Arbeiter in einem Werk stehen für Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe.

© Monty Rakusen/cultura/Corbis

Die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe waren zuletzt wieder rückläufig, nachdem sie in den beiden Vormonaten auf niedrigem Niveau zugelegt hatten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts1 sind sie im August gegenüber dem Vormonat preis-, kalender- und saisonbereinigt um 5,8 % gesunken. Vor allem aus dem Inland gingen weniger Bestellungen ein (-10,9 %), aber auch im Auslandsgeschäft war ein Rückgang zu verzeichnen (-2,2 %). Ohne die stark schwankenden Großaufträge waren die Ordereingänge mit -3,4 % gegenüber dem Vormonat etwas weniger rückläufig.

In den einzelnen Wirtschaftszweigen des Verarbeitenden Gewerbes fiel dabei die Entwicklung unterschiedlich aus: Während die Bereiche Pharmazeutische Erzeugnisse (+7,3 %), Maschinenbau (+6,9 %) und Metallerzeugung (+3,3 %) merkliche Zuwächse verbuchen konnten, mussten die Bereiche Kfz/Kfz-Teile (-0,5 %), Chemie (-3,2 %), Daten-, elektrische und optische Geräte (-5,0 %), elektrische Ausrüstungen (-6,6 %), Metallerzeugnisse (-14,1 %) und vor allem der stark von Großaufträgen geprägte sonstige Fahrzeugbau (-50,9 %) Odereinbußen hinnehmen.

Die Auftragseingänge haben im weniger volatilen Dreimonatsvergleich mit +3,9 % merklich zugelegt. Mit dem nun eingetretenen Rückgang sind aber die Hoffnungen darauf, dass die Bestellungen die Talsohle durchschritten haben könnten, wieder gesunken. Nach wie vor wird ihre Entwicklung maßgeblich von starken Schwankungen bei Großaufträgen geprägt. So ist im von Großaufträgen geprägten sonstigen Fahrzeugbau das Inlandsgeschäft zuletzt um drei Viertel eingebrochen, allerdings nach kräftigen Zuwächsen in den Vormonaten. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Nachfrageschwäche und angesichts der fortgesetzten Eintrübung der Stimmung in den Unternehmen ist eine spürbare Erholung der Industriekonjunktur in der zweiten Jahreshälfte 2024 wenig wahrscheinlich.

_____________

1 Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 7. Oktober 2024.