Wie die EU zur Überwindung der Krise beiträgt

Abstrakte Darstellung zum Thema "Solidarität und gemeinsames Handeln"

© Anna Rupprecht

Wie eng verflochten unsere Gesellschaften heute sind, führt uns die Corona-Pandemie gerade sehr deutlich vor Augen. Die Verbreitung des Virus macht vor keinen Landesgrenzen halt und unsere Wirtschaft ist nicht nur durch die nationalen Einschränkungsmaßnahmen betroffen, sondern auch durch fehlende Produktion und ausbleibende Nachfrage in anderen Teilen der Welt. Besonders eng ist die Verflechtung innerhalb Europas. Eine nachhaltige Bewältigung der Krise und anschließende wirtschaftliche Erholung kann daher nur gemeinsam gelingen. Der Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union kommt hierbei eine besonders wichtige Rolle zu.

Eine schnelle Reaktion auf europäischer Ebene ermöglicht umfangreiche nationale rettungsmaßnahmen

Seit Beginn der Krise wurde in der Europäischen Union eine Vielzahl an wichtigen wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen beschlossen und in weiten Teilen bereits umgesetzt. Dazu gehört die Aktivierung der allgemeinen Ausweichklausel im Stabilitäts- und Wachstumspakt. Diese ist ein wichtiger Baustein, damit alle Mitgliedstaaten die nötigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen ergreifen können. Gemäß der Ausweichklausel dürfen die Mitgliedstaaten dafür temporär von ihren fiskalischen Zielvorgaben abweichen und erhalten so einen weitgehenden Handlungsspielraum.

Als weitere Maßnahme hat die Europäische Kommission einen beihilferechtlichen Sonderrahmen verabschiedet und seitdem mehrfach angepasst. Dieser Sonderrahmen macht umfangreiche nationale Rettungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Vergabe direkter finanzieller Zuschüsse oder die Gewährung zinsvergünstigter Darlehen an von der Krise besonders betroffene Unternehmen, rechtlich überhaupt erst möglich.

Beide Maßnahmen haben entscheidend dazu beigetragen, dass die nationalen Regierungen mit einem erheblichen fiskalischen Impuls auf die akute Krise reagieren konnten. Nach letzten Schätzungen der Europäischen Kommission lag dieser direkte fiskalische Impuls Anfang April bei rund 3 % des europäischen Bruttoinlandsprodukts. Die Liquiditätsunterstützung summierte sich gar auf rund 16 % des EU BIP.

In Kürze:
EU-Staaten dürfen temporär von fiskalischen Zielvorgaben abweichen.

Bestehende EU-Instrumente werden in der Krise flexibel eingesetzt

Zusätzlich zu nationalen Rettungsmaßnahmen werden gemeinsame EU-Programme flexibel zur Bewältigung der Corona-Pandemie herangezogen. Hierfür hat die EU-Kommission kurzfristig zwei Vorschläge vorgelegt, um die Strukturfonds besser zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise nutzen zu können. Beide Initiativen sind im April bereits in Kraft getreten. In der ersten Initiative geht es um eine Investitionsoffensive für EU-Strukturfonds (Corona Response Investment Initiative - CRII), die durch das Vorziehen bereits bewilligter Mittel zusätzliche Investitionen in Höhe von 37 Mrd. Euro mobilisieren soll. Die Mittel können z. B. für Liquiditätshilfen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), für Investitionen in Produkte und Dienstleistungen zur Stärkung der Gesundheitssysteme sowie zur Finanzierung von Kurzarbeitsmaßnahmen verwendet werden. Die zweite Initiative (CRII +) soll darüber hinaus eine nie dagewesene Flexibilität bei Verwendung der ausstehenden Strukturfondsmittel für das Jahr 2020 ermöglichen. Diese Mittel können so leichter zwischen den Regionen und Fonds transferiert werden. Für einen befristeten Zeitraum können zudem Investitionen zu 100 % aus EU-Mitteln finanziert werden, ohne dass es eines ansonsten üblichen nationalen Finanzierungsbeitrages bedarf. Diese Maßnahmen zeigen, dass die EU-Strukturfonds einen wichtigen Beitrag zur kurzfristigen Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise leisten können.

Auch der Anwendungsbereich des EU-Solidaritätsfonds (EUSF) wurde als Reaktion auf die Corona-Pandemie rasch erweitert und kann von nun an Mitgliedstaaten im Bereich der öffentlichen Gesundheit unterstützen. Für das laufende Jahr stehen noch bis zu 800 Mio. Euro zur Verfügung.

