Der Brexit bildete sowohl für die EU als Ganzes als auch für ihre Mitgliedstaaten eine besondere Herausforderung. Um den nachteiligen wirtschaftlichen Folgen des Austritts entgegenzutreten, hatte die EU den Mitgliedstaaten fünf Milliarden Euro zur Verfügung gestellt (Verordnung (EU) 2021/1755 zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit vom 6. Oktober 2021).

Mit Mitteln aus dieser Brexit Anpassungsreserve konnten von 2020 bis 2023 Regionen, Wirtschaftssektoren und Unternehmen zur Bewältigung der BREXIT-Folgen gefördert werden. Der Bundesrepublik Deutschland standen aus diesen EU- Mitteln insgesamt 427 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Das BMWK wurde bei der EU-Kommission als Verwaltungsbehörde zur Umsetzung der Brexit Adjustment Reserve notifiziert. Damit ist u. a. die Aufgabe verbunden, die Verwendung der Mittel bis zum 30. September 2024 nachzuweisen.

Rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist hat das BMWK der EU-Kommission die Abrechnung (den sog. Antrag auf einen Finanzbeitrag aus der Brexit Adjustment Reserve) mit insgesamt rund 375 Mio. Euro einschließlich der zugehörigen Begleitdokumente eingereicht.

Mit den Mitteln der Brexit Anpassungsreserve konnten 41 Maßnahmen von acht Bundesministerien in Höhe von 357,2 Mio. Euro und aus vier Bundesländern in Höhe von 17,8 Mio. Euro durchgeführt und abgerechnet werden. Damit wurden insbesondere Maßnahmen zur Gewährleistung des Funktionierens der Zollkontrollen sowie Maßnahmen für die Fischereiwirtschaft finanziert, um negative Auswirkungen des Brexit abzufedern. Darüber hinaus wurden Kapazitäten im Bereich der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Kontrollen sowie der Produktzertifizierung und -zulassung gestärkt, um einen funktionierenden Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sicherzustellen.