Anteil ausländischer Erwerbstätiger aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union an allen Erwerbstätigen im ausgewiesenen Land Bild vergrößern

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist – neben dem freiem Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr – eine der so genannten Vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes der Europäischen Union. Aufgrund der demographischen Alterung ist Deutschland besonders auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen. Tatsächlich wäre die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter bereits seit Anfang 2023 rückläufig, wenn der Rückgang nicht durch ausländische Arbeitskräfte ausgeglichen worden wäre. Dabei profitiert Deutschland besonders von der innereuropäischen Arbeitskräftemobilität: Mit 6,6 % hat sich der Anteil der Beschäftigten aus anderen EU-Ländern an den Beschäftigten in Deutschland seit 2002 nahezu verdoppelt. Keines der anderen großen Mitgliedsländer der EU weist vergleichbare Werte auf und nirgendwo sonst stieg der Anteil ausländischer Erwerbstätiger vor allem in den letzten zehn Jahren so deutlich wie in Deutschland. Zeitlich gesehen fällt der Anstieg mit dem Auslaufen der deutschen Ausnahmeregelungen im Kontext der EU-Osterweiterung zusammen, die den Zuzug aus den betroffenen Ländern zuvor beschränkten. Nur Deutschland und Österreich nahmen die Gesamtlaufzeit von insgesamt sieben Jahren in Anspruch, auf die man sich in der EU als maximale Übergangszeit für die Beschränkungen seinerzeit geeinigt hatte.