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Vor gut einem Jahr, am 14. August 2020, ist das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen in Kraft getreten. Es ist ein so genanntes Artikelgesetz, das zum einen mit dem Investitionsgesetz Kohleregionen ein neues Stammgesetz geschaffen und zum anderen verschiedene „Verkehrswegegesetze“ geändert hat. Zwei Wochen nach Inkrafttreten haben die Braunkohleländer – Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt – eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung unterschrieben. Damit konnte der Bund beginnen, die Kohleregionen zu unterstützen, die durch den Ausstieg aus dem Kohleabbau und der Kohleverstromung betroffen sind. Der Strukturwandel kann nun aktiv gestaltet werden.

Kohleausstieg und Strukturwandel

Für die Bewältigung des Strukturwandels werden in den kommenden 18 Jahren insgesamt bis zu 40 Milliarden Euro bereitgestellt, wovon bis zu 14 Milliarden auf Finanzhilfen und bis zu 26 Milliarden Euro auf weitere Maßnahmen des Bundes entfallen. Bundesprojekte, die mit diesen Mitteln unterstützt werden, beschließt das sogenannte Bund-Länder-Koordinierungsgremium. In diesem stimmen der Bund und die Braunkohleländer ihre Maßnahmen ab. Die Projekte werden so in die Entwicklungsstrategien der Länder eingebettet. Durch die Beteiligung der Länder an den Maßnahmen des Bundes soll sichergestellt werden, dass mit dem Geld nur Projekte finanziert werden, die eine hohe Strukturwirksamkeit haben.

Bis zu 40 Mrd. Euro werden für den Strukturwandel in den Kohleregionen bereitgestellt.
In Kürze Verantwortlich für die Bestimmung der finanzierten Projekte ist das Bund-Länder-Koordinierungsgremium.

Das Investitionsgesetz Kohleregionen konzentriert sich aber nicht nur auf die oben genannten Braunkohleländer. Erst im August haben der Bund und die betroffenen Länder die Verwaltungsvereinbarung Steinkohle unterzeichnet. Im Rahmen dieser Vereinbarung haben Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland konkrete Hilfen für die strukturschwachen Steinkohlekraftwerksstandorte und die ehemaligen Braunkohlereviere Helmstedt und Altenburger Land vereinbart. Insgesamt entfallen 1,1 Milliarden Euro auf Strukturhilfen für die strukturschwachen Standorte von Steinkohlekraftwerken, an denen die Steinkohle eine besonders große wirtschaftliche Bedeutung hat. Die ehemaligen Braunkohlereviere Helmstedt und Altenburger Land, an denen schon seit 2016 bzw. 2000 keine Kohle mehr gefördert wird, erhalten Unterstützung von jeweils bis zu 90 Millionen Euro.

In Kürze Deutschland ist eines der wenigen Länder, das aus Kernenergie und Kohleverstromung aussteigt.
Die Kraftwerkskapazitäten werden zügig verringert.

Derweil schreitet auch der Kohleausstieg selbst voran. Bundestag und Bundesrat haben im Sommer 2020 das Kohleausstiegsgesetz mit großer Mehrheit verabschiedet. Deutschland ist damit eines der wenigen Industrieländer, das aus Kernenergie und Kohleverstromung aussteigt. Dem Gesetzgebungsverfahren vorausgegangen war ein umfassender Konsultationsprozess der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, in der nicht nur die Umweltverbände, sondern auch Gewerkschaften, Wissenschaft und Energiewirtschaft vertreten waren.

Spätestens 2038 soll die Kohleverstromung beendet sein.

Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz schafft einen regulatorischen Rahmen für die schrittweise und stetige Reduzierung der Kohleverstromung bis zum Abschlussdatum, spätestens 2038. Die Reduzierung der Kohlekraftwerkskapazitäten schreitet bereits zügig voran. Durch den hohen Wettbewerb in den Stilllegungs-Ausschreibungen für Steinkohlekraftwerke und zusätzliche marktgetriebene Stilllegungen wird das Ziel für 2022, die Steinkohleanlagen und Braunkohlekleinanlagen auf eine Leistung von 15 Gigawatt (GW) zu reduzieren, erfüllt werden. Die Reduzierung der Braunkohleanlagen erfolgt, wie geplant, entlang des Reduktionspfades, der im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz vorgegeben ist. Im vergangenen Jahr ist die erste von 30 Braunkohleanlagen stillgelegt worden, dieses Jahr folgen drei weitere Anlagen und in 2022 ist die Stilllegung vier weiterer Braunkohleanlagen vorgesehen.

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Die zwei Säulen des Strukturstärkungsgesetzes

Die beiden Hauptinstrumente des Investitionsgesetz Kohleregionen lassen sich anhand von zwei Säulen veranschaulichen:

Die erste Säule des Gesetzes umfasst Finanzhilfen, die der Bund den Ländern für Investitionen von Ländern und Gemeinden gewährt. Die Projektauswahl liegt dabei in der Zuständigkeit der Länder, die im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eigenständig Projekte umsetzen können. Die ersten Projekte wurden bereits 2020 auf den Weg gebracht. Sie können so die Wirtschaft in unterschiedlichsten Bereichen ankurbeln, etwa über Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastruktur, Breitbandausbau oder den öffentlichen Nahverkehr. Konkret können zum Beispiel Gewerbeparks ausgebaut oder Umweltsanierungen finanziert werden. In drei Förderperioden stehen den Ländern insgesamt bis zu 14 Milliarden Euro bis zum Jahr 2038 zur Verfügung.

Die zweite Säule des Gesetzes sind Maßnahmen in eigener Zuständigkeit des Bundes. Hierbei werden Kohleregionen bis zum Jahr 2038 mit bis zu 26 Milliarden Euro unterstützt. Insgesamt werden 90 % der Mittel durch das BMWi und das BMBF bewirtschaftet.

Drei neue Standorte für das Zentrum für Luft- und Raumfahrt

Seit dem vergangenen Jahr wurden bereits 56 Maßnahmen gestartet. In Verantwortlichkeit des BMWi werden zum Beispiel drei neue Standorte des Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt errichtet, an denen der Bund mit rund einer Milliarde Euro beteiligt ist. An diesen drei Standorten sollen 350 Stellen geschaffen werden.

In Kürze Kompetenzzentrum Wärmewende in Halle als bundesweite Anlaufstelle.

Ein weiteres Projekt ist das Kompetenzzentrum Wärmewende in Halle (Saale). Es soll eine bundesweite, zentrale Anlaufstelle für Kommunen und private Unternehmen zum Thema erneuerbare Wärme mit Fokus auf leitungsgebundener Wärmeversorgung werden. Insgesamt stehen hier knapp 132 Millionen Euro zur Verfügung.

Welche weiteren Projekte konkret in der zweiten Säule umgesetzt werden, kann auch auf der Internetseite des BMWi nachgelesen werden.

www.bmwi.de/ststg

Das STARK-Bundesprogramm

Eine weitere Maßnahme der zweiten Säule ist das Bundesprogramm „STARK“. Das neue Förderprogramm für die Kohleregionen fördert mit zwei Milliarden Euro bis 2038 gezielt nichtinvestive Projekte, die den Prozess der Umgestaltung der Wirtschaftsstruktur beschleunigen. Diese Projekte sollen vor allem dazu beitragen, dass die Menschen vor Ort den Wandel in der Breite unterstützen und aktiv mitgestalten. Denn nur wenn dieser Prozess von einer breiten Mehrheit der Menschen getragen wird, kann er erfolgreich umgesetzt werden.

30 Projekte sind im STARK-Programm bereits bewilligt.

Daher fördert STARK, anders als viele andere Bundesprogramme, gezielt die laufenden Kosten der Projekte wie Personal, Miete und Büromaterialien. Das neuaufgelegte STARK-Bundesprogramm ist erfolgreich gestartet: Insgesamt wurden 176 Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht. Das Bund-Länder-Koordinierungsgremium hat bereits Mittel in Höhe von zwei Milliarden Euro für STARK freigegeben. Das zeigt, dass das Förderprogramm gut in den Regionen angenommen wird. 30 Projekte sind bereits bewilligt und gestartet; dafür stehen rund 84 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, einen wertvollen Beitrag für die Entwicklung der Regionen zu leisten.

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Ansiedlung von Behörden und Wissenschaftszentren in den Kohleregionen

Bis Ende 2028 wird die Bundesregierung mindestens 5.000 neue, zusätzliche Arbeitsplätze in Behörden und sonstigen Einrichtungen des Bundes in den Kohleregionen schaffen. Ein Beispiel aus dem BMWi zeigt, dass die Ansiedlung von Behörden und Forschungseinrichtungen und damit verbundenen neuen Arbeitsplätzen gelingen kann: So hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, eine nachgelagerte Behörde des BMWi, im Frühjahr 2020 mit dem Ausbau einer neuen Außenstelle in Weißwasser begonnen, die sich besonders um die Energieförderprogramme kümmert. Bis heute sind dort mehr als 200 Arbeitsverträge geschlossen worden.

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Ausblick

Für das Jahr 2022 wurden bisher 16 neue Projekte für die Braunkohleregionen beschlossen. Insgesamt wurden im Haushalt 2022 für Finanzhilfen und Maßnahmen des Bundes rund 1,4 Milliarden Euro angemeldet und damit das zur Verfügung stehende Budget von 1,5 Milliarden fast vollständig ausgeschöpft.

77 Projekte wurden bisher für die Braunkohleregionen beschlossen.

Bis 2038 stehen Bund und Ländern in der zweiten Säule noch rund 9,7 Milliarden Euro zur Verfügung, die in den Kohleregionen verausgabt werden können. Bisher hat das Bund-Länder-Koordinierungsgremium 77 Projekte in die Maßnahmenliste aufgenommen, die nun umgesetzt werden können.

MEHR ZUM THEMA

Weitere Informationen zum Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen sowie konkreten Projekten finden Sie unter: www.bmwi.de/ststg

KONTAKT
URTE HERTRAMPF & LENA REIBSTEIN

Geschäftsstelle Strukturwandel Kohleregionen

schlaglichter@bmwk.bund.de