Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, hat heute im Rahmen einer Veranstaltung im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die ersten Klimaschutzverträge an Unternehmen übergeben. Damit können ihre Transformationsprojekte starten. Die geförderten Unternehmen kommen aus ganz Deutschland, neben der Großindustrie ist auch der Mittelstand vertreten. Sie sollen Vorreiter bei der Umstellung auf eine CO₂-neutrale Produktion sein.

Bundesminister Robert Habeck: „Die ersten Klimaschutzverträge sind unterzeichnet. Damit ist Deutschland international Vorreiter: Als erster Mitgliedstaat der Europäischen Union wenden wir Klimaschutzverträge an, um die Dekarbonisierung der Industrie effizient zu fördern und voranzutreiben. Jetzt können 15 konkrete Zukunftsprojekte von Unternehmen starten, die die Weichen klar auf Dekarbonisierung stellen. Die Klimaschutzverträge geben den Unternehmen, was sie in Zeiten der Transformation in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld mit am nötigsten brauchen: Planungssicherheit für ihre Investitionen. In Zeiten knapper Haushalte stellen Klimaschutzverträge gleichzeitig sicher, dass der Staat über Jahre hinweg flexibel nur so viel an Förderung zahlt, wie die Unternehmen auch tatsächlich benötigen, um die Dekarbonisierung wirtschaftlich umzusetzen.“

Für die Einsparung von CO₂ durch die Umstellung ihrer Produktion erhalten die 15 Unternehmen eine Gesamtfördersumme von maximal rund 2,8 Milliarden Euro. Die Förderung wird dabei nachschüssig ausgezahlt, also erst, nachdem die Unternehmen die jährlich anvisierte Treibhausgas-Minderung erbracht haben. Die Klimaschutzverträge haben eine Laufzeit von 15 Jahren. Sie sind angepasst an die Entwicklung der Energie- und CO₂-Preise und damit zugleich ein Absicherungsinstrument für die Unternehmen: Die Höhe der Förderung hängt davon ab, wie sich die Preise von Energieträgern und Zertifikaten im EU-Emissionshandel entwickeln. Aktuell ist zu erwarten, dass die Förderung deutlich geringer ausfallen wird als die maximal veranschlagten 2,8 Milliarden Euro. Die maximale Fördersumme pro Projekt unterscheidet sich und hängt insbesondere von der eingesetzten Technologie und den Produktionsprozessen in der jeweiligen Branche ab.

Die Vorhaben aus der ersten Runde der Klimaschutzverträge können über die Vertragslaufzeit insgesamt bis zu 17 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente einsparen. Zahlreiche Unternehmen wollen neuartige Technologien zur Dekarbonisierung einsetzen, mehrere wollen Wasserstoff nutzen. Es sind Unternehmen unterschiedlicher Branchen vertreten, insbesondere aus den Sektoren Glas und Keramik, Papier und Zellstoff sowie Chemie.

Klimaschutzverträge sollen moderne, klimafreundliche Produktionsverfahren in den energieintensiven Industriebranchen anstoßen. Sie gleichen dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus. Durch den Einsatz innovativer Verfahren bei der Umstellung auf eine CO₂-neutrale Produktion nehmen die Unternehmen eine Vorreiterrolle innerhalb ihrer Branche ein, leisten so über die eigene CO₂-Einsparung hinaus einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Das Förderprogramm bedient sich eines neuartigen Auktionsverfahrens: Die übliche Einzelprüfung der Projekte entfällt; vielmehr liegt es bei den Unternehmen, ein Angebot abzugeben, das die Umsetzung der neuen Technologien ermöglicht und gleichzeitig im Wettbewerb besteht. Das erste Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge startete am 12. März 2024. Unternehmen hatten im Anschluss vier Monate Zeit, um Angebote einzureichen.

Parallel zur Auswertung des ersten Gebotsverfahrens startete am 29. Juli 2024 bereits das vorbereitende Verfahren für die zweite Runde der Klimaschutzverträge. Unternehmen hatten bis zum 30. September 2024 Zeit, ihre Projektvorhaben für das zweite Gebotsverfahren einzureichen. Die zweite Gebotsrunde soll ebenfalls noch in diesem Jahr starten. Nach dem Start der zweiten Gebotsrunde gäbe es dann – wie in der ersten Runde – erneut mehrere Monate Zeit, um Gebote final einzureichen.

Mehr Informationen zu den Klimaschutzverträgen sowie dem zweiten Gebotsverfahren finden Sie unter https://www.klimaschutzverträge.info.