In den ersten drei Quartalen 2024 sind nach vorläufigen Zahlen Genehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern im Wert von knapp 11 Milliarden Euro erteilt worden. Der Genehmigungswert setzt sich aus rund 7,2 Milliarden Euro für Kriegswaffen und rund 3,8 Milliarden Euro für sonstige Rüstungsgüter zusammen. Die Verteidigungsfähigkeit unserer Wertepartner und die Beachtung von Menschenrechten sind Schwerpunkte bei Rüstungsexportentscheidungen.

Hauptempfängerland ist die Ukraine, für die Rüstungsexporte im Wert von rund 7,1 Milliarden Euro genehmigt wurden. Die Ukraine ist damit, wie im 1. Halbjahr 2024, sowohl das Drittland1 mit dem höchsten Genehmigungswert als auch insgesamt das Land mit dem höchsten Genehmigungswert.

Zur Einordnung der Genehmigungswerte

Der Bundesregierung ist es ein besonderes Anliegen, Verwaltungsverfahren zu straffen und zu beschleunigen. Dies hat sie mit ihrer am 5. Juli 2024 vom Kabinett beschlossenen Wachstumsinitiative bekräftigt. Dies gilt auch für die Rüstungsexportkontrolle. So hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit September 2023 in mehreren Runden Maßnahmen zur Stärkung und deutlichen Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle eingeführt.

Im Kern geht es um schnellere Genehmigungen zugunsten von Bündnis- und Wertepartnern. Für einen Großteil dieser Ausfuhren wurde das Verfahren der Einzelgenehmigung ersetzt durch Allgemeine Genehmigungen (Maßnahmenpaket 1 sowie Maßnahmenpakete 2 und 3), die eine sofortige Lieferung bestimmter Güter in bestimmte Länder ermöglichen.

Die Werte von Lieferungen auf Grundlage dieser Genehmigungen (Allgemeine Genehmigung Nummer 33) werden mittels nachträglicher Meldungen erhoben. Soweit sie bereits vorliegen, werden diese in die Gesamtbetrachtung einbezogen und nachfolgend kumuliert mit den Einzelgenehmigungswerten ausgewiesen. Die hier veröffentlichten Werte bilden deshalb den Genehmigungsumfang nicht vollständig ab.

Die Werte im Einzelnen

Vom Gesamtwert der erteilten Einzelgenehmigungen sowie den vorliegenden Meldedaten zu der Allgemeinen Genehmigung Nummer 33 für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern entfallen rund 9,5 Milliarden Euro und damit rund 87 Prozent auf Genehmigungen für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder2, die Republik Korea und Singapur sowie zur Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg. Rund 1,4 Milliarden Euro und damit rund 13 Prozent des Gesamtwerts der erteilten Genehmigungen entfallen auf die sonstigen Drittländer.

Für die Ukraine als Hauptempfängerland deutscher Rüstungsexportgenehmigungen wurden in den ersten drei Quartalen 2024 Genehmigungen im Wert von rund 7,1 Milliarden Euro erteilt (im Vergleichszeitraum des Vorjahres 2023 betrug der Wert rund 3,3 Milliarden Euro), darunter vor allem von der Bundesregierung finanzierte Vorhaben. Weiterführende Informationen zur geleisteten Unterstützung für die Ukraine veröffentlicht die Bundesregierung hier.

Auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-, NATO- und der NATO-gleichgestellte Länder entfielen rund 1,2 Milliarden Euro (anteilig rund 345 Millionen Euro Kriegswaffen und rund 843 Millionen Euro sonstige Rüstungsgüter).

Für die folgenden zehn Länder wurden im Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2024 die höchsten kumulierten Gesamtwerte für Rüstungsgüter verzeichnet:

LandSumme Einzelgenehmigungswert und Meldewert Allgemeine Genehmigung 33 in Euro
Ukraine7.056.054.021
Singapur1.216.051.871
Algerien558.606.805
Vereinigte Staaten246.145.427
Indien212.106.968
Vereinigte Arabische Emirate145.070.381
Saudi-Arabien3133.863.031
Norwegen119.417.531
Vereinigtes Königreich116.385.580
Katar106.699.410

Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich nach vorläufigen Zahlen in den ersten drei Quartalen 2024 auf rund 124 Millionen Euro (erste drei Quartale 2023: rund 56,6 Millionen Euro). Davon entfielen rund 79,7 Millionen Euro und damit rund 64 Prozent des Genehmigungswertes auf EU-/NATO- und der NATO gleichgestellte Länder. Vom Wert für die Drittländer (rund 44,3 Millionen Euro) entfielen rund 99 Prozent auf die Ukraine.

Der Genehmigungswert für Drittländer einschließlich Ukraine, Republik Korea und Singapur beträgt knapp 9,8 Milliarden Euro, anteilig: rund 6,8 Milliarden Euro Kriegswaffen und rund 2,9 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter.

In der Gruppe der Drittländer macht die Unterstützung der Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg mit rund 7,1 Milliarden den Großteil des Genehmigungswerts aus (allein rund 72 Prozent des Werts der Drittländer). Zusammen mit der Republik Korea und Singapur sowie der Ukraine entfallen bei den Drittländern rund 8,3 Milliarden Euro und damit rund 85 Prozent auf diese Länder. Neben der Ukraine, der Republik Korea und Singapur entfielen rund 1,4 Milliarden Euro auf sonstige Drittländer.

Im Wert der Drittländer bereits enthalten sind Ausfuhrgenehmigungen für Entwicklungsländer4 in Höhe von rund 7,9 Milliarden Euro (anteilig: rund 5,3 Milliarden Euro Kriegswaffen und rund 2,6 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter). Auch bei den Entwicklungsländern, die zu den Drittländern gehören, trägt die Unterstützung der Ukraine ganz wesentlich zum Gesamtwert bei. So liegt der Anteil der Ukraine in der Gruppe der Entwicklungsländer bei rund 90 Prozent.

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1 Drittländer sind alle Länder, die nicht der EU oder NATO angehören. Japan, Schweiz, Australien, Neuseeland sind als NATO-gleichgestellte Länder ebenfalls keine Drittländer i. d. S..

2 Japan, Schweiz, Australien, Neuseeland.

3 Genehmigungen wurden fast ausschließlich für Gemeinschaftsprojekte oder im Zusammenhang mit Gemeinschaftsprojekten bzw. Kooperationen mit EU- und NATO-Partnern erteilt.

4 Entwicklungsländer und -gebiete der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste).