Grafik zum Artikel "Wachstumsinitiative der Bundesregierung"

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Im Jahreswirtschaftsbericht 2024 hat die Bundesregierung sowohl die grundlegenden Herausforderungen der kommenden Jahre als auch die über Jahre entstandenen strukturellen Defizite des Wirtschaftsstandortes Deutschland ausdrücklich thematisiert. Die benannten Herausforderungen sind dabei keineswegs neu: Fachkräftemangel und demographischer Wandel, eine teilweise überbordendende Bürokratie, hohe Energiepreise als Folge eines unzureichenden Ausbaus Erneuerbarer Energien, die verschleppte Digitalisierung und nicht zuletzt der Umbau der Wirtschaft zur Klimaneutralität. Die Bundesregierung ist diese Herausforderungen in den vergangenen Jahren konsequent angegangen. Durch die Entschlackung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und den Abbau weiterer Hürden konnte der Ausbau der Erneuerbaren Energien wieder an Fahrt gewinnen. Der Rückgang der Inflation führt dazu, dass die Menschen erstmals seit der Pandemie wieder Reallohnzuwächse erfahren. Der Zuzug von qualifizierten Fachkräften wurde auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt und damit deutlich erleichtert. In Zeiten hoher geoökonomischer Unsicherheit und eines beschleunigten Strukturwandels braucht es jedoch noch mehr, um Deutschland auf einem Wachstumskurs in den Grenzen des Planeten zu halten. Zur nachhaltigen Stärkung der Wachstumskräfte und der Wettbewerbsfähigkeit hat sich die Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht 2024 auf eine umfassende und gezielte Angebotspolitik verständigt, die zugleich auch einen Beitrag zur Transformation leistet. Am 17. Juli hat das Bundeskabinett mit der Wachstumsinitiative nun 49 konkrete wirtschaftspolitische Maßnahmen beschlossen.

Umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der wirtschaftlichen Dynamik

Damit löst die Bundesregierung das Versprechen zusätzlicher angebotspolitischer Maßnahmen ein und adressiert das Problem des bis zuletzt rückläufigen Potentialwachstums. Um den Effekten des demografischen Wandels zu begegnen, werden zusätzliche Anreize zur Arbeitsaufnahme sowie zur Verlängerung der Erwerbsphase gesetzt. Im Interesse bezahlbarer Energiekosten wird die Leistungsfähigkeit der Energiemärkte gestärkt. Zusätzliche Flexibilitätsoptionen führen zu mehr Effizienz im Rahmen der Energiewende. Die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen werden durch leichteren Zugang zu Eigenkapital und vor allem zu Risikokapital verbessert. Nicht zuletzt läutet die Wachstumsinitiative eine Trendwende hin zu spürbar weniger Bürokratie ein. Mit diesen und weiteren Schwerpunkten knüpft die Initiative unmittelbar an die Handlungsfelder des Jahreswirtschaftsberichts 2024 an (vgl. Abbildung).

Von den 49 Maßnahmen des Pakets lassen sich rund 90 Prozent als überwiegend angebotspolitisch einordnen. Auch dienen eine Mehrzahl der Maßnahmen einer sektor- und branchenübergreifenden Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen etwa im Sinne verbesserter Arbeitsanreize oder günstigerer Abschreibungsbedingungen. Gleichzeitig werden – wie bereits im Jahreswirtschaftsbericht 2024 dargelegt – einzelne Branchen gezielt gestärkt. Dies gilt insbesondere für den Wohnungsbau und die Elektromobilität. Ferner enthält das Paket – trotz des begrenzten fiskalischen Spielraums, der im Rahmen der nationalen und europäischen Schuldenregeln besteht – auch einzelne, gezielte nachfrageseitige Impulse.

Weiterhin erfüllt das Gesamtpaket den Anspruch einer transformativen Angebotspolitik, also einer Angebotspolitik, die einen positiven Beitrag zur ökologischen Transformation leistet. Dies drückt sich sowohl durch den Maßnahmenschwerpunkt im Energiebereich als auch durch begleitende Maßnahmen etwa zur Entfesselung neuer Formen von Wertschöpfung im Rahmen der Kreislaufwirtschaft aus.

