in die (lokalen) Netze erforderlich ist. Die Konverterplattformen werden benötigt, da in den Windparks auf See ausschließlich Wechselstrom erzeugt wird. Die Kosten eines solchen Konverters belaufen sich bei on-shore-Konvertern auf rd. EUR 800 Mio. und bei den off-shore-Konverterplattformen auf rd. EUR 2,5 Mrd.