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Stabilität, Solidarität und ein Schutzschild gegen die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus
Die Bundesregierung hat milliardenschwere Hilfsprogramme, steuerpolitische Maßnahmen und gesetzliche Erleichterungen beim Zugang zu sozialen Unterstützungsleistungen auf den Weg gebracht. Denn die weltweite Ausbreitung des neuartigen Coronavirus stellt auch Deutschland vor ernste Herausforderungen.
Die Bundesregierung trifft deshalb alle nötigen Maßnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Oberste Priorität hat dabei die medizinische Versorgung. Gleichzeitig ist aber klar, dass die Pandemie auch das Wirtschaftsleben und damit jeden Einzelnen und jede Einzelne stark trifft. Die Bundesregierung tut alles Mögliche und Nötige, um den Auswirkungen der Pandemie umfassend zu begegnen. Darauf können sich alle Bürgerinnen und Bürger verlassen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Ländern sowie mit unseren europäischen und internationalen Partnern.
Die zentrale Botschaft der Bundesregierung: Es sind genügend Mittel vorhanden, um die Krise zu bekämpfen, und sie wird diese jetzt einsetzen. Wegen der hohen Unsicherheit in der aktuellen Situation hat die Bundesregierung bewusst entschieden, deren Höhe nicht zu begrenzen. Denn viele Unternehmen leiden derzeit an unverschuldeten Umsatzrückgängen – entweder aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder signifikanten Nachfragerückgängen infolge der umfassenden Schließungen. Laufende Kosten können aber nicht in gleichem Maße abgebaut werden. Dies kann dazu führen, dass gesunde Unternehmen unverschuldet in Finanznöte geraten. Es gilt, die Fortführung von Unternehmen trotz der herben wirtschaftlichen Verluste zu sichern und so den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in Deutschland entschieden entgegenzutreten.
Die Maßnahmen reichen von direkten Finanzhilfen, Krediten und Garantien bis hin zu rechtlichen Erleichterungen für die Unternehmensführung in den Bereichen des Genossenschaftsrechts und des Aktienrechts. Über eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hinaus gibt es unter anderem weitreichende Moratorien für Zahlungsverpflichtungen von Verbrauchern und Kleinstunternehmen. Die Kündigung von Mietverträgen für Wohnungen und Gewerbeimmobilien aufgrund von Pandemie-bedingten Mietschulden wird befristet ausgeschlossen.
Schutzschirm für die Wirtschaft mit vier Elementen:
Unbegrenzte Liquiditätshilfen: Der Garantierahmen des Bundes für KfW-Kredite in unterschiedlichen Programmen wurde auf 822 Milliarden Euro angehoben. Auch die Bürgschaftsprogramme wurden ausgeweitet.
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit einem Volumen von bis zu 600 Milliarden Euro hilft ebenfalls bei der Überwindung von Liquiditätsengpässen und stärkt die Kapitalbasis von Unternehmen, deren Bestand für den Standort Deutschland oder den Arbeitsmarkt erhebliche Bedeutung hat. Der Fonds kann sich auch zeitlich begrenzt direkt an Unternehmen beteiligen.
Solo-Selbständige, Angehörige Freier Berufe und kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 10 Mitarbeitern erhalten Soforthilfen in Form von Zuschüssen. Dafür stehen insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro bereit. Selbständigen wird der Zugang zur Grundsicherung erleichtert.
Kurzarbeitergeld kann nun einfacher und zu verbesserten Bedingungen in Anspruch genommen werden. Dafür stehen 10 Milliarden Euro bereit.
Liquiditätshilfen und Bürgschaften
Neue und im Volumen unbegrenzte Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung schützen Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesregierung stellt außerdem vorübergehend Haftungskapital bereit. Ziel ist es, die Solvenz von Unternehmen, die infolge der aktuellen Entwicklung in die Krise geraten sind, und ihre Existenz zu sichern.
Die Bundesregierung hat deshalb die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen bei der KfW und den Bürgschaftsbanken sowie das Großbürgschaftsprogramm des Bundes deutlich ausgeweitet. Die Risikoübernahme wird erhöht, die Zugangskriterien werden erleichtert und der Handlungsspielraum wird flexibilisiert, damit die Banken Expressbürgschaften vergeben können. Außerdem legt die KfW für Unternehmen, die keinen Zugang zu bestehenden Programmen haben, zusätzliche Sonderprogramme auf. Die Bundesregierung wird die dafür erforderlichen Garantien im notwendigen Umfang bereitstellen.
Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Die Bundesregierung hat darüber hinaus einen großvolumigen Wirtschaftsstabilisierungsfonds auf den Weg gebracht: Er federt die ökonomischen Auswirkungen der Pandemie auf Unternehmen ab, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte. Er soll ebenfalls Liquiditätsengpässe beseitigen, die Refinanzierung am Kapitalmarkt unterstützen und vor allem auch die Kapitalbasis von Unternehmen stärken. www.bmwi.de/coronavirus
Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige
Besondere Unterstützungsmaßnahmen gelten für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Sie verfügen in der Regel kaum über Sicherheiten oder weitere Einnahmen. Diesen Unternehmen soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) bzw. bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente). Damit sollen insbesondere die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden, zum Beispiel Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten. www.bmwi.de/coronavirus
Kleinunternehmer und Solo-Selbständige verfügen außerdem in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung. Damit ihre Existenz nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit ist der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert. Die Leistungen werden schnell und unbürokratisch zunächst für sechs Monate gewährt. Die Selbständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden. https://t1p.de/bmas-informationen-corona
Um den Kinderzuschlag zu gewähren, werden nicht mehr Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Damit erhalten auch diejenigen den Kinderzuschlag, die einen plötzlichen Einkommensverlust erlitten haben.https://t1p.de/bmfsfj-informationen-unterstuetzungsangebote
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld kann nun einfacher und zu verbesserten Bedingungen in Anspruch genommen werden. So müssen nur noch zehn Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sein, die Sozialversicherungsbeiträge werden voll übernommen und auch Leiharbeit wird in die Regelung einbezogen. https://t1p.de/bmas-13-milliarden-schutzschild-fuer-deutschland
Die Unternehmen werden auf diese Weise deutlich stärker entlastet als während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Darüber hinaus wird vorübergehend auf die vollständige Anrechnung des Entgelts aus einer Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommenen wird, verzichtet. So wird ein Anreiz geschaffen, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in aktuell wichtigen Bereichen, wie dem Gesundheitswesen, der Landwirtschaft und der Versorgung mit Lebensmitteln, aufzunehmen.
Weitere Maßnahmen
Die Finanzbehörden können darüber hinaus die Zahlung von Steuern für die von den Auswirkungen des Coronavirus betroffenen Unternehmen zinsfrei stunden. Vorauszahlungen von Einkommen- und Körperschaftssteuer können unkompliziert herabgesetzt werden. Sofern Steuerschuldner unmittelbar betroffen sind, sollen die Finanzbehörden außerdem von Vollstreckungsmaßnahmen bis Ende 2020 absehen. Durch diese Maßnahmen werden liquide Mittel in Betrieben in Milliardenhöhe geschont. https://t1p.de/bmf-kurzarbeit-beschaeftigung-sichern
In der Corona-Pandemie kommt es jetzt insbesondere darauf an, schnell die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, insbesondere für die Kliniken, Ärzte und alle Verwaltungseinheiten, Einrichtungen und Personen, die an der Bewältigung der Pandemie-Krise arbeiten. Beschafferinnen und Beschaffer in der öffentlichen Verwaltung müssen tagtäglich innerhalb extrem kurzer Fristen versuchen, Material zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung, wie etwa Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Masken, Schutzausrüstungen und medizinisches Gerät, zu erhalten. Das Vergaberecht bietet eine Reihe von Möglichkeiten, in solchen Dringlichkeitssituationen schnell und effizient zu beschaffen. Diese Möglichkeiten hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in einem am 19. März 2020 veröffentlichten Rundschreiben umfassend dargestellt. www.bmwi.de/anwendung-vergaberecht (PDF, 505 KB)
Maßnahmen auf europäischer Ebene
Deutschland ist sich seiner Verantwortung für Europa bewusst. Im engen Austausch mit den europäischen Partnern wird die Bundesregierung ihre Corona-Maßnahmen europäisch verzahnen. Sie stimmt sich hierbei sehr eng mit der Europäischen Kommission ab. Diese hat u. a. ein Temporary Framework für Beihilfen vorgelegt. Dieses definiert den Rahmen für beihilfekonforme mitgliedstaatliche Unterstützungsmaßnahmen. Die Kommission wird die volle Flexibilität der europäischen Fiskalregeln nutzen. Sie klassifiziert die COVID-19-Pandemie als „ungewöhnliches Ereignis außerhalb der Kontrolle der Regierung“. Schließlich hat sie eine „Corona Response Investment Initiative“ gestartet, um mit EU-Strukturfondsmitteln u. a. die Gesundheitssysteme und kleinere und mittlere Unternehmen mit bis zu 37 Mrd. Euro stützen zu können. Des weiteren hat die Europäische Investitionsbank ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, mit dem zusätzliche Finanzierungen von Unternehmen in Höhe von 40 Mrd. Euro angeschoben werden sollen.
Weitere Informationen
Zur Information von Unternehmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Corona-Hotline eingerichtet. Sie unterstützt die Unternehmen bei Fragen und informiert über Instrumente, die zur Verfügung stehen.
Mehr zum Thema:
Informationen und Hotline für Unternehmen (Bundeswirtschaftsministerium)
Telefon: 030-18 615 1515, www.bmwi.de/coronavirus
Hotline für Bürger (Bundesgesundheitsministerium)
Telefon: 030-34 64 65 100
Informationen zu wirtschaftsbezogenen Fragen (Bundeswirtschaftsministerium)
Telefon: 030-18 615 0