Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für verschiedene Zusatzdienste unserer Webseite: Wir möchten die Nutzeraktivität mit Hilfe datenschutzfreundlicher Statistiken verstehen, um unsere Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern. Zusätzlich können Sie in die Nutzung zweier Videodienste einwilligen. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pluszeichen rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Unsere Datenerhebung zu statistischen Zwecken funktioniert so: Ihre Zustimmung vorausgesetzt, leitet ein Skript auf unserer Webseite automatisch Ihre IP-Adresse und den sog. User Agent an die etracker GmbH weiter. Hier wird Ihre IP-Adresse unmittelbar und automatisch gekürzt. Anschließend pseudonymisiert die Software die übermittelten Daten ausschließlich zu dem Zweck, Mehrfachnutzungen in der Sitzung feststellen zu können. Nach Ablauf von 7 Tagen wird jede Zuordnung zur Sitzung gelöscht, und Ihre statistischen Daten liegen gänzlich anonymisiert vor. Etracker ist ein deutsches Unternehmen, und verarbeitet Ihre Daten ausschließlich in unserem Auftrag auf geschützten Servern. An weitere Dritte werden sie nicht übermittelt. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Die Live-Übertragung von Pressekonferenzen des Ministeriums erfolgt über die Infrastruktur des amerikanischen Dienstleisters Vimeo.com. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an Vimeo ein, und erlauben Sie Vimeo, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unseren Livestream-Videodienst nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie steuern, ob Sie den Videodienst Vimeo zur Live-Übertragung freigeben wird oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Daten, Fakten, Wirtschaftsforschung
BMWK fördert wirtschaftswissenschaftliche Institute mit über 50 Millionen Euro
Einleitung
Corona, Klimawandel, Digitalisierung, demografischer Wandel – unsere wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen werden zunehmend komplexer und globaler. Zu deren Bewältigung bedarf es transparenter und evidenzbasierter politischer Entscheidungsprozesse. Ohne sachkundige und wissenschaftlich fundierte Beratung lassen sich viele politische Entscheidungen heute kaum noch treffen. Durch systematische Analysen komplexer Zusammenhänge – häufig unter Nutzung granularer Unternehmensund Haushaltsdaten -, liefert die Wissenschaft politischen Entscheidungsträgern eine wichtige Informationsbasis und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Lösung wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Herausforderungen. Das BMWK unterstützt gezielt die Wirtschaftsforschung: Gemeinsam mit der Ländergemeinschaft fördert es insgesamt acht wirtschaftswissenschaftliche Einrichtungen institutionell.
In Kürze Fundierte Analysen und Informationen liefern eine wichtige Grundlage für Entscheidungen in der Politik.
Wissenschaftsstandort Deutschland
Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) stärken den Wissenschaftsstandort Deutschland und bilden eine wichtige Grundlage für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Laut Statistischem Bundesamt beliefen sich die Gesamtausgaben für F&E in Deutschland im Jahr 2019 auf 110 Mrd. Euro, und somit auf rund 3,2 % des Bruttoinlandsproduktes. Davon entfielen 68,9 % auf den Wirtschaftssektor, 17,4 % auf Hochschulen und 13,7 % auf außeruniversitäre Forschungsorganisationen. Damit hat Deutschland erneut das Ziel übertroffen, mindestens 3 % am BIP für Forschung und Entwicklung auszugeben, welches die EU in ihrer Wachstumsstrategie „Europa 2020“ festgelegt hatte.
Forschung in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen wird in Deutschland überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert. Während die Hochschulen im Kompetenzbereich der Länder liegen, ist an der Förderung überregionaler außerhochschulischer Forschungseinrichtungen neben den Ländern auch der Bund beteiligt. Auf der Grundlage des Art. 91b des Grundgesetzes fördern Bund und Länder Forschungseinrichtungen wie die Max-Planck-Gesellschaft, die Leibniz-Gemeinschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft und die Fraunhofer-Gesellschaft mit jeweils unterschiedlichen Förderquoten. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz bildet dafür das zentrale Koordinierungs- und Entscheidungsgremium: Sie diskutiert und verabschiedet Programme zur Wissenschaftsförderung und beschließt die Haushalte der außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtungen. Der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz gehören die Wissenschaftsministerinnen und -minister sowie die Finanzministerinnen und -minister von Bund und Ländern an.
Rund 3,2 % der Wirtschaftsleistung fließen in Forschung und Entwicklung.
Planungssicherheit für die Wissenschaft
Für Spitzenforschung und evidenzbasierte Politikberatung sind nicht nur finanzielle und personelle Ressourcen unabdingbar, sondern auch eine mehrjährige Planungssicherheit. Dafür verabschieden Bund und Länder regelmäßig Leitbeschlüsse, wonach die Fördervolumina für die außerhochschulischen Einrichtungen über längere Zeiträume hinweg einen jährlichen festen Anstieg erhalten. Im Jahr 2005 wurde erstmals der Pakt für Forschung und Innovation (PFI) geschlossen und seitdem mehrfach fortgeschrieben. Seit 2021 gilt nun der PFI IV, der vorsieht, die Grundförderungen der einzelnen Institute bis 2030 jährlich pauschal um 3 % zu steigern. Konkrete Zusatz- und Mehrbedarfe, wie beispielsweise der Aufbau neuer Forschungsabteilungen oder größere Bauprojekte, können darüber hinaus gesondert bewilligt werden.
In Kürze Die Grundförderungen der Institute sollen bis 2030 um jährlich 3 % steigen.
Die Wissenschaftsorganisationen verpflichten sich im Gegenzug, das Wissenschaftssystem und die Forschungsinfrastrukturen dynamisch weiterzuentwickeln, den Wissenschaftstransfer in Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken, die besten Köpfe zu gewinnen und die Wissenschaft weiter zu vernezzen. Darüber hinaus sind die Institute angehalten, zusätzlich private und öffentliche Drittmittel zur Finanzierung konkreter Projekte und Forschungsvorhaben einzuwerben. Mit dem PFI IV verfolgen Politik und Wissenschaft das Ziel, den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern. Bereits heute kann sich das deutsche Wissenschaftssystem sehen lassen: Es ist international sichtbar und konkurrenzfähig.
Förderung der Wirtschaftsforschung
Auch für das BMWK ist eine evidenzbasierte Politik von zentraler Bedeutung. Moderne Wirtschaftspolitik erfordert eine problemorientierte Diskussion auf Basis wissenschaftlicher Fakten und empirisch fundierter Erkenntnisse. Das BMWK finanziert und betreut daher bundesseitig die wirtschaftswissenschaftlichen Institute der Leibniz-Gemeinschaft, der derzeit 96 eigenständige Forschung- sund Infrastruktureinrichtungen der Natur-, Ingenieur- und Umweltwissenschaften sowie der Wirtschafts-, Sozial- und Geisteswissenschaften angehören (siehe Tabelle).
Rechtliche Grundlage für die Förderung der Leibniz-Institute ist die Ausführungsvereinbarung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz: Gefördert werden nur Einrichtungen von überregionaler Bedeutung und von gesamtstaatlichem wissenschaftspolitischem Interesse. Bund und Länder überprüfen in einem Turnus von maximal sieben Jahren, ob diese Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage bilden dabei unabhängige externe Evaluierungsergebnisse, die berücksichtigen, wie sich die jeweilige Einrichtung inhaltlich und strukturell entwickelt hat und inwieweit ihre Planungen für die Zukunft überzeugen.
Aus der gemeinsamen Bund-Länder-Förderung erhielten die acht wirtschaftswissenschaftlichen Leibniz-Institute im vergangenen Haushaltsjahr insgesamt knapp 92 Mio. Euro, davon rund 52 Mio. Euro aus dem Haushalt des BMWK. Seit 2010 ist das Gesamtfördervolumen für die Grundhaushalte der wirtschaftswissenschaftlichen Leibniz-Institute um durchschnittlich rund 3 % pro Jahr gestiegen. Mit der Förderung bezwecken Bund und Länder, der Öffentlichkeit und wirtschaftspolitischen Entscheidungsträgern qualitativ hochwertige Forschungs-, Beratungs- und Serviceleistungen zur Verfügung zu stellen.
Bund-Länder-Förderung und Drittmittel der wirtschaftswissenschaftlichen Leibniz-Institute im Jahr 2020
Zuwendungen*
Drittmittel*
ZBW
24,79
1,81
ZEW
12,88
7,54
DIW
12,12
6,09
ifo
11,08
7,01
IfW
10,19
5,13
RWI
6,49
4,31
IWH
7,77
1,36
LIF-SAFE
6,17
0,11
*in Mio. € (gerundet)
Die Niederlassung Dresden des ifo-Instituts wird vom Freistaat Sachsen außerhalb der hier dargestellten staatlichen Grundfinanzierung nach Art. 91 b GG mit 750.000 Euro gesondert gefördert. Quellen: GWK, Institute, BMWK
Ausbau der Finanzmarktforschung
Aktuell fördert das BMWK insbesondere die Stärkung der Finanzmarktforschung in Deutschland: Unter dem Dach der Leibniz-Gemeinschaft soll ein international sichtbares Forschungsnetzwerk zu Finanzmarktthemen aufund ausgebaut werden. Dazu wurde 2020 das Frankfurter Institut SAFE („Sustainable Architecture for Finance in Europe“) neu in die Leibniz-Gemeinschaft und somit in die gemeinsame Bund-Länder-Förderung aufgenommen.
Mit dem Finanzmarktnetzwerk verfolgen Bund und Länder das Ziel, die Interaktion von Finanzmärkten und Realwirtschaft besser zu verstehen und so globale Wirtschafts- und Finanzmarktkrisen künftig besser bewältigen zu können. Darüber hinaus soll das Netzwerk die internationale Sichtbarkeit der deutschen Finanzmarktforschung erhöhen und die Politikberatung zu Finanzmarktthemen verbessern, insbesondere zur Digitalisierung der Finanzmärkte.
In Kürze Die Institute decken eine breite wirtschaftswissenschaftliche Themenpalette ab.
Vom Geschäftsklimaindex über Forschungsfragen zu Wachstum, Produktivität und Ungleichheit, der Digitalisierung und Globalisierung bis hin zu Gesundheits- und Umweltthemen: Die vom BMWK geförderten Wirtschaftsforschungsinstitute grenzen sich in ihren Forschungsprofilen voneinander ab und decken so eine breite Palette an wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunktthemen ab. Die jeweiligen Forschungsexpertisen der Institute laufen in gemeinsamen Projektgruppen und Forschungsgutachten zusammen; so beispielsweise in vom BMWK organisierten Fachdialogen mit Expertinnen und Experten der wirtschaftswissenschaftlichen Institute oder der vom BMWK vergebenen Gemeinschaftsdiagnose zur Prognose der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, an der derzeit fünf der wirtschaftswissenschaftlichen Leibniz-Institute beteiligt sind.