Daten, Fakten, Wirtschaftsforschung

Corona, Klimawandel, Digitalisierung, demografischer Wandel – unsere wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen werden zunehmend komplexer und globaler. Zu deren Bewältigung bedarf es transparenter und evidenzbasierter politischer Entscheidungsprozesse. Ohne sachkundige und wissenschaftlich fundierte Beratung lassen sich viele politische Entscheidungen heute kaum noch treffen. Durch systematische Analysen komplexer Zusammenhänge – häufig unter Nutzung granularer Unternehmensund Haushaltsdaten -, liefert die Wissenschaft politischen Entscheidungsträgern eine wichtige Informationsbasis und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Lösung wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Herausforderungen. Das BMWK unterstützt gezielt die Wirtschaftsforschung: Gemeinsam mit der Ländergemeinschaft fördert es insgesamt acht wirtschaftswissenschaftliche Einrichtungen institutionell.

In Kürze Fundierte Analysen und Informationen liefern eine wichtige Grundlage für Entscheidungen in der Politik.

Wissenschaftsstandort Deutschland

Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) stärken den Wissenschaftsstandort Deutschland und bilden eine wichtige Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Laut Statistischem Bundesamt beliefen sich die Gesamtausgaben für F&E in Deutschland im Jahr 2019 auf 110 Mrd. Euro, und somit auf rund 3,2 % des Bruttoinlandsproduktes. Davon entfielen 68,9 % auf den Wirtschaftssektor, 17,4 % auf Hochschulen und 13,7 % auf außeruniversitäre Forschungsorganisationen. Damit hat Deutschland erneut das Ziel übertroffen, mindestens 3 % am BIP für Forschung und Entwicklung auszugeben, welches die EU in ihrer Wachstumsstrategie „Europa 2020“ festgelegt hatte.

Forschung in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen wird in Deutschland überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert. Während die Hochschulen im Kompetenzbereich der Länder liegen, ist an der Förderung überregionaler außerhochschulischer Forschungseinrichtungen neben den Ländern auch der Bund beteiligt. Auf der Grundlage des Art. 91b des Grundgesetzes fördern Bund und Länder Forschungseinrichtungen wie die Max-Planck-Gesellschaft, die Leibniz-Gemeinschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft und die Fraunhofer-Gesellschaft mit jeweils unterschiedlichen Förderquoten. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz bildet dafür das zentrale Koordinierungs- und Entscheidungsgremium: Sie diskutiert und verabschiedet Programme zur Wissenschaftsförderung und beschließt die Haushalte der außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtungen. Der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz gehören die Wissenschaftsministerinnen und -minister sowie die Finanzministerinnen und -minister von Bund und Ländern an.

Rund 3,2 % der Wirtschaftsleistung fließen in Forschung und Entwicklung.

Planungssicherheit für die Wissenschaft

Für Spitzenforschung und evidenzbasierte Politikberatung sind nicht nur finanzielle und personelle Ressourcen unabdingbar, sondern auch eine mehrjährige Planungssicherheit. Dafür verabschieden Bund und Länder regelmäßig Leitbeschlüsse, wonach die Fördervolumina für die außerhochschulischen Einrichtungen über längere Zeiträume hinweg einen jährlichen festen Anstieg erhalten. Im Jahr 2005 wurde erstmals der Pakt für Forschung und Innovation (PFI) geschlossen und seitdem mehrfach fortgeschrieben. Seit 2021 gilt nun der PFI IV, der vorsieht, die Grundförderungen der einzelnen Institute bis 2030 jährlich pauschal um 3 % zu steigern. Konkrete Zusatz- und Mehrbedarfe, wie beispielsweise der Aufbau neuer Forschungsabteilungen oder größere Bauprojekte, können darüber hinaus gesondert bewilligt werden.

In Kürze Die Grundförderungen der Institute sollen bis 2030 um jährlich 3 % steigen.

Die Wissenschaftsorganisationen verpflichten sich im Gegenzug, das Wissenschaftssystem und die Forschungsinfrastrukturen dynamisch weiterzuentwickeln, den Wissenschaftstransfer in Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken, die besten Köpfe zu gewinnen und die Wissenschaft weiter zu vernezzen. Darüber hinaus sind die Institute angehalten, zusätzlich private und öffentliche Drittmittel zur Finanzierung konkreter Projekte und Forschungsvorhaben einzuwerben. Mit dem PFI IV verfolgen Politik und Wissenschaft das Ziel, den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern. Bereits heute kann sich das deutsche Wissenschaftssystem sehen lassen: Es ist international sichtbar und konkurrenzfähig.

Förderung der Wirtschaftsforschung

Auch für das BMWK ist eine evidenzbasierte Politik von zentraler Bedeutung. Moderne Wirtschaftspolitik erfordert eine problemorientierte Diskussion auf Basis wissenschaftlicher Fakten und empirisch fundierter Erkenntnisse. Das BMWK finanziert und betreut daher bundesseitig die wirtschaftswissenschaftlichen Institute der Leibniz-Gemeinschaft, der derzeit 96 eigenständige Forschung- sund Infrastruktureinrichtungen der Natur-, Ingenieur- und Umweltwissenschaften sowie der Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften angehören (siehe Tabelle).

Daten, Fakten, Wirtschaftsforschung

Rechtliche Grundlage für die Förderung der Leibniz-Institute ist die Ausführungsvereinbarung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz: Gefördert werden nur Einrichtungen von überregionaler Bedeutung und von gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischem Interesse. Bund und Länder überprüfen in einem Turnus von maximal sieben Jahren, ob diese Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage bilden dabei unabhängige externe Evaluierungsergebnisse, die berücksichtigen, wie sich die jeweilige Einrichtung inhaltlich und strukturell entwickelt hat und inwieweit ihre Planungen für die Zukunft überzeugen.

Aus der gemeinsamen Bund-Länder-Förderung erhielten die acht wirtschaftswissenschaftlichen Leibniz-Institute im vergangenen Haushaltsjahr insgesamt knapp 92 Mio. Euro, davon rund 52 Mio. Euro aus dem Haushalt des BMWK. Seit 2010 ist das Gesamtfördervolumen für die Grundhaushalte der wirtschaftswissenschaftlichen Leibniz-Institute um durchschnittlich rund 3 % pro Jahr gestiegen. Mit der Förderung bezwecken Bund und Länder, der Öffentlichkeit und wirtschaftspolitischen Entscheidungsträgern qualitativ hochwertige Forschungs-, Beratungs- und Serviceleistungen zur Verfügung zu stellen.

Bund-Länder-Förderung und Drittmittel der wirtschaftswissenschaftlichen Leibniz-Institute im Jahr 2020
Zuwendungen*Drittmittel*
ZBW24,791,81
ZEW12,887,54
DIW12,126,09
ifo11,087,01
IfW10,195,13
RWI6,494,31
IWH7,771,36
LIF-SAFE6,170,11

*in Mio. € (gerundet)

Die Niederlassung Dresden des ifo-Instituts wird vom Freistaat Sachsen außerhalb der hier dargestellten staatlichen Grundfinanzierung nach Art. 91 b GG mit 750.000 Euro gesondert gefördert.
Quellen: GWK, Institute, BMWK

Ausbau der Finanzmarktforschung

Aktuell fördert das BMWK insbesondere die Stärkung der Finanzmarktforschung in Deutschland: Unter dem Dach der Leibniz-Gemeinschaft soll ein international sichtbares Forschungsnetzwerk zu Finanzmarktthemen aufund ausgebaut werden. Dazu wurde 2020 das Frankfurter Institut SAFE („Sustainable Architecture for Finance in Europe“) neu in die Leibniz-Gemeinschaft und somit in die gemeinsame Bund-Länder-Förderung aufgenommen.

Mit dem Finanzmarktnetzwerk verfolgen Bund und Länder das Ziel, die Interaktion von Finanzmärkten und Realwirtschaft besser zu verstehen und so globale Wirtschafts- und Finanzmarktkrisen künftig besser bewältigen zu können. Darüber hinaus soll das Netzwerk die internationale Sichtbarkeit der deutschen Finanzmarktforschung erhöhen und die Politikberatung zu Finanzmarktthemen verbessern, insbesondere zur Digitalisierung der Finanzmärkte.

In Kürze Die Institute decken eine breite wirtschaftswissenschaftliche Themenpalette ab.

Vom Geschäftsklimaindex über Forschungsfragen zu Wachstum, Produktivität und Ungleichheit, der Digitalisierung und Globalisierung bis hin zu Gesundheits- und Umweltthemen: Die vom BMWK geförderten Wirtschaftsforschungsinstitute grenzen sich in ihren Forschungsprofilen voneinander ab und decken so eine breite Palette an wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunktthemen ab. Die jeweiligen Forschungsexpertisen der Institute laufen in gemeinsamen Projektgruppen und Forschungsgutachten zusammen; so beispielsweise in vom BMWK organisierten Fachdialogen mit Expertinnen und Experten der wirtschaftswissenschaftlichen Institute oder der vom BMWK vergebenen Gemeinschaftsdiagnose zur Prognose der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, an der derzeit fünf der wirtschaftswissenschaftlichen Leibniz-Institute beteiligt sind.

KONTAKT

JULIA PLÖTZ
Referat: Wirtschafts- und strukturpolitische Forschung
schlaglichter@bmwi.bund.de