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Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) wurden im Jahr 2019 die Klimaschutzziele in Deutschland erstmals verbindlich festgelegt. Der Minderungspfad für den Ausstoß von Treibhausgasen (THG) bis 2030 wurde für alle Sektoren geregelt und ein Mechanismus etabliert, wonach bei der Verfehlung von jährlichen Reduktionszielen nachgesteuert werden muss. Deutschland ist eines der wenigen Länder, das neben der Kernkraft auch aus der Kohleverstromung aussteigt und gleichzeitig den Umbau der Energiewirtschaft, den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie beispielsweise den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette mit insgesamt neun Milliarden Euro massiv vorantreibt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Frühjahr eine Konkretisierung der Regelungen im KSG zur Festlegung der Reduktionsziele für die Jahre nach 2030 gefordert und dem Gesetzgeber bis Ende 2022 Zeit eingeräumt, das Gesetz entsprechend anzupassen. Die Bundesregierung hat diese Entscheidung und die Verschärfung der Klimaziele auf europäischer Ebene zum Anlass genommen, das KSG umfassend und noch vor der Bundestagswahl zu novellieren. Bereits am 12. Mai hat das Kabinett einen überarbeiteten Gesetzentwurf beschlossen, der am 23. Juni vom Bundestag verabschiedet wurde. Am 31. August ist die Novelle in Kraft getreten.

Um 65% sollen bis 2030 die Treibhausgas-Emissionen im Vergleich zu 1990 gesenkt werden.

Die zentralen Elemente der KSG-Novelle sind die Erhöhung des Ziels für 2030 von 55 % auf 65 % THG-Minderung gegenüber 1990, die Verschärfung der Sektorziele bis 2030 und das Ziel der Treibhausgasneutralität bereits im Jahr 2045, also fünf Jahre früher als bisher. Insbesondere die Energiewirtschaft und die Industrie sollen bis 2030 zusätzliche Einsparungen erbringen.

Klimaschutz und Wirtschaft: Zwei Seiten einer Medaille

Die neuen KSG-Ziele sind ambitioniert und herausfordernd. Es muss gelingen, Klimaschutz und Wirtschaft als zwei Seiten einer Medaille zu betrachten, denn nur dann wird es gelingen, Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen und Klimaschutz erfolgreich voranzubringen. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem Konjunkturprogramm aus dem Jahr 2020 hat die Bundesregierung bereits mehr als 80 Mrd. Euro für Klimaschutzinvestitionen zur Erreichung der vorherigen KSG-Ziele bereitgestellt. Mit dem Klimaschutz Sofortprogramm 2022 im Umfang von 8 Mrd. Euro werden weitere wichtige Impulse gesetzt, um die Erreichung der nunmehr verschärften KSG-Ziele zu unterstützen. So werden unter anderem die Dekarbonisierung der Stahlindustrie und der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft beschleunigt und die stark nachgefragte Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet.


In Kürze Die neuen Klimaziele sind ambitioniert; zu ihrer Erreichung müssen die Menschen mitgenommen werden.

Klar aber ist, dass die neuen Klimaschutzziele mit weiteren Maßnahmen unterlegt werden müssen. Hierfür wird die Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen und den Weg fortsetzen, der mit dem Klimaschutzprogramm 2030 bereits angelegt ist. Marktwirtschaftlichen Instrumenten, wie der CO2-Bepreisung, kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu, da sie zum einen für Marktakteure Anreize setzen, in klimafreundliche Technologien zu investieren, sowie zum anderen sektorübergreifend wirken können. Mit dem europäischen Emissionshandel für Energieerzeugungs- und größere Industrieanlagen und dem 2021 gestarteten nationalen Brennstoffemissionshandel für die Bereiche Verkehr und Wärme gibt es in Deutschland ein umfassendes CO2-Preissignal. Durch die zum Teil aus den Einnahmen des nationalen Brennstoffemissionshandels abgesenkte EEG-Umlage kann gleichzeitig dafür gesorgt werden, dass Unternehmen und Privathaushalte in Zukunft bei den Stromkosten entlastet werden. So kann auch die internationale Wettbewerbsposition der Industrie gesichert werden.