Einigung auf umfassendes Krisenpaket zeigt Handlungsfähigkeit und Solidarität der EU

Die Bundesregierung hat sich zudem für weitere Maßnahmen auf europäischer Ebene eingesetzt, um Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, Unternehmen und Mitgliedstaaten der EU zu helfen. Sie unterstützt ausdrücklich das von den Staats- und Regierungschefs gebilligte Krisenpaket im Umfang von rund 540 Mrd. Euro, welches Anfang Juni einsatzbereit sein soll. Im Detail umfasst dieses Paket drei Säulen: Eine Säule besteht aus dem sogenannten Pandemic Crisis Support Instrument (PCSI) des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), das europäische Staaten unterstützen soll. Die Einigung sieht vor, dass allen ESM-Mitgliedstaaten eine vorsorgliche Kreditlinie beim ESM in Höhe von bis zu 2 % ihres jeweiligen Bruttoinlandsprodukts eingeräumt wird. Die entsprechenden ESM-Hilfen können sich damit auf bis zu 240 Mrd. Euro belaufen. Beantragt ein Mitgliedstaat eine solche Kreditlinie, müssen die gezogenen Kredite zur Finanzierung von (direkten und indirekten) gesundheitspolitischen Maßnahmen verwendet werden. Die zweite Säule des Maßnahmenpakets sieht eine Unterstützung für Unternehmen über die europäische Investitionsbank EIB vor. Mit der Schaffung eines paneuropäischen Garantiefonds als Reaktion auf die COVID 19-Krise sollen Finanzierungen von bis zu 200 Mrd. Euro insbesondere für kleine und mittlere europäische Unternehmen mobilisiert werden. Die dritte Säule umfasst das sogenannte Instrument SURE (temporary Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency) und dient vor allem der Unterstützung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. SURE soll es der Europäischen Kommission ermöglichen, Kredite von insgesamt bis zu 100 Mrd. Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen und an einzelne Mitgliedstaaten weiterzugeben. Die Mitgliedstaaten selbst können die Mittel insbesondere zur Finanzierung von Maßnahmen wie Kurzarbeitergeld nutzen. Die Kommission gibt dabei die Finanzierungsvorteile aufgrund des guten Ratings der Union an die Mitgliedstaaten weiter. Damit ist das Instrument für jene Staaten von Vorteil, die sich teurer am Kapitalmarkt refinanzieren müssen als die Union selbst. Damit die Kommission Kredite aufnehmen kann, erfordert der Vorschlag nationale Garantien der Mitgliedstaaten in Höhe von insgesamt 25 Mrd. Euro.

Abstrakte Darstellung zum Thema "Solidarität und gemeinsames Handeln"

© Anna Rupprecht

Ausblick: Wirtschaftliche Erholung erfordert Zusammen-arbeit und Solidarität der EU

Nach der akuten Krisenbewältigung muss es auch auf europäischer Ebene zügig um eine nachhaltige und koordinierte Strategie zur wirtschaftlichen Erholung gehen. Die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der Präsident des Europäischen Rates Charles Michel haben dazu am 21. April 2020 einen Fahrplan für die Erholung Europas vorgelegt. Dieser zeigt Perspektiven auf, wie Europa langfristig widerstandsfähiger, nachhaltiger und gerechter gestaltet werden kann. Bei der Umsetzung wird es auf wirtschaftspolitisch ausgewogene Maßnahmen und die richtige Balance zwischen Modernisierung und wirtschaftlicher Erholung ankommen. Die Diskussion dazu ist in vollem Gange.

Auf Basis einer genauen Bedarfsanalyse der Betroffenheit der verschiedenen Wirtschaftsbereiche der EU arbeitet die Europäische Kommission an einem Vorschlag für ein Erholungsinstrument („Recovery Instrument“). Dieses soll mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) verknüpft werden. In den kommenden Tagen und Wochen wird die Diskussion dazu zwischen den Mitgliedstaaten und mit den europäischen Institutionen mit Nachdruck fortgesetzt. Die Bundesregierung wird sich auch hier für eine schnelle, effiziente und solidarische Lösung stark machen.

Kontakt:
Dr. Sybille Lehwald
Referat: Europäische Wirtschafts- und Währungsfragen
Dr. Katharina Berner
Referat: EU-Grundsatzfragen
schlaglichter@bmwk.bund.de