ABBILDUNG: DIE 49 MASSNAHMEN DER INITIATIVE GEMÄSS DEN HANDLUNGSFELDERN DES JWB 2024 Bild vergrößern

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Schwerpunkte bei Arbeitsanreizen, Kapitalzugang und Bürokratieabbau

Ein großer Teil des Maßnahmenpaketes ist auf eine Verbesserung der Arbeitsanreize sowie eine schnellere (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt ausgerichtet. Die beschlossenen Maßnahmen zielen insbesondere darauf ab, die Anreize für eine freiwillige längere Erwerbstätigkeit bei Älteren zu verbessern. Hierzu sollen die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung nach Erreichen der Regelaltersgrenze gestrichen und an die Arbeitnehmenden ausgezahlt werden. Für einen Durchschnittsverdiener würde das aktuell jeden Monat 250 Euro netto mehr bedeuten. Außerdem sollen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer neben der Möglichkeit, monatliche Zuschläge auf die künftige Rente für das Aufschieben des Renteneintritts zu bekommen, auch für eine einmalige „Rentenaufschubprämie“ entscheiden können. Zur impliziten Stärkung der finanziellen Anreize von Zweitverdienenden soll die Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden, wodurch der Arbeitslohn bereits unterjährig entsprechend den jeweiligen tatsächlichen Einkommensverhältnissen der Eheleute besteuert wird. Der Bund wird mit den Ländern erörtern, inwiefern hier eine Beschleunigung der bis 2030 geplanten Umsetzung möglich ist.

Eine gezielte Stärkung der Arbeitsanreize ist auch für Langzeitarbeitslose vorgesehen, die aus dem Bürgergeld heraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Sie sollen in Zukunft eine Anschubfinanzierung in Form einer Prämie erhalten, die nicht auf andere Transferleistungen angerechnet wird, welche erst außerhalb des Bürgergeldes bezogen werden können (Wohngeld, Kinderzuschlag). Dadurch lohnt sich für Langzeitarbeitslose die Aufnahme einer Beschäftigung deutlich stärker, als dies bislang durch z.T. sehr hohe Transferentzugsraten der Fall ist. Gleichzeitig sollen im Sinne des Förderns und Forderns die Pflichtverletzungen von Mitwirkungspflichten durch Bürgergeldbeziehende verschärft sanktioniert werden. Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss zukünftig mit einer Kürzung des Bürgergeldes von 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate rechnen. Weil eine hohe und verbindliche Kontaktdichte zwischen Bürgergeldbeziehenden und Behörden zudem wichtig für den Vermittlungserfolg ist, soll der Regelbedarf künftig bei Meldeversäumnissen um 30 Prozent für einen Monat gekürzt werden können. Dies gibt den Jobcentern vor Ort die Möglichkeit, auf Pflichtverletzungen früher deutlich zu reagieren und klare Anreize zur Arbeitsaufnahme zu setzen

Zur Erhöhung des Arbeitsangebots ist Deutschland auch auf die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte angewiesen. Die Bundesregierung will dazu die Einwanderung von Fach- und Arbeitskräften von unnötiger Bürokratie entschlacken. Um die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten zu verbessern, will sie eine Genehmigungsfiktion bei der Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörde einführen: Wenn die Ausländerbehörde innerhalb von zwei Wochen nicht anders entscheidet, gilt die Arbeitserlaubnis als erteilt. Der Vorstoß für eine temporäre steuerliche Entlastung von Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten, sollte nicht als Ungleichbehandlung missinterpretiert werden. Das Instrument kann – ähnlich wie in anderen EU-Staaten – zu einer günstigen Migrationsstruktur und damit zu einer mittelbis langfristigen Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beitragen, wovon alle Menschen in Deutschland profitieren.

Ein leistungsfähiger Finanzmarkt ist die Grundlage einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft und ermöglicht es Investitionen zu finanzieren, Risiken abzusichern, und jungen, innovativen Unternehmen zu wachsen. Im Rahmen der Wachstumsinitiative setzt die Bundesregierung auf bessere Finanzierungsbedingungen insbesondere für Start-ups. So sieht die Bundesregierung eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Wagniskapital sowie eine Förderung risikoreicherer Anlagen von Kapitalsammelstellen durch die Anpassung der Anlageverordnung vor. Ein wesentliches Problem für großvolumige Finanzierungsbedarfe von Start-ups oder im Zuge der Transformation zur Klimaneutralität ist die bestehende Fragmentierung der Kapitalmärkte innerhalb der EU. Die Bundesregierung wird sich daher auf EU-Ebene für eine ehrgeizige Agenda zur Vollendung der Kapitalmarktunion einsetzen.

Der Abbau unnötiger Bürokratie bildet einen weiteren Schwerpunkt des Maßnahmenpakets. Ein Instrument, das sich bewährt hat, sind die vom BMWK erfolgreich eingesetzten Praxischecks, bei denen die Problemanalyse aus der Perspektive der betroffenen Unternehmen erfolgt. Diese werden nun über alle Ressorts der Bundesregierung ausgerollt. Damit werden die Praxischecks neben den etablierten Verfahren künftig zu einer zweiten Säule des Bürokratieabbaus. Gestärkt wird die Anwenderperspektive auch durch die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, in einem Onlineportal konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau einzureichen. Zudem will die Bundesregierung Bürokratielasten begrenzen, die aus EU-Regelungen hervorgehen. Sie will dazu EU-Vorschriften 1:1 umsetzen und beispielsweise die Berichtspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vollständig durch die nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) notwendigen Berichtspflichten ersetzen. Außerdem will sich die Bundesregierung bei der EU-Kommission dafür einsetzen, die umfangreichen Vorgaben zum Inhalt der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD deutlich zu reduzieren. Weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau betreffen den Datenschutz, wo beispielsweise die Schwelle für eine obligatorische Datenschutzbeauftragte angehoben wird, und das Vergaberecht, welches vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert werden soll, damit sich Unternehmen wieder stärker um öffentliche Aufträge bemühen.

In Summe sorgt das Maßnahmenpaket für bessere Rahmenbedingungen für Investitionen.

In Summe sorgt das Maßnahmenpaket für bessere Rahmenbedingungen für Investitionen. Als effektives Instrument, um private Investitionen unmittelbar mit geringen fiskalischen Kosten anzureizen, haben sich insbesondere beschleunigte Abschreibungsmöglichkeiten erwiesen. Daher will die Bundesregierung die degressive Abschreibung bis 2028 verlängern, den Satz von 20 Prozent auf 25 Prozent erhöhen und Sammelabschreibungen vereinfachen. Zudem will sie die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage um weitere zwei Millionen auf zwölf Millionen Euro anheben, wodurch sich die maximale Zulage pro Jahr auf drei Millionen Euro und für kleine und mittlere Unternehmen sogar auf 4,2 Millionen Euro erhöht. Im Hinblick auf den Wohnungsbau sollen zahlreiche Hürden im Interesse eines schnelleren, günstigeren und unbürokratischeren Bauens reduziert werden. Gleichzeitig soll der Neubau von bezahlbarem Wohnraum durch die Aufstockung des Programms für den klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment angereizt werden. Hierzu soll im Jahr 2025 eine Milliarde Euro bereitgestellt werden. Der Hochlauf der zuletzt ins Stocken geratenen Elektromobilität soll insbesondere durch eine rückwirkend gültige Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge gestärkt werden.

Bezahlbare Energie und mehr Flexibilität bei der Erreichung der Klimaziele

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Wachstumsinitiative liegt auf Maßnahmen zur Begrenzung und Reduktion von Energiekosten. Mittels eines verlässlichen Investitionsrahmens, höherer Flexibilität und konkreter kostensenkender Maßnahmen sollen Planungs- und Investitionssicherheit deutlich erhöht werden.

Konkret will die Bundesregierung unter anderem das bereits bestehende Strompreispaket verstetigen und ausweiten. Sie will die Stromsteuer für den jetzigen Kreis der Begünstigten dauerhaft auf das EU-Minimum von 0,50 Euro/ MWh (0,05 Cent/kWh) absenken und die bisher bis 2028 befristete Strompreiskompensation bis 2030 verlängern. Ferner will sie sich gegenüber der EU-Kommission dafür einsetzen, dass mit der Strompreiskompensation noch weitere Bereiche der Wirtschaft entlastet werden können.

Damit die Stromversorgung 2030 zu mindestens 80 Prozent aus Erneuerbaren Energien stammt, will die Bundesregierung Anreize für eine höhere Flexibilität des Strommarkts setzen und den Ausbau Erneuerbarer Energien weiterhin priorisieren. Der Fokus liegt dabei auf einem zukunftsfähigen, verlässlichen und kosteneffizienten Investitionsrahmen, der Planungssicherheit schafft und kontinuierlich den weiteren Ausbau sicherstellt. Zur Absicherung der Stromversorgung soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien von dem bereits vereinbarten Kapazitätsmechanismus für Kraftwerke begleitet werden, der schon 2028 operativ sein soll. Zur Stabilisierung der Netzentgelte will die Bