Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für verschiedene Zusatzdienste unserer Webseite: Wir möchten die Nutzeraktivität mit Hilfe datenschutzfreundlicher Statistiken verstehen, um unsere Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern. Zusätzlich können Sie in die Nutzung zweier Videodienste einwilligen. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pluszeichen rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Unsere Datenerhebung zu statistischen Zwecken funktioniert so: Ihre Zustimmung vorausgesetzt, leitet ein Skript auf unserer Webseite automatisch Ihre IP-Adresse und den sog. User Agent an die etracker GmbH weiter. Hier wird Ihre IP-Adresse unmittelbar und automatisch gekürzt. Anschließend pseudonymisiert die Software die übermittelten Daten ausschließlich zu dem Zweck, Mehrfachnutzungen in der Sitzung feststellen zu können. Nach Ablauf von 7 Tagen wird jede Zuordnung zur Sitzung gelöscht, und Ihre statistischen Daten liegen gänzlich anonymisiert vor. Etracker ist ein deutsches Unternehmen, und verarbeitet Ihre Daten ausschließlich in unserem Auftrag auf geschützten Servern. An weitere Dritte werden sie nicht übermittelt. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Die Live-Übertragung von Pressekonferenzen des Ministeriums erfolgt über die Infrastruktur des amerikanischen Dienstleisters Vimeo.com. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an Vimeo ein, und erlauben Sie Vimeo, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unseren Livestream-Videodienst nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie steuern, ob Sie den Videodienst Vimeo zur Live-Übertragung freigeben wird oder nicht.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung zum Videodienst JW-Player
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Jahreswirtschaftsbericht 2022: Transformation innovativ gestalten
Wie der Aufbruch in ein Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen gelingen kann
Einleitung
Das Bundeskabinett hat am 26. Januar den Jahreswirtschaftsbericht 2022 beschlossen. Im Jahr 2022 wird die Wirtschaft wieder merklich an Fahrt aufnehmen, sofern der weitere Pandemieverlauf dies zulässt. Die Bundesregierung legt dar, wie sie die Soziale zur Sozialökologischen Marktwirtschaft weiterentwickeln wird. Alternative Wohlstandsindikatoren jenseits des Bruttoinlandsprodukts werden dabei verstärkt einbezogen.
Pandemiegeschehen beeinflusst weiter wirtschaftliche Entwicklung
Für das Gesamtjahr 2022 erwartet die Bundesregierung eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Höhe von 3,6 %. Der Einstieg in das Jahr fällt dabei durch die Corona-Situation und die entsprechenden Beschränkungen in den Dienstleistungsbereichen noch gedämpft aus. Im weiteren Jahresverlauf sollte die konjunkturelle Erholung nach Abflachung des Infektionsgeschehens und der entsprechenden Rücknahme der Einschränkungen aber wieder merklich an Fahrt gewinnen.
Ausgewählte Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland 1
2020
2021
Jahresprojektion 2022
Veränderung gegenüber Vorjahr in %, soweit nicht anders angegeben
ENTSTEHUNG des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
BIP (preisbereinigt)
Erwerbstätige (im Inland) Arbeitslosenquote in % (Abgrenzung der BA)2
-4,6
-0,8 5,9
2,7
0,0 5,7
3,6
0,9 5,1
VERWENDUNG des BIP preisbereinigt (real)
Private Haushalte und prov. Organisationen ohne Erwerbszweck
Ausrüstung
Bauten
-5,9
-11,2
2,5
0,0
3,2
0,5
6,0
4,1
1,0
Inlandsnachfrage
-4,0
1,9
3,9
Exporte
Importe Außenbeitrag (Impuls)3
-9,3
-8,6 -0,8
9,4
8,6 0,9
5,5
6,3 0,0
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer
-0,1
3,2
3,7
1 Bis 2021 vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes; Stand: Januar 2022;1
2 Bezogen auf alle Erwerbspersonen;2
3 Absolute Veränderung der Vorräte bzw. des Außenbeitrags in % des BIP des Vorjahres3
(= Beitrag zur Zuwachsrate des BIP).
Von der sozialen zur sozial-ökologischen Marktwirtschaft
Eine durch die Pandemie erschwerte Ausgangslage ändert nichts daran, dass langfristige Herausforderungen wie die Transformation zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft, die Digitalisierung und die perspektivisch zunehmenden Engpässe bei Fachkräften beschleunigt angegangen werden müssen. Hinzu kommt ein sich veränderndes geopolitisches Umfeld, das nicht nur den bewährten Multilateralismus, sondern auch Deutschland und Europa technologisch und industriell verstärkt herausfordert. Deutschland benötigt eine Wirtschaftspolitik, die es den Unternehmen ermöglicht, auch künftig innovativ und zukunftsfähig zu sein und ihre Stärken weiter auszubauen.
Für eine sozial-ökologische Marktwirtschaft.
Das Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft ist seit Jahrzehnten fester Orientierungspunkt der deutschen Wirtschafts- und Finanzpolitik. Es verbindet die soziale Sicherung der Bürgerinnen und Bürger mit den Potenzialen der freien wirtschaftlichen Entfaltung und des Wettbewerbs.
In Kürze: Im weiteren Jahresverlauf sollte die konjunkturelle Erholung wieder Fahrt aufnehmen.
Die Gesamtbilanz der Sozialen Marktwirtschaft ist eindeutig positiv: Das Wirtschaftsmodell hat maßgeblich zu hoher Lebensqualität großer Bevölkerungsteile in Deutschland, aber auch in anderen Demokratien beigetragen.
Doch angesichts der Zuspitzung der Klimakrise sowie des Biodiversitätsverlusts bedarf es eines angepassten Leitbildes im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftsmodells, das die planetaren Grenzen umfassend berücksichtigt. Eine solche Weiterentwicklung umfasst insbesondere drei Elemente:
Die Wirtschaftsordnung muss die Interessen künftiger Generationen systematisch berücksichtigen. Finanzpolitisch wird dies durch die grundgesetzliche Schuldenregel gewährleistet, die sich in der Krise als ausreichend flexibel erwiesen hat.Hinsichtlich der ökologischen Dimension erhielten die langfristigen Folgen des Wirtschaftens bis zuletzt jedoch zu wenig Aufmerksamkeit.
Es bedarf einer Neugewichtung der wirtschaftspolitischen Schwerpunkte. Hierzu gilt es, Möglichkeiten einer erweiterten Wohlfahrtsmessung jenseits klassischer wirtschaftspolitischer Kennzahlen, wie dem Bruttoinlandsprodukt, aufzugreifen. Dies verbessert die Grundlage für eine offene und faktenbasierte gesellschaftliche Diskussion über die relative Bedeutung unterschiedlicher Dimensionen von Wohlfahrt.
Nicht zuletzt ist eine evidenzbasierte Wirtschaftspolitik erforderlich, die es ermöglicht, Alternativen auf einer breiten Daten- und Erfahrungsbasis abzuwägen und transparente Entscheidungen herbeizuführen.
Die Wirtschaftsordnung muss die Interessen künftiger Generationen systematisch berücksichtigen
Warum Deutschland beim Klimaschutz ambitioniert voranschreitet
Obwohl Deutschland aufgrund seines überschaubaren Anteils an den weltweiten Treibhausgas-Emissionen einen relativ geringen direkten Einfluss auf die weitere Entwicklung des Klimawandels hat, erachtet die Bundesregierung ein ambitioniertes Voranschreiten Deutschlands beim Klimaschutz als zwingend erforderlich.
Zum einen gibt es rechtliche Verpflichtungen hierzu insbesondere durch das Übereinkommen von Paris, die Klimaziele der Europäischen Union sowie durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021 mit weitreichenden nationalen Anforderungen für eine umfassende und zeitnahe Transformation der Wirtschaft. Zum anderen sieht die Bundesregierung eine globale Verantwortung Deutschlands im Hinblick auf die Bekämpfung des Klimawandels. Im Jahr 2020 lagen die CO2-Emissionen pro Kopf in Deutschland (Abbildung 1) mit 7,7 Tonnen weiterhin deutlich sowohl über dem Schnitt der EU-27 (5,8 Tonnen) als auch über dem der gesamten Erdbevölkerung (unter 5 Tonnen).
In Kürze: Der Weg zu einer CO2-neutralen Wirtschaft wird Innovationen für Klimaneutralität weltweit hervorbringen.
Darüber hinaus ist die Bundesregierung überzeugt, dass der Aufbruch Deutschlands zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft bereits in wenigen Jahren Innovationen hervorbringen wird, die maßgeblichen Einfluss auf die Möglichkeiten weltweit haben werden, klimaneutral und nachhaltig zu leben und zu wirtschaften. Gerade dies bietet Unternehmen in Deutschland als High-Tech- Standort mit einer exzellenten Forschung und einer modernen industriellen Basis beste Voraussetzungen, gewichtige neue Märkte zu entwickeln und zu erobern.
Klimaschutz global voranbringen und national konsequent umsetzen
Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dass Klimaschutz als globale Herausforderung zwingend auch einer globalen Kooperation bedarf. Sie strebt daher ein globales Emissionshandelssystem an, das mittelfristig zu einem einheitlichen CO2-Preis führt.
In Kürze: 2030 sollen 80 % der verbrauchten Energie aus erneuerbaren Energien stammen.
Um den internationalen Klimaschutz voranzubringen, wird die Bundesregierung eine kohärente Klimaaußenpolitik betreiben. Es gilt, die Europäische Union und internationale Gremien gemeinsam mit europäischen Partnern für eine Initiative zur Gründung eines für alle Staaten kooperativen und offenen internationalen Klimaklubs mit einem einheitlichen CO2-Mindestpreis und einem gemeinsamen CO2-Grenzausgleich zu nutzen. Die Bundesregierung unterstützt zudem die europäischen Klimaziele nachdrücklich und wird die Verhandlungen über das Legislativpaket zu deren Erreichung („Fit-for-55-Paket“) konstruktiv mitgestalten.
Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) setzt den zentralen rechtlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik in Deutschland. Das KSG legt neben nationalen Klimaschutzzielen von mindestens minus 65 % bis 2030, minus 88 % bis 2040 (jeweils ggü. 1990) sowie Treibhausgasneutralität bis 2045 zulässige Jahresemissionsmengen für die einzelnen Sektoren fest (Abbildung 2).
Die Bundesregierung wird das KSG konsequent fortentwickeln und in einem Klimaschutz-Sofortprogramm bis Ende 2022 alle hierfür notwendigen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen auf den Weg bringen. Die Einhaltung der Klimaziele soll anhand einer sektorübergreifenden – und analog zum Übereinkommen von Paris – mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft werden.
Erneuerbare Energien massiv ausbauen, Kohle- und Atomausstieg vollenden
Der Energiesektor wird auch in Zukunft die größte Emissionsreduktion erbringen müssen. 2030 sollen 80 % aus erneuerbaren Energien stammen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen der Ausbau deutlich über dem Niveau der vergangenen Jahre liegen (Abbildung 3) und die Ausbaumengen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dynamisch angepasst werden. Auch der Ausbau der Stromnetze ist zentral, um den aufgrund der Sektorenkopplung (insbes. Industrie, Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen) steigenden Strombedarf auch über weite Strecken vom Ort der Erzeugung zu den Verbrauchsschwerpunkten zu decken. Alle bestehenden Hemmnisse und Hürden sollen bgebaut, Planungs- und Genehmigungsverfahren stark beschleunigt und die erforderlichen Flächen verfügbar gemacht werden. Bei der Schutzgüterabwägung soll es einen bis zum Erreichen der Klimaneutralität zeitlich befristeten Vorrang für Erneuerbare Energien geben. Der Kohleausstieg wird in Deutschland idealerweise bereits bis 2030 vollzogen sein. Die im Kohleausstiegsgesetz vorgesehene Prüfung, ob die Zeitpunkte für die Stilllegung von Kraftwerken, die ab 2030 vorgesehen sind, vorgezogen werden können, soll dafür von 2026 auf 2022 vorgezogen werden. Ende 2022 werden die letzten Kernkraftwerke in Deutschland außer Betrieb genommen.
Industrie als Innovationstreiber nachhaltig stärken
In der deutschen Industrie gilt es, Anreize für effiziente Investitionen in treibhausgasarme beziehungsweise perspektivisch treibhausgasneutrale Prozesse zu setzen und dabei zugleich Fehlinvestitionen (Lock-Ins) zu vermeiden.
Je glaubhaft höher der CO2-Preis in der Zukunft ist, desto unrentabler sind Investitionen in CO2 freisetzende Prozesse. Unter anderem wegen der verbliebenen Unsicherheit über die zukünftige Preisentwicklung ist es vorübergehend notwendig, Investitionen der Industrie in klimafreundlichere Prozesse umfassend zu fördern, etwa über so genannte Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfD). Dadurch wird es beispielsweise der Stahlindustrie wie auch anderen Branchen ermöglicht, bereits bis 2030 substanzielle Treibhausgaseinsparungen zu erzielen, ohne wirtschaftliche Nachteile zu erleiden.
Erneuerbare Wärme nutzen, Gebäude energetisch sanieren
Bis zum Jahr 2045 soll die gesamte Wärmeversorgung treibhausgasneutral erfolgen. Die Bundesregierung setzt sich für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze ein und strebt bis 2030 mit 50 % einen sehr hohen Anteil erneuerbarer Energien bei der Wärme an. Rund zwei Drittel des Energiebedarfs im Wärmesektor entfallen auf den Gebäudebereich (ein Drittel auf Prozesswärme in Wirtschaft und Industrie). Das Gebäudeenergiegesetz soll geändert werden: Insbesondere soll bis zum 1. Januar 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von mindestens 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden.
In Kürze: Bis 2045 soll die gesamte Wärmeversorgung in Deutschland treibhausgas neutral erfolgen.
Mobilität beschleunigt klimafreundlich gestalten
Die CO2-Minderungen im Verkehr sollen durch ein Maßnahmenbündel aus unter anderem aus Verkehrsverlagerung, Förderung und Anreizen in Verbindung mit einer Bepreisung von CO2 erreicht werden. Im Vordergrund stehen die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Schienenverkehrs, eine weitgehende Dekarbonisierung der Kraftstoffe und Antriebe, neue Technologien sowie der Abbau klimaschädlicher Subventionen.
Deutschland soll Leitmarkt für Elektromobilität werden. Auf Deutschlands Straßen sollen bis 2030 mindestens 15 Millionen vollelektrische PKWs fahren. Der Umweltbonus (Kaufprämie für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben) wird bis Ende 2025 gezahlt, die zusätzliche Innovationsprämie (Verdopplung des staatlichen Anteils für die Förderung) gilt noch bis Ende 2022. Ab 2023 will die Bundesregierung nur noch Elektrofahrzeuge fördern, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben.
Der beschleunigte Ausbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist eine entscheidende Voraussetzung, damit der Umstieg auf die klimafreundliche Elektromobilität gelingen kann (Abbildung 4). Ziel ist, eine Million öffentlich und diskriminierungsfrei zugängliche Ladepunkte bis 2030 bereitzustellen, mit einem Schwerpunkt auf der Schnellladeinfrastruktur.
Wasserstoffwirtschaft aufbauen und internationale Spitzenposition erhalten
Wasserstoff ermöglicht es, mit Hilfe erneuerbarer Energien die CO2-Emissionen vor allem in Industrie und Verkehr deutlich zu verringern. Die Bundesregierung wird die Nationale Wasserstoffstrategie 2022 mit dem Ziel eines schnelleren Markthochlaufs fortschreiben. Angestrebt wird eine Verdopplung der geplanten Elektrolysekapazität von fünf auf rund zehn Gigawatt im Jahr 2030.
In Kürze: Der Markthochlauf für grünen Wasserstoff soll vorankommen und Energie bezahlbar bleiben.
Die Bundesregierung fördert in Deutschland die Produktion von grünem Wasserstoff. Bis zu einer günstigen Versorgung mit grünem, also CO2-frei produziertem Wasserstoff, setzt sie auf eine technologieoffene Ausgestaltung der Wasserstoffregulatorik. Im Interesse eines zügigen Markthochlaufs werden zukunftsfähige Technologien auch dann gefördert, wenn die Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff noch nicht ausreichend sichergestellt ist.
Mit der Implementierung des Fördermodells H2Global wird ein wichtiger Schritt für den internationalen Markthochlauf von grünem Wasserstoff gegangen. Über dieses Instrument werden grüner Wasserstoff oder seine Derivate im Ausland mit langfristigen Verträgen angekauft und über jährliche Auktionen im europäischen Binnenmarkt wiederverkauft. Die Bundesregierung unterstützt das Instrument finanziell, um zeitlich befristet die Differenz zwischen Ankaufspreis und Verkaufspreis auszugleichen und einen Anreiz sowohl für den Markthochlauf als auch für die Investitionen in Infrastruktur und Anwendung zu setzen.
Von 5 auf 10 Gigawatt sollen die geplanten Kapazitäten zur Elektrolyse bis 2030 steigen.
Energie bezahlbar halten und soziale Härten vermeiden
Die Klimawende muss sozial gerecht gestaltet werden. Die Bundesregierung setzt auf einen steigenden CO2-Preis als wichtiges Klimaschutzinstrument, verbunden mit einem starken sozialen Ausgleich, und wird dabei insbesondere finanz-oder einkommensschwache Haushalte unterstützen. Um die Bezahlbarkeit von Strom weiter zu gewährleisten sowie Anreize für eine klimaneutrale Wirtschaft und Industrie zu schaffen, wird die Bundesregierung die staatlich induzierten Preisbestandteile im Energiesektor grundlegend reformieren. Sie wird die Finanzierung der EEG-Umlage über den Strompreis ab dem Jahr 2023 beenden und hierfür stattdessen Mittel aus dem Energie- und Klimafonds heranziehen.
Die 2020er Jahre sollen zu einem Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen werden.
Um einen künftigen Preisanstieg über das Brennstoffemissionshandelsgesetz zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten, wird die Bundesregierung zudem über die Abschaffung der EEG- Umlage hinaus einen sozialen Kompensationsmechanismus entwickeln (Klimageld).
Das Förderprogramm für Wasserstoff H2Global gilt als Meilenstein für den internationalen Markthochlauf.
Zukunfts- und Klimainvestitionen beschleunigen
Die 2020er Jahre sollen zu einem Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen werden. Die Bundesregierung wird die Voraussetzungen schaffen, damit konsequent und zügig investiert werden kann. Sie wird die Transformation auch in den kommenden Jahren im Rahmen ihrer Finanzpolitik anschieben. Die staatlichen Bruttoanlageinvestitionen liegen noch unterhalb des europäischen Durchschnitts. Sie befinden sich zwar bereits seit mehreren Jahren im Aufwind, werden aber noch einmal ausgeweitet, damit Deutschland seine Rolle als innovative Volkswirtschaft behält und einen Beitrag zum Aufschwung in Europa leistet. Gesamtwirtschaftlich strebt die Bundesregierung eine Investitionsquote deutlich oberhalb des EU-Durchschnitts an.
Die Bundesregierung hat am 13. Dezember 2021 den Entwurf eines zweiten Nachtragshaushalts 2021 beschlossen. Mit ihm werden dem Energie- und Klimafonds zur Finanzierung von Ausgaben zur Bewältigung der Pandemiefolgen 60 Milliarden Euro aus bereits veranschlagten und nicht genutzten Kreditermächtigungen zugewiesen. Die Mittel werden zweckgebunden zur Förderung von Investitionen im Gebäudebereich, in CO2-neutrale Mobilität, in neue Produktionsanlagen in Industriebranchen mit emissionsintensiven Prozessen und zum Ausbau einer Infrastruktur für eine CO2-neutrale Energieversorgung sowie zur Stärkung der Nachfrage durch Abschaffung der EEG-Umlage eingesetzt.
In Kürze: Deutschland will den Wandel in der Industrie und die Digitalisierung beschleunigen.
Der bevorstehende Wandel der deutschen Wirtschaft muss in erster Linie durch private Investitionen getragen werden. Angesichts der ambitionierten klimapolitischen Ziele und des rapiden technologischen Wandels müssen die Rahmenbedingungen für private Investitionen gezielt verbessert und im Hinblick auf die Erfordernisse von Digitalisierung und Nachhaltigkeit weiterentwickelt werden. Die Bundesregierung wird hierzu Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Verwaltungsgerichtsverfahren beschleunigen sowie unnötige Bürokratie abbauen und gezielte steuerpolitische Impulse setzen.
Digitale Transformation voranbringen, Innovationen ermöglichen und Produktivität steigern
Ein großes Potenzial für Produktivitätssteigerungen und neue Wertschöpfung liegt im digitalen Wandel und speziell in der datenbasierten Wertschöpfung. Grundvoraussetzung für einen wettbewerbsfähigen Digitalstandort Deutschland ist eine erstklassige digitale Infrastruktur. Der Ausbau von Breitband und 5G haben daher Priorität. Auch die nächste Mobilfunkgeneration 6G nimmt die Bundesregierung bereits in den Blick.
Jährlich sollen 3,5 % des Bruttoinlandsproduktes in Forschung und Entwicklung investiert werden.
Nicht nur Betriebe und Unternehmen, sondern auch der Staat selbst muss die Potenziale, die mit einer modernen digitalen Infrastruktur einhergehen, umfassend im Interesse der Bürgerinnen und Bürger nutzen. Eine moderne und effiziente Interaktion zwischen Staat und Unternehmen schafft mehr Freiräume für Innovation und Fortschritt. Trotz guter Ansätze zählt Deutschland in Europa bis heute nicht zu den Vorreitern bei der digitalen Modernisierung des Staates. Im Index der EU Kommission für eine digitale Wirtschaft und Gesellschaft liegt Deutschland aktuell auf Rang 11 von 28, für den spezifischen Bereich der Digitalisierung öffentlicher Dienste lediglich auf Platz 16 (Abbildung 5). Nicht zuletzt im Hinblick auf die bestehenden Transformationserfordernisse ist es Ziel der Bundesregierung, durch eine agile und digitale Verwaltung das Leben und Wirtschaften der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise Unternehmen spürbar zu erleichtern.
Fachkräftestrategie und die nationale Weiterbildungsstrategie sollen weiter entwickelt werden.
Um den Innovationsstandort Deutschland zu stärken, wird die Bundesregierung konsequent das Ziel weiterverfolgen, bis 2025 gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft jährlich 3,5 % des Bruttoinlandsproduktes in Forschung und Entwicklung zu investieren (Stand 2020: 3,14 %).
Grundvoraussetzungen für erfolgreichen Strukturwandel sind soziale Teilhabe und gesellschaftliche Akzeptanz. Dem Arbeitsmarkt kommt dabei eine hervorgehobene Rolle zu – mit Blick auf eine höhere Erwerbstätigkeit, verstärkte Qualifizierung und eine faire Entlohnung. Insbesondere wird der gesetzliche Mindestlohn in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro je Stunde angehoben. Im Anschluss daran wird die unabhängige Mindestlohnkommission wieder über etwaige weitere Erhöhungsschritte befinden.
Die Bundesregierung wird ihre Fachkräftestrategie und die Nationale Weiterbildungsstrategie weiterentwickeln. Dabei geht es um eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Erwerbspersonen, einen neuen Schub für berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, mehr Arbeitskräfteeinwanderung und attraktivere Arbeitsbedingungen in den Bereichen, in denen ein Mangel an Fachkräften herrscht oder absehbar ist. Die Bundesregierung beabsichtigt zudem, gemeinsam mit den Ländern die öffentlichen Bildungsausgaben deutlich zu steigern und strebt unter Anerkennung der Kultushoheit der Länder eine engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation aller föderalen Ebenen an (Kooperationsgebot).
Die Bundesregierung wird auch die Möglichkeiten für berufliche Neuorientierung, Aus- und Weiterbildung weiter verbessern. Insbesondere der Bedarf an individuellen beruflichen Weiterbildungen, auch für den Berufs- und Branchenwechsel, nimmt deutlich zu.
Nachhaltiges und inklusives Wachstum – Dimensionen der Wohlfahrt messbar machen
Nicht zuletzt die Corona-Pandemie zeigt eindrücklich: Wohlstand umfasst viele Facetten. Deshalb ist es notwendig, in der Zukunft noch stärker als bislang die Qualität unserer wirtschaftlichen Entwicklung in den Fokus zu nehmen, nicht nur die insbesondere am Bruttoinlandsprodukt gemessene Quantität. Darüber, wie sich Wohlfahrt – die Lebensqualität in einer Gesellschaft – „jenseits des BIP“ messen und abbilden lässt, wird in der Wissenschaft und Politik seit Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und weiteren Berichten hat die Bundesregierung immer wieder umfassend zum Stand der Wohlfahrt und ihrer Zukunftsperspektive Stellung genommen.
Ein Sonderkapitel im Jahreswirtschaftsbericht knüpft daran an und beleuchtet Aspekte von Wohlfahrt und Nachhaltigkeit, die einen Bezug zur wirtschaftlichen Entwicklung beziehungsweise zur Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung aufweisen. Die ausgewählten Indikatoren ergänzen die in den weiteren Kapiteln des Jahreswirtschaftsberichts aufgeführten Wohlfahrts- und Nachhaltigkeitsaspekte und veranschaulichen die Entwicklung in folgenden Bereichen: I. Wachstum; Einkommen und Beschäftigung; II. Umwelt und Klimaschutz; III. Bildung, Forschung und Innovation; IV. Soziales, Demografie und Integration sowie V. Öffentliche Finanzen und gleichwertige Lebensverhältnisse.
MEHR ZUM THEMA
SVEN BERGSCHMIDT, BENEDIKT LANGNER, DR. KENAN ŠEHOVIĆ & DR. JOHANNES VATTER
Referat: Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik
ANNE LORENZAT
Referat: Koordinierung der Energiewende
DR. JIN-KYU JUNG & DR. CHRISTIAN WITTNEBEN
Referat: Beobachtung, Analyse und Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
DR. DIRK NEUMANN & JOST BÄSSLER
Referat: Wirtschaftspolitische Analyse