Deutliche Erfolge durch Kohleausstieg und Emissionshandel

In den drei Sektoren, für die das BMWi zuständig ist – Energiewirtschaft, Industrie und Gebäude (gemeinsam mit dem BMI) – sind bereits deutliche Erfolge bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen zu verzeichnen. Insbesondere in den Sektoren Energiewirtschaft und Industrie zeigt sich seit 2017 ein stabiler Minderungstrend; die Klimaziele für das Jahr 2020 wurden erreicht bzw. übererfüllt. Hierzu haben neben dem Corona-Effekt auch strukturelle Maßnahmen wie der Kohleausstieg, der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Emissionshandel beigetragen. Nun geht es darum, diesen Pfad zu verstetigen und auf die neuen KSG-Ziele auszurichten (Abbildung 1).

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In der Energiewirtschaft sollten der Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie der Netze beschleunigt und bestehende Hemmnisse weiter abgebaut und Konflikte, wie der zum Natur- und Artenschutz, schnellstmöglich mit klarer Priorisierung gelöst werden. Denn ohne ausreichend verfügbare erneuerbare Energie und geeignete Infrastrukturen gibt es weder einen schnelleren Ausstieg aus fossilen Energieträgern noch können Gebäude, Industrie und Verkehr dekarbonisiert werden.

Im Sektor Industrie ist es wichtig, dass anstehende Reinvestitionsfenster für den Umbau von Produktionsanlagen genutzt werden. Zudem müssen zur Wahrung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ausreichend billiger, erneuerbarer Strom sowie klimafreundlicher Wasserstoff zur Verfügung stehen. Da Wasserstoff in den nächsten Jahren noch knapp sein wird, sollte er vorwiegend dort eingesetzt werden, wo er am effektivsten und schnellsten Treibhausgasemissionen einsparen kann.

Im Gebäudesektor müssen die erfolgreiche Förderung in den nächsten Jahren verstetigt und die Anforderungen im Ordnungsrecht überprüft werden. Klar ist: Ohne eine nachhaltige und langfristig ausgerichtete Finanzierung der Gebäudesanierung wird es nicht gehen.

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Wirksamer Carbon Leakage-Schutz unabdingbar

Insgesamt bietet die konsequente Umsetzung der neuen KSG-Ziele große Chancen für die deutsche Wirtschaft. Damit diese genutzt werden können, ist ein wirksamer Carbon Leakage-Schutz unabdingbare Voraussetzung. Die CO2-Vermeidungskosten sind gerade in Ländern besonders hoch, die wie Deutschland besonders große Umstrukturierungsaufgaben in Energiewirtschaft, Industrie und Mobilität zu bewältigen haben und zu den klimapolitischen Vorreitern zählen. Darum sind der Erhalt von Strompreiskompensation und die freie Zuteilung im ETS unabdingbar. Zudem plant die Bundesregierung, mit wichtigen Handelspartnern etwa im G7- und G20-Kreis in Gespräche zur Bildung einer engen klimapolitischen Kooperation einzutreten, denn wir brauchen eine starke internationale Allianz.

International geht es um eine enge Kooperation in der Klimapolitik.

Als weitere strategische Herausforderung werden sich die deutschen Unternehmen in den kommenden Jahren der Anpassung an die Folgen des Klimawandels stellen müssen. Auswirkungen des Klimawandels sind insbesondere auf Lieferketten, Infrastrukturen, Wertschöpfungsmodelle und Absatzmärkte zu erwarten. Das BMWi plant daher, den Dialog mit Unternehmen und Verbänden hierzu zu intensivieren.

Kontakt

Referat: Koordinierung der nationalen Klimaschutzpolitik


schlaglichter@bmwk.bund.de