Die Bundesregierung und das Land Niedersachsen haben die Verträge zur Stabilisierung der Meyer Werft nun unterzeichnet. Die Verträge von Bund und Land ermöglichen insbesondere den Erwerb einer gemeinsamen Mehrheitsbeteiligung von Bund und Land an der Meyer Werft GmbH sowie die Gewährleistung eines Kreditrahmens von insgesamt 2,6 Mrd. EUR.

Nach der Unterzeichnung der Bürgschaftsunterlagen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Land Niedersachsen und nachdem jetzt die Bankenfinanzierung ebenfalls finalisiert ist, wurden dafür die letzten Voraussetzungen für den Einstieg von Bund und Land geschaffen.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: Mit der Unterzeichnung der Verträge sichern wir einer der größten und modernsten Werften weltweit eine Zukunft am Standort Deutschland. Die Meyer Werft ist nicht nur von systemischer Bedeutung für die maritime Wirtschaft mit vielen tausenden Arbeitsplätzen in unserem Land. Perspektivisch kann sie durch den Offshore-Konverter-Plattformbau auch für die Energiewende eine bedeutende Rolle spielen. Deshalb haben Bundesregierung und Landesregierung Niedersachsen in den vergangenen Wochen mit Hochdruck ein Stabilisierungspaket für die Meyer Werft geschnürt. Wir werden diese konstruktive Zusammenarbeit nun fortsetzen, um die Zukunftsfähigkeit und innovative Kraft der Werft und der maritimen Wirtschaft in Deutschland zu sichern. Es geht dabei um eine Überbrückung – die Werft soll in absehbarer Zeit wieder auf eigenen Beinen stehen.

Mit der Unterzeichnung sehen Bund und Land eine Übernahme von 80,73 % der Anteile der Meyer Werft in Papenburg und der Neptun Werft in Rostock vor. Zusätzlich haben das Land Niedersachsen und Bund Eckpunkte einer Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet, welche die zukünftige Zusammenarbeit der beiden Gesellschafter regelt. Die tatsächliche Übertragung der Geschäftsanteile an Bund und Land wird im Anschluss an die Erteilung der erforderlichen kartellrechtlichen Freigabe erfolgen.

Die Stabilisierungsmaßnahme sieht im Einzelnen eine Eigenkapitalzuführung von 400 Mio. EUR vor, die je hälftig vom Bund und dem Land Niedersachsen getragen wird, und eine Beteiligung der öffentlichen Hand von 80,73 % ergibt. Zudem umfasst sie eine Bürgschaft für einen Kreditrahmen von insgesamt 2,6 Mrd. EUR, den der Bund und das Land Niedersachsen zu 80 % garantieren. 20 % verbleiben im Risiko der Banken.

Die Maßnahme soll die Meyer Werft auf dem Weg zurück zu wirtschaftlicher Stabilität und Eigenständigkeit temporär unterstützen. Das Unternehmen war unter anderem aufgrund der COVID-19-Pandemie (Nachfrageausfall) und des Ukrainekriegs (starke Preissteigerungen bei Vorleistungsgütern) in Schwierigkeiten geraten. Die Werft hatte bereits im April 2024 einen Restrukturierungsprozess eingeleitet. Durch die konsequente Umsetzung eines Sanierungsprogramms soll das Unternehmen wieder wirtschaftlich rentabel werden.

Die Meyer Werft Gruppe gehört zu den größten und modernsten Werften weltweit, mit einer im internationalen Kontext besonderen und anerkannten Expertise für den Schiffsbau. Dazu gehören neben dem Stammwerk in Papenburg die Neptunwerft in Rostock Warnemünde. Die Meyer Werft ist ein Familienunternehmen in sechster Generation mit 3.800 Mitarbeitenden in Deutschland und damit rd. 23 % aller deutschen Werftbeschäftigten.

Im April 2024 leitete die Meyer Werft einen Restrukturierungsprozess ein, um langfristig die Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen. Bei erfolgreicher Umsetzung dieser Maßnahmen, sollte sich das Unternehmen bis 2028 stabilisiert haben.