Staatsekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Sven Giegold: Die EU-Kommission hat den Startschuss für ein EU-weit einheitliches entsenderechtliches Registrierungsportal gegeben. Aktuell sind Unternehmen bei der Entsendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der EU mit 27 unterschiedlichen entsenderechtlichen Meldesystemen, Informationspflichten und Unterlagen konfrontiert. Das ist unnötige Bürokratie. Wir haben uns deshalb in den vergangenen Monaten mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass dieser Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringert wird. Den Vorschlag für ein neues elektronisches Meldeportal begrüßen wir ausdrücklich, da er bürokratische Hemmnisse abbaut und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen steigert. Ich danke Margrethe Vestager für Ihren engagierten Einsatz auf den letzten Metern für den Europäischen Binnenmarkt ohne unnötige Hürden.

Die EU-Kommission hat gestern mitgeteilt, dass sie einen Verordnungsentwurf zur Änderung der sog. IMI-Verordnung über das Binnenmarkt-Informationssystem an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament übermitteln wird, um den europarechtlichen Rahmen für ein EU-weit einheitliches entsenderechtliches Registrierungsportal zu schaffen (nähere Informationen in der Pressemitteilung der EU-Kommission unter https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_24_5784). Konkret hat die EU-Kommission eine Initiative zur Erarbeitung eines europäischen digitalen Registrierungsportals und eines einheitlichen entsenderechtlichen Registrierungsformats – der sog. eDeclaration – gestartet. Beides können interessierte Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis einführen. Die eDeclaration enthält einen einheitlichen, abschließenden und gestrafften Katalog von Angaben, welche die entsendenden Unternehmen im Rahmen der Registrierung machen müssen. Ziel ist es, den Wildwuchs an Anforderungen in den unterschiedlichen Mitgliedstaaten und die damit für die Unternehmen verbundene Bürokratie zu begrenzen. Arbeitnehmer- und Sozialversicherungsstandards werden uneingeschränkt aufrechterhalten und die Kontrolle der Einhaltung der Entsendevorschriften aufgrund der gestiegenen Transparenz erleichtert. Für die eDeclaration hatte sich Deutschland im Rat für Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam mit anderen Mitgliedsländern eingesetzt (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/05/20240524-eu-wettbewerbsfaehigkeitsrat-beschliesst-eu-lieferkettengesetz-und-kuenftige-ausrichtung-der-eu-zu-industrie-und-binnenmarkt.html). Dieser Einsatz wurde nun belohnt.

Wie wichtig der Abbau bürokratischer Hürden bei der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für die weitere Integration des Dienstleistungsbinnenmarktes ist, haben auch die in diesem Jahr veröffentlichten Berichte von Enrico Letta zur Zukunft des Binnenmarktes (abrufbar unter https://www.consilium.europa.eu/media/ny3j24sm/much-more-than-a-market-report-by-enrico-letta.pdf) und von Mario Draghi zur Zukunft der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union unterstrichen (abrufbar unter https://commission.europa.eu/topics/strengthening-european-competitiveness/eu-competitiveness-looking-ahead_en). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Arbeiten der Europäischen Kommission daher von Anfang an aktiv unterstützt.