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Frauen in der Wirtschaft
Genderpolitik ist Wirtschaftspolitik
Einleitung
Warum die Gleichstellung von Frauen und Männern nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit ist
Das Bundeskabinett hat am 26. Januar den Jahreswirtschaftsbericht 2022 beschlossen. Dieser enthält erstmals ein Sonderkapitel, in dem ausgewählte Wohlfahrtsindikatoren systematisch aufbereitet und erläutert werden. Ein Aspekt war dabei auch die Gleichstellung der Geschlechter.
Die Gleichstellung der Geschlechter wurde lange Zeit vor allem als eine Frage der Fairness und Gerechtigkeit betrachtet, als eine Frage, die zuvorderst politische, soziale und kulturelle Dimensionen hat. Aus ökonomischer Sicht kamen zunehmend Aspekte der wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen hinzu, die zugleich mehr wirtschaftliche und finanzielle Unabhängigkeit erfordern und wiederum Grundlage einer selbstbestimmten Lebensführung sind. So belegen Umfrageergebnisse auch, dass die Geschlechtergleichstellung weltweit ein entscheidender Faktor für individuellen ökonomischen Fortschritt sowie subjektives Wohlbefinden und Zufriedenheit ist.
Politische, soziale und kulturelle Aspekte standen lange im Fokus.
Dies erfordert zuallererst den gleichberechtigten Zugang zu Bildung, ein Thema, das vor allem im internationalen Kontext für Schwellen- und Entwicklungsländer trotz erheblicher Fortschritte in den letzten Jahrzehnten weiterhin große Bedeutung hat. In vielen OECDLändern sind junge Frauen zwar sogar zunehmend besser ausgebildet als junge Männer. Dennoch verdienen Frauen auch dort noch immer weniger als Männer in vergleichbaren Positionen, gelangen seltener an die Spitze der Karriereleiter und haben ein höheres Risiko, die letzten Jahre ihres Lebens in Armut zu verbringen.
In Kürze: Die Gleichstellung der Geschlechter ist auch von gesamtwirtschaftlicher Bedeutung.
Neben diesen sozialen und individualökonomischen Perspektiven ist aber auch eine gesamtwirtschaftliche Dimension bei der wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen von Bedeutung. So werden in der Debatte zunehmend auch die gesamtgesellschaftlichen Kosten der Ungleichheit in Betracht gezogen und die Gleichstellung der Geschlechter als wirtschaftliche Investition begriffen, also als ein Faktor, der eine bessere Integration des produktiven Potenzials der Erwerbsbevölkerung ermöglicht. Dies ist nicht zuletzt auch eine zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und damit für eine Stabilisierung der Staatsfinanzen und der sozialen Sicherungssysteme.
In vielen OECD-Ländern verdienen Frauen noch immer weniger als Männer in vergleichbaren Positionen.
Studien zeigen erhebliches Potenzial durch Teilhabe
Eine Vielzahl empirischer Untersuchungen zeigt signifikant negative Auswirkungen von Geschlechterungleichheit auf wirtschaftliches Wachstum, insbesondere in Schwellen und Entwicklungsländern. Aber auch in Industrieländern lassen sich Vorteile für Unternehmen und die Wirtschaft insgesamt infolge einer stärkeren und gleichberechtigten Teilhabe von Frauen feststellen. So argumentieren zum Beispiel Autoren einer international vergleichenden McKinseyStudie, dass zunehmende Beschäftigungs und Führungsmöglichkeiten für Frauen die Effektivität der Unternehmensorganisation steigern. Sie stellen fest, dass Unternehmen mit mehr als 30 % weiblichen Führungskräften profitabler waren als Unternehmen mit einem geringeren Frauenanteil. Ähnliche Resultate zeigen sich für eine ethnisch diverse Führungsbelegschaft.
Mehr Gleichstellung könnte EU-weit bis zu 10,5 Millionen Arbeitsplätze schaffen.
Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) widmete sich der Fragestellung auf europäischer Ebene im Rahmen einer Simulationsstudie. Dabei wurde analysiert, welche Auswirkungen die Reduzierung des Geschlechtergefälles bei der Ausbildung in MINT-Fächern, bei der Arbeitsmarktpartizipation sowie bei Löhnen und Gehältern hätte. Demnach wäre eine verbesserte Geschlechtergleichstellung EUweit mit der Schaffung von bis zu 10,5 Millionen zusätzlichen Arbeitsplätzen (von denen viele mit Frauen besetzt würden) und einem Anstieg des EU-weiten BIP pro Kopf von bis zu knapp 10 % bis 2050 verbunden. Schließlich deuten weitere Studien darauf hin, dass eine „faire“ Beteiligung von Frauen am Wirtschaftsgeschehen nicht nur allgemein wachstumsfördernd ist, sondern auch zur Stabilität des Finanzsektors beiträgt, Einkommensungleichheit verringert und demografische Verschiebungen mildert.
Um bis zu 10% könnte eine verbesserte Geschlechtergleichstellung das EU-weite BIP pro Kopf bis 2050 ansteigen lassen.
Aspekte der Geschlechtergleichstellung im Jahreswirtschaftsbericht
Die Erkenntnisse zu den sozialen und wirtschaftlichen Vorteilen einer besseren Geschlechtergleichstellung haben – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der absehbaren demografischen Herausforderungen zu einer besonderen Beachtung dieser Thematik im Rahmen der Wohlfahrtsbetrachtung des diesjährigen Jahreswirtschaftsberichts der Bundesregierung geführt.
Unternehmen mit mindestens 30 % weiblichen Führungskräften sind profitabler.
Steigende aber weiter ausbaufähige Erwerbsbeteiligung von Frauen
Das Zusammenwirken der Trends von Digitalisierung, demografischem Wandel und Dekarbonisierung führt bereits jetzt zu einem steigenden Bedarf an Fachkräften und strukturellen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt. Hinzu kommen die aktuellen Herausforderungen der CoronaPandemie. Die Bundesregierung zielt im Rahmen ihrer Fachkräftestrategie und der Nationalen Weiterbildungsstrategie nicht zuletzt auch auf eine höhere Qualifikation und Erwerbsbeteiligung von Frauen. Damit sollen der Trend einer stetig steigenden Erwerbstätigenquote von Frauen der letzten Dekade fortgesetzt (Abbildung 1) und vor allem Anreize für eine Ausweitung des Arbeitsvolumens gesetzt werden, da immer noch viele Frauen in Teilzeit arbeiten.
Lohnunterschiede müssen weiter verringert werden
In Kürze: Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern hat sich zwischen 2012 und 2020 um fünf Prozentpunkte verringert.
Eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Wirtschaftsgeschehen sollte sich zudem auch in einer „fairen“ Lohnstruktur sowie einer angemessenen Repräsentanz in Führungspositionen niederschlagen; beides wurde ebenfalls anhand entsprechender Indikatoren im Sonderkapitel des Jahreswirtschaftsberichts beschrieben. Bei den Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern wurde in den vergangenen Jahren zwar eine spürbare Verringerung erzielt – der (unbereinigte) Verdienstabstand ist zwischen 2012 und 2020 um fünf Prozentpunkte gesunken. Doch die Verbesserung ist noch nicht ausreichend, da der durchschnittliche Bruttostundenlohn von Frauen immer noch 18 % unter dem der Männer liegt (Abbildung 2). Die Bundesregierung strebt eine weitere Verringerung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern an. Dafür wird sie das Entgelttransparenzgesetz weiterentwickeln und sich auf europäischer Ebene für eine ehrgeizige Ausgestaltung der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz einsetzen.
Bei 35,6 % lag der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten von 106 börsennotierten Unternehmen im Januar 2022.
Frauen zunehmend in Führungspositionen
Erfreulich ist, dass sich der Anteil der Frauen in Führungspositionen in den letzten Jahren stetig und deutlich erhöht hat: In den Aufsichtsräten von 106 börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen lag er – auch als Folge der Einführung einer festen Quote durch das Führungspositionen-Gesetz – im Januar 2022 bei 35,6 %, in den Vorständen dieser Unternehmen bei 15,8 %. Im öffentlichen Dienst des Bundes (oberste Bundesbehörden) ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen ebenfalls deutlich gestiegen und lag 2020 bei 36,9 % (Abbildung 3).
In den vergangenen Jahren ist der Frauenanteil in Führungspositionen deutlich gestiegen.
In Kürze: Immer mehr Frauen arbeiten in Führungspositionen. Haben sie Familie, entscheidet oft auch die Kinderbetreuung über die Karriereleiter.
Das Zweite Führungspositionen-Gesetz enthält als zentrale Neuerung ein Mindestbeteiligungsgebot für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern in großen deutschen Unternehmen. Die Bundesregierung will außerdem die Beteiligung von Frauen unter anderem in Investment-Komitees von staatlichen Fonds und Beteiligungsgesellschaften deutlich stärken.
Die Ganztagsbetreuungsquote betrug im vergangenen Jahr 47 % für Drei- bis Fünfjährige und 16,5 % für null- bis zweijährige.
Betreuungsangebote müssen weiter ausgebaut werden
Schließlich bildet das Angebot zur Ganztagesbetreuung von Kindern eine wesentliche Voraussetzung für eine hohe Erwerbsbeteiligung von Eltern und insbesondere Müttern. Dieses konnte in den letzten Jahren deutlich gesteigert werden: Die Betreuungsquote betrug im vergangenen Jahr 47 % für Drei bis Fünfjährige und 16,5 % für Null- bis Zweijährige (Abbildung 4).
Ein Investitionsprogramm soll die Qualität der Kita-Plätze verbessern.
Um das Angebot weiter auszuweiten, plant die Bundesregierung ein Investitionsprogramm, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Qualität der Kita-Plätze gelegt werden soll. Mit Ländern und Kommunen will sich die Bundesregierung über die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung und betreuung verständigen sowie einen gemeinsamen Qualitätsrahmen entwickeln. Zudem soll unter anderem eine Umgestaltung der Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen dazu beitragen, die Erwerbsbeteiligung von Partnern mit Betreuungsverpflichtungen zu steigern.
Wirtschaftspolitik wird Gleichstellung weiter fördern
Die Bundesregierung versteht das erstmalig im Jahreswirtschaftsbericht 2022 präsentierte Indikatorenset als Ausgangspunkt eines Prozesses, in dem die Messung von Wohlfahrt einschließlich der zugrunde liegenden Daten sowie die Methodik, Auswahl und Systematisierung der Indikatoren kontinuierlich überprüft und verbessert werden sollen. Dies bietet auch Möglichkeiten, in Zukunft noch weitere Facetten der Geschlechtergleichstellung zu betrachten.
In Kürze: Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Gleichstellung von Frauen und Männern in diesem Jahrzehnt zu erreichen.
Die Entwicklung im Bereich der Gleichstellung von Männern und Frauen muss nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Erwerbsbeteiligung weiter beobachtet werden. So zeigte sich bereits eine Verschlechterung der Erwerbsmöglichkeiten in vornehmlich von Frauen ausgeübten und von der Krise besonders betroffenen Berufen, wie zum Beispiel im Einzelhandel, im Hotel und Gastgewerbe sowie bei körpernahen Dienstleistungen.
Hinzu kommt, dass während der Pandemie infolge der Schließung von Kitas und Schulen vor allem Frauen mehr unbezahlte Betreuungsleistungen und Unterstützung beim Homeschooling erbracht haben („CareArbeit“). Zahlreiche Maßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung der Pandemieauswirkungen setzen hier bereits an und zielen auf eine Entlastung von Personen mit Betreuungspflichten, beispielsweise durch einen erhöhten Anspruch auf Kinderkrankentage oder eine flexiblere Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Gleichstellung von Frauen und Männern in diesem Jahrzehnt zu erreichen. Auch die Wirtschaftspolitik soll die Integration von Frauen im Wirtschaftsleben weiter fördern und ihre Leistungen öffentlich sichtbarer machen.
MEHR ZUM THEMA
Weitere Informationen des BMWK zu diesem Thema; insbesondere zur Rolle von Frauen in der Wirtschaft als Unternehmerinnen, Gründerinnen, in Führungspositionen und als Fachkräfte, sind abrufbar unter: www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/frauen-in- der-wirtschaft.html
KONTAKT
DR. DIRK NEUMANN
Referat: Wirtschaftspolitische Analyse