Bild einer Photovoltaikanlage

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine markiert eine Zeitenwende für die Energieversorgung in Deutschland. Energiesouveränität ist zu einer Frage der nationalen und europäischen Sicherheit geworden. Die längst beschlossene Dekarbonisierung unserer Energieversorgung wird noch drängender. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck forderte am 24. März 2022 im Bundestag: „Machen wir uns frei von den fossilen Energien! Erst aus Russland, dann insgesamt! So kämpfen wir für die Freiheit. So kämpfen wir für die Ukraine. Für die Ukraine! Für die Freiheit!“Die Abkehr von fossilen Energieträgern kann nur gelingen, wenn sowohl der Ausbau erneuerbarer Energien als auch die Effizienz beim Einsatz von Energie massiv gesteigert wird. Mit dem„Energiesofortmaßnahmenpaket“ (auch „Osterpaket“ genannt) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz werden dafür zentrale Weichen gestellt.

In Kürze: Ein beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren und mehr Energieeffizienz gelten als Schlüssel für die Abkehr von fossilen Energien.

Herzstück des Pakets ist die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Schon 2030 müssen demnach mindestens 80 % des in Deutschland erzeugten Stroms aus erneuerbaren Quellen stammen. Die Ausbauziele für erneuerbare Erzeugungsanlagen werden dafür drastisch erhöht: Rund 215 Gigawatt (GW) installierte Photovoltaikleistung und 115 GW installierte Leistung bei der Windenergie an Land werden bis 2030 er forderlich sein – eine Herkules aufgabe. Dafür wird an vielen verschiedenen Stellschrauben gedreht. So wird beispielsweise klargestellt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Das erleichtert behördliche Abwägungsprozesse. Bürgerenergieprojekte bis zu einer bestimmten Größe werden von der Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen befreit, die in der Vergangenheit oft Projekte verhindert hatte. Um sicherzustellen, dass die Wertschöpfung durch den Ausbau der Erneuerbaren vor Ort ankommt, wird die finanzielle Beteiligung der Standortgemeinden verbessert.

Schon 2030 sollen mindestens 80 % des in Deutschland erzeugten Stroms aus erneuerbaren Quellen kommen.

Parallel wird die Offshore-Stromerzeugung durch die Novelle des Windenergie-auf-See-Geset-zes vorangetrieben, beschleunigt und grundlegend überarbeitet, um fit für einen schnelleren Ausbau zu sein. Die Ausbauziele werden deutlich erhöht – auf mindestens 30 GW bis 2030, 40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2040. Das Förderregime wird neu gestaltet. Zukünftig gibt es zwei Arten von Flächen, auf denen unterschiedliche Ausschreibungsdesigns Anwendung finden. Einerseits werden Flächen mit sogenannten Contracts for Difference (CfD) ausgeschrieben, die sowohl die Betreiber als auch den Bundeshaushalt gegen stark schwankende Strompreise absichern. Andererseits werden auch Flächen über qualitative Kriterien ausgeschrieben. Die gewählten Kriterien stärken die Vereinbarkeit des Ausbaus der Windenergie auf See mit dem Natur- und Artenschutz und unterstützen den Abschluss von Stromlieferverträgen und damit die Dekarbonisierung in der Industrie. Darüber hinaus enthält die Novelle ein umfassendes Paket zur Beschleunigung von Prüfungs-, Planungs- und Genehmigungsprozessen.

Der massive Zubau an erneuerbaren Energien erfordert einen deutlich schnelleren Ausbau der Stromnetze. Das Energiesofortmaßnahmenpaket sieht daher ebenfalls Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) und im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) vor.

Offshore-Ausbau und Artenschutz sollen besser vereinbar werden.

Ziel ist ein Klimaneutralitätsnetz. Erforderliche Ausbauvorhaben können nun mit Blick auf dieses Ziel und früher geplant werden. Planung, Genehmigung, Realisierung und Betrieb der Netze sollen erleichtert werden, Verteilnetze und ihre typischen Anforderungen werden stärker in die Planung eingebunden.

„Machen wir uns frei von den fossilen Energien! [...] so kämpfen wir für die Freiheit. [...]“
Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

Neben allen Anstrengungen zum Ausbau der erneuerbaren Kapazitäten steht zudem weiterhin das Prinzip „Efficiency first“. Je weniger Energie benötigt wird, desto weniger muss erzeugt oder importiert werden. Das aktuell in der Abstimmung befindende Klimaschutzsofortprogramm der Bundesregierung 2022 sieht unter anderem dafür kurzfristige Neuregelungen beim Gebäudeenergierecht und der Gebäudeförderung vor. Bereits mit dem Entlastungspaket wurde beschlossen, dass ab 2023 für Neubauten der Effizienzhaus-Standard 55 (EH55) übergangsweise bis zur Einführung des Effizienzhaus-Standards 40 (EH40) ab 2025 gilt. Zudem muss danach jede neu eingebaute Heizung ab 2024 zu wenigstens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies soll sowohl im Neubau als auch im Bestand gelten. Die Gebäudeförderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) wird angepasst und soll den Markt an diese Vorgaben heranführen. Mit einem neuen Energieeffizienzgesetz wird noch in diesem Jahr ein klarer Rahmen für die Senkung des Energieverbrauchs geschaffen und zugleich europäisches Recht umgesetzt. Dieses umfasst unter anderem verbindliche Ziele für 2030, 2040 und 2045 für den Primär- und Endenergieverbrauch und setzt die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand durch verpflichtende Energie- und Umweltmanagementsysteme um.

In Kürze: Der massive Zubau an erneuerbaren Energien erfordert einen deutlich schnelleren Ausbau der Stromnetze.

Die Gesetzesnovellen aus dem Energiesofortmaßnahmenpaket wurden vor Ostern vom Bundeskabinett beschlossen. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens sollen sie in Kraft treten.

KONTAKT
COSIMA OSANG
Referat: Bund-Länder-Kooperation zu Klimaschutz und Energiewende, Information und Dialog

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