Die Fernleitungsnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur einen gemeinsamen Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz vorgelegt. Das Wasserstoff-Kernnetz ist ein zentrales Infrastrukturprojekt der Energiewende. Verbrauchs- und Erzeugungsschwerpunkte von Wasserstoff sowie Speicher und Importpunkte werden so bis 2032 schrittweise miteinander verbunden. Der Kernnetz-Antrag beinhaltet Leitungen von einer Gesamtlänge von 9.666 km, wobei ein Teil der Leitungen den Status eines Important Project of Common European Interest (IPCEI) trägt und durch Bund und Länder besonders gefördert wird. Die Kernnetz-Leitungen sollen schrittweise von 2025 bis 2032 in Betrieb genommen werden. Rund 60 Prozent der Leitungen sind sogenannte Umstellungsleitungen – also solche, die derzeit noch Erdgas transportieren.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck: Der heutige Kernnetz-Antrag ist ein entscheidender Schritt zum Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur. Er enthält die Autobahnen der Wasserstoffnetze. Die enthaltenen Vorhaben zeigen konkret, wo und wann die künftigen Netzbetreiber Leitungen für die Versorgung deutschlandweit zentraler Wasserstoff-Standorte bauen und umwidmen werden. Das schafft Planungssicherheit für alle Akteure – für die Erzeuger von Wasserstoff, die Betreiber von Kraftwerken und Speichern, die Importpartnerländer und natürlich für die Abnehmer und Nutzer von Wasserstoff. Nach Genehmigung des Antrags durch die BNetzA geht es ab Herbst darum, die Pläne zügig und vollständig Realität werden zu lassen – damit Wasserstoff dort zur Verfügung steht, wo er gebraucht wird, vor allem auch für die Dekarbonisierung der Industrie. So gelingt die Transformation für eine klimaneutrale Zukunft.

Die Genehmigung des Kernnetz-Antrags innerhalb von zwei Monaten obliegt der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur wird den Antrag nun prüfen und öffentlich konsultieren. Ab Herbst kann dann die operationale Umsetzung durch die künftigen Kernnetzbetreiber weiter Fahrt aufnehmen. Erste Wasserstoff-Leitungen sollen schon im nächsten Jahr in Betrieb gehen.

Neben der Anbindung zentraler Industriestandorte sind die regionale Ausgewogenheit und die Einbettung in die europäische Wasserstoffinfrastruktur wichtige Ziele, die mit dem Kernnetz erreicht werden sollen. Laut vorgelegtem Antrag werden alle Bundesländer angebunden und über Grenzübergangspunkte kann frühzeitig Wasserstoff per Pipeline importiert werden. Denn Deutschland wird künftig einen Großteil seines Wasserstoffbedarfs über Importe per Pipeline oder Schiff decken. Der geografische Fokus der pipelinebasierten Importe liegt auf dem Nord- und Ostsee- sowie dem Mittelmeerraum mit möglichen Erzeugungszentren auf der Iberischen Halbinsel und in Nordafrika.

Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten intensiv und in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten an der Planung für ein leistungsfähiges und kosteneffizientes Kernnetz gearbeitet. Der regulatorische Rahmen für das Kernnetz und die Weiterentwicklung durch die integrierte Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff wurde mit der Anpassung des Energiewirtschaftsrechts bereits (Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG) geschaffen. Eine zeitlich befristete Flexibilisierungsoption für Kernnetz-Maßnahmen erlaubt einen am Bedarf orientierten Aufbau des Kernnetzes.

Die ebenfalls im EnWG verankerten Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes, auf deren Basis ein privatwirtschaftlicher Hochlauf erfolgen kann, wurden von der Europäischen Kommission am 21.06.2024 beihilferechtlich genehmigt. Wie bei Erdgas und Strom sollen die Leitungen des Kernnetzes grundsätzlich vollständig privatwirtschaftlich durch Entgelte der Nutzer bezahlt werden.

Die Zwischenfinanzierung in der Anfangszeit erfolgt über ein sogenanntes Amortisationskonto. Die Bundesregierung hat damit ein Finanzierungskonzept entwickelt, das privatwirtschaftliche Investitionen anreizt und langfristig die vollständige Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes über Netzentgelte ermöglicht und gleichzeitig eine subsidiäre finanzielle Absicherung durch den Staat gegen unvorhersehbare Entwicklungen beinhaltet. Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, das sich im parlamentarischen Verfahren befindet, will die Bundesregierung zudem dafür sorgen, dass Elektrolyseure, Import- und Speicheranlagen deutlich schneller geplant, genehmigt und gebaut werden können.

Das Kernnetz ist die wesentliche Grundlage für den Aufbau der Wasserstoff-Transportinfrastruktur. Es stellt aber nicht die Endausbaustufe dar. Die integrierte Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff dient der bedarfsorientierten Weiterentwicklung des Kernnetzes. Die fortlaufende Netzentwicklungsplanung gibt dem System die notwendige Flexibilität, um planerisch auf neue Nachfragesituationen reagieren zu können und, dass Kernnetz kosteneffizient weiterzuentwickeln. Im Jahr 2026 soll erstmals ein Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Wie im EnWG vorgesehen, haben die Arbeiten dafür mit der Marktabfrage und der Einreichung eines Entwurfs für den Szenariorahmen durch die Fernleitungsnetzbetreiber
bereits begonnen

Der Antrag einschließlich Details zu den Maßnahmen und berücksichtigten Projekten ist unter www.bundesnetzagentur.de/wasserstoff-kernnetz veröffentlicht.