Mit den staatlichen Exportkreditgarantien, den sogenannten Hermesdeckungen, können deutsche Unternehmen und exportfinanzierende Banken die politisch und wirtschaftlich bedingten Risiken ihrer Exportgeschäfte absichern. Sie greifen zum Beispiel bei Zahlungsausfällen infolge kriegerischer Ereignisse sowie bei Zahlungsverboten aufgrund von Devisenbeschränkungen oder Insolvenz eines Kunden. Hierdurch kommt den Exportkreditgarantien in schwierigen Zeiten eine wichtige Bedeutung zu: Ist ein Exportgeschäft mit einer Exportkreditgarantie besichert, übernimmt die Bundesrepublik Deutschland zu einem großen Teil das Risiko eines Zahlungsausfalls. Hierfür ist von den Exporteuren und exportfinanzierenden Banken eine risikoadäquate Prämie zu zahlen.

Steht kein Kreditversicherungsangebot zur Verfügung, übernimmt der Bund.

Exportkreditgarantien stehen grundsätzlich allen deutschen Exportunternehmen zur Verfügung, unabhängig von der Größe des Unternehmens oder des Geschäfts. Sie unterstützen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen bei Exportgeschäften in schwierigen oder risikoreichen Märkten. Ein Fokus liegt hier auf Entwicklungs- und Schwellenländern. Denn Exportkreditgarantien des Bundes kommen dann zum Einsatz, wenn kein privates Kreditversicherungsangebot zur Verfügung steht. Voraussetzung für die Übernahme einer Exportkreditgarantie ist die Förderungswürdigkeit des Exportgeschäftes. Beispielsweise muss der überwiegende Teil der Wertschöpfung des Geschäftes in Deutschland erfolgen. Zudem muss eine Aussicht auf einen schadensfreien Verlauf des Geschäfts bestehen (risikomäßige Vertretbarkeit). Staatliche Exportkreditgarantien sind keine Zuschüsse.

Am 24. Februar hat die Bundesregierung die Übernahme von Exportkreditgarantien für Russland und Belarus ausgesetzt.
Kurz erklärt
Die Exportkreditgarantien sind seit über 70 Jahren ein Instrument der Außenwirtschaftsförderung. Im Jahr 2021 wurden Lieferungen und Leistungen in Höhe von 20,2 Milliarden Euro mit Exportkreditgarantien abgesichert. Der Bund hat die Euler Hermes Aktiengesellschaft mit der Durchführung beauftragt.

Exportkreditgarantien als verlässliche Hilfe in der Krise

Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine zeigen sich nun die Bedeutung und Verlässlichkeit des Instruments: Deutsche Exporteure und die sie finanzierenden Banken sind durch bestehende Exportkreditgarantien weiterhin gegen Zahlungsausfälle in Russland, Belarus und der Ukraine abgesichert. Dies gilt auch dann, wenn der Zahlungsausfall die Folge der EU-Sanktionen ist oder aus Störungen der Finanz- und Kapitalmärkte resultiert, wie etwa aufgrund des Ausschlusses einiger russischer und belarussischer Banken aus dem SWIFT-Netzwerk. Auch Zahlungsausfälle aufgrund von Gegensanktionen Russlands sind abgesichert. Ist zum Beispiel ein russischer Importeur von Sanktionen betroffen und kann daher Waren aus Deutschland, für die eine Exportkreditgarantie besteht, nicht mehr bezahlen, werden die Einbußen für den deutschen Exporteur vom Bund ausgeglichen.

In Kürze: Vor allem kleine und mittlere Unternehmen erhalten Unterstützung – bei Exportgeschäften in schwierigen oder risikoreichen Märkten.
Bild zum Artikel "DIE SICHERUNGSLEINE DER EXPORTWIRTSCHAFT"

Keine Absicherung mehr von Neugeschäften in Russland und Belarus

Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 hat die Bundesregierung die Übernahme von Exportkreditgarantien für Russland und Belarus noch am selben Tag ausgesetzt, wie auch die Übernahme von Garantien für Ungebundene Finanzkredite (UFK) und Investitionsgarantien. Für diese Länder werden bis auf Weiteres keine Anträge auf Übernahme von staatlichen Garantien bearbeitet. Zudem besteht für Russland und Belarus seit dem 26. Februar 2022 ein EU-weites Verbot von Übernahmen der Exportkredit- und Investitionsgarantien. Ausnahmen kann der Bund vorbehaltlich einer genauen Einzelfallprüfung für die Lieferungen von humanitären Gütern machen, sofern ein sicherer Zahlungsweg nachgewiesen wird.

Lage in der Ukraine

Mit Blick auf Exportkreditgarantien für Ausfuhrgeschäfte in die Ukraine beobachtet die Bundesregierung die aktuell dynamische Lage fortlaufend. Es ist und bleibt das Ziel der Bundesregierung, die Ukraine bestmöglich wirtschaftlich zu unterstützen. Über Anträge für Exportkreditgarantien wird auf Basis der jeweiligen Risikosituation im Einzelfall entschieden. Bereits bestehende Exportkreditgarantien sichern Exporteure und finanzierende Banken weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in der Ukraine ab. Eine Übernahme von neuen Garantien kommt in Betracht, wenn – neben der Förderungswürdigkeit – die risikomäßige Vertretbarkeit bejaht werden kann.

In Kürze: Für Russland und Belarus werden seit dem 26. Februar EU-weit keine Exportkredit- und Investitionsgarantien mehr übernommen.

Der Angriffskrieg Russlands führt zu Veränderungen der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen, samt Neuausrichtungen auf andere Handelspartner. Die Exportkreditgarantien des Bundes werden dabei weiterhin die Verlässlichkeit bieten, für die sie bei Exporteuren und Auslandskunden auf den Weltmärkten bekannt sind – insbesondere in Krisenzeiten.


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KONTAKT
DR. BASTIAN KERN
Referat: Exportfinanzierung, Exportkreditversicherung

schlaglichter@bmwk.bund.de