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Am 07.05.2021 ist das BMWi-Programm zur Förderung der Seriellen Sanierung gestartet. Die Serielle Sanierung ist eine innovative Methode zur Gebäudesanierung: Mit vorgefertigten Dach- und Fassadenelementen sowie vorgefertigter Haustechnik sollen Gebäude schnell und hochwertig energetisch saniert werden. Die Bundesförderung Serielle Sanierung fördert die Entwicklung, Erprobung und Herstellung neuartiger Verfahren und Komponenten der Seriellen Sanierung setzt dadurch neue Impulse für die Energiewende im Gebäudebereich als Bestandteil des Klimaschutzprogramms 2030.

Serielle Sanierung: Industrielle Vorfertigung und Digitalisierung nutzen

Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, muss der Gebäudebestand bis 2050 umfassend energetisch saniert werden. Das stellt auch viele Immobilienunternehmen vor große Herausforderungen – von hohen Investitionen über aufwendige Planungen bis hin zu geringer Akzeptanz der Maßnahmen im vermieteten Gebäudebestand. Oftmals fehlen im Handwerk verfügbare Kapazitäten, um die Maßnahmen umzusetzen, und Baufirmen melden Kapazitätsengpässe durch den zunehmenden Fachkräftemangel. In Summe führt das zu steigenden Preisen, zu Bauverzögerungen und zu Umsetzungen mit nicht ausreichender energetischer Qualität. Insgesamt verharrt die Sanierungsquote auf einem Niveau, das – gemessen an den Klimaschutzzielen im Gebäudebereich – zu gering ist.

Hier setzt die Serielle Sanierung an, die technische Möglichkeiten zur industriellen Vorfertigung nutzt. Ferner ermöglicht es die Digitalisierung mittlerweile, nicht nur einzelne Produkte, sondern vollständig aufeinander abgestimmte Sanierungselemente zu fertigen. Auch können diese auf jeweilige Gebäudeprojekte angepasst werden. Derartige Verfahren finden in der energetischen Sanierung allerdings bisher kaum Anwendung, da die Einführung neuer Verfahren mit erheblichen Investitionen verbunden ist und zudem in der Baupraxis einschneidende Veränderungen gewohnter Abläufe und Verfahrensweisen zur Folge hat.

Bis zu 60% der förderfähigen Kosten von Durchführbarkeitsstudien bei KMU können bezuschusst werden.

Die Förderung der Seriellen Sanierung soll den Weg zu beschleunigten, umfassenden Sanierungen ebnen. Sie setzt bei der Entwicklung und Erprobung neuartiger Verfahren sowie der Herstellung entsprechender Komponenten an – und somit bereits im Vorfeld der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die etwa Einzelmaßnahmen wie den Heizungstausch und Komplettsanierungen zum Effizienzhausstandard umfasst. Damit entsteht ein wichtiger neuer Förderbaustein im Bereich der energetischen Optimierung des Gebäudebestands.

Fördergegenstand ist primär die Entwicklung neuartiger Verfahren und Komponenten der Seriellen Sanierung im Rahmen konkreter Pilotprojekte.

Was ist „Serielle Sanierung“?
Serielle Sanierung ist die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden unter Verwendung abseits der Baustelle vorge­fertigter Fassaden- bzw. Dachelemente einschließlich damit verbundener Anlagentechnik sowie deren Montage an bestehende Gebäude. Die vorgefertigten Elemente weisen dabei einen so hohen Vorfertigungsgrad auf, dass sich im Vergleich zur herkömmlichen Sanierung der handwerkliche Aufwand vor Ort reduzieren lässt.

Was ist ein Pilotprojekt im Bereich der Seriellen Sanierung?
Ein Pilotprojekt ist eine individuelle, auf eine konkrete Liegenschaft bezogene Sanierungsmaßnahme, die die folgenden Kriterien erfüllt:

Efficiency First: Lösungen sollen mindestens einen Effizienzstandard 55 oder die BEG-Anforderungen für die entsprechenden Einzelmaßnahmen erreichen;
• Serielle Vorproduktion: Elemente aus industrieller Vorfertigung;
• Gebäudetechnik „plug & play“: vormontierte und konfigurierte Gebäudetechnik aus industrieller ­Fertigung, die „smart“, d. h. digital, in den Gesamtprozess integriert werden kann;
• Energiekonzept: Konzept zur Energieversorgung und Optimierung der sanierten Gebäude, auch unter Einbindung der selbst erzeugten erneuerbaren Energie;
• Moderner Bauablauf: Konzept für minimalinvasiven Bauablauf (z. B. Realisierung ohne temporären Auszug der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. im laufenden Betrieb);
• Nutzung von Dach- und/oder Fassadenflächen für Eigenwärme- und/oder Eigenstromversorgung des Gebäudes oder Quartiers;
• Digitalisierung & Monitoring: Ausstattung der sanierten Gebäude mit digitaler und vernetzter Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), die eine Optimierung der Betriebsphase und ein Energie-Monitoring erlaubt.

Die Förderung ist in drei Module aufgeteilt.

MODUL I: DURCHFÜHRBARKEITSSTUDIEN

Im Rahmen von Durchführbarkeitsstudien kann für geplante Pilotprojekte die technische, rechtliche und wirtschaftliche Machbarkeit einer Seriellen Sanierung untersucht werden. Daneben können zur Vorbereitung der in Modul II förderfähigen Entwicklungsvorhaben Studien bezuschusst werden, in denen der Forschungs- und Entwicklungsaufwand quantifiziert wird.

Die Förderung beträgt:
60 % der förderfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU);
50 % der förderfähigen Kosten für alle sonstigen Antragsberechtigten.Die Kosten sind bis zu 150.000 Euro pro Studie förderfähig.

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MODUL II: ENTWICKLUNG / ERPROBUNG SERIELLER SANIERUNGSKOMPONENTEN FÜR INDIVIDUELLE PILOTPROJEKTE

In Modul II werden gefördert:
die konzeptionelle und praktische Entwicklung der Vorfertigung oder auch die Optimierung von Abläufen sowie Geschäftsmodellen auf Hersteller-, Verarbeiter- und Nutzerseite
die Herstellung von Muster- und Prototypelementen und deren Erprobung am Gebäude, sofern hierdurch weiterer Erkenntnisgewinn für die Entwicklung der Komponenten der Seriellen Sanierung erwartet wird.

Die zu entwickelnden Lösungen sollen serientauglich und leicht anzupassen sein. Das bedeutet, dass sich die Komponenten und Verfahren zukünftig auf andere Sanierungsmaßnahmen übertragen lassen und so zu einer marktgetriebenen Kostendegression beitragen können. Die Gesamtförderquote für die Entwicklung beträgt maximal 40 % der förderfähigen Kosten (bzw. 50 % bei kleinen und mittleren Unternehmen).

Kosten für die erprobende Anwendung von Komponenten der Seriellen Sanierung in Pilotprojekten sind ebenfalls förderfähig. Die Förderquoten hierfür betragen bei Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus erneuerbaren Energien 45 % (bzw. 55 % bei KMU) und beim Einsatz von Komponenten zur Steigerung der Energieeffizienz 30 % (bzw. 40 % bei KMU) der förderfähigen Kosten.

Insgesamt sind bis zu fünf Millionen Euro der Kosten für das Pilotprojekt förderfähig.

Wer kann das Programm nutzen?
Antragsberechtigt für die Module I und II sind
• Unternehmen
• gemeinnützige Organisationsformen im Sinne des § 52 Abgabenordnung
• eingetragene Genossenschaften
• Konsortien im Sinne des Artikel 25 Absatz 6 ­Buchstabe b Ziffer i AGVO
• Contractoren, die die in dieser Richtlinie genannten Maßnahmen im Rahmen eines Contracting­Vertrags für einen der vorstehend genannten Antragsberechtigten durchführen.
Antragsberechtigt für das Modul III sind KMU im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission von Mai 2003.

MODUL III: ERGÄNZENDE INVESTITIONSBEIHILFEN ZUM AUFBAU VON PRODUKTIONSKAPAZITÄTEN SERIELLER SANIERUNGSKOMPONENTEN

In Modul III wird der Aufbau von Produktionskapazitäten zur industriellen Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen und damit verbundener Anlagen- und Gebäudetechnik gefördert, welche als Komponenten die Kriterien der Seriellen Sanierung erfüllen.

Die Förderung beträgt:
20 % der förderfähigen Kosten bei kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen;
10 % der förderfähigen Kosten bei mittleren Unternehmen.

Die Kosten für den Aufbau von Produktionskapazitäten sind bis zu zehn Millionen Euro pro Maßnahme förderfähig.

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Bundesförderung Serielle Sanierung wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet. Die Antragstellung erfolgt online.

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Weitere Informationen zum Programm und den ­Förderkonditionen sind erhältlich beim BAFA unter: www.bafa.de sowie per E-Mail an
Serielles.Sanieren@bafa.bund.de

Kontakt
DR. JULIAN BAUMANN
Referat: Energiepolitische Grundsatzfragen im Gebäudesektor

schlaglichter@bmwi.bund.de