Forfaitierungsgarantien: Neues Instrument zur Exportförderung erleichtert mittelständischen Unternehmen Finanzierung von Ausfuhrgeschäften

Die Exportkreditgarantien des Bundes sind ein zentrales Absicherungsinstrument zur Unterstützung deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Die sogenannten Hermesdeckungen schützen Unternehmen vor Zahlungsausfällen und erleichtern die Finanzierung von Ausfuhrgeschäften. In der Vergangenheit hat sich Verbesserungsbedarf vor allem im Small-Ticket-Bereich gezeigt. Small Tickets sind Geschäfte mit einem Auftragswert von bis zu 10 Mio. Euro. Mit der Einführung der Forfaitierungsgarantie zum 1. Juli 2023 wird diese Lücke nun geschlossen.

Kleine und mittlere Unternehmen profitieren auf vielfältige Weise

Bei Auslandsgeschäften gewährt der deutsche Exporteur dem ausländischen Besteller einen Lieferantenkredit bis zum Liefertermin. Bei der Forfaitierung kauft die Bank dem Exporteur diese Forderung ab. Dadurch bekommt der Exporteur unmittelbar Liquidität, kann seine Forderung ausbuchen und seine Bilanz entlasten. Seinem ausländischen Kunden kann er günstigere Zahlungsbedingungen einräumen und verbessert so seine Position im internationalen Wettbewerb.

Gegenüber der Bank garantiert der Bund für die Forderung: Bei Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Bestellers ersetzt er einen Teil des Forderungsausfalls. Mit der Forfaitierungsgarantie ist es für den Exporteur nun einfacher, sein Small-Ticket-Geschäft zu refinanzieren.

Erleichterter Forderungsankauf

Bislang haben sich Banken oftmals schwergetan, die kleinteiligen Forderungen anzukaufen, weil sie den Prüfaufwand im Vergleich zum Kreditvolumen als zu hoch beurteilt hatten. Zudem bestand die Sorge, dass die angekaufte Forderung nicht rechtsbeständig sein könnte. Mit dem neuen Garantieinstrument werden Rechtsbeständigkeitsrisiken nun zu einem großen Teil durch den Bund abgesichert. Damit werden Hermesdeckungen bei Small Tickets für Banken und Exporteure deutlich attraktiver.

Lieferantenkreditdeckung mit Forfaitierungsgarantie: Ein starkes Duo

Die Forfaitierungsgarantie ist auf Geschäfte mit 10 Mio. Euro begrenzt und wird ausschließlich in Kombination mit einer Lieferantenkreditdeckung angeboten. Durch die Produkt kombination können Forderungsausfälle und Rechtsbeständigkeitsrisiken erstmals in einem Produkt abgesichert werden. Für die Forfaitierungsgarantie besteht eine dreijährige Pilotphase, die nach Fristablauf vom Bund evaluiert wird. 

KONTAKT

Referat: VC2 – Exportfinanzierung, Exportkreditversicherung

schlaglichter@bmwk.bund.de

Weitere Informationen zur Forfaitierungsgarantie sowie einen Forfaitierungsleitfaden finden Sie hier:
www.exportkreditgarantien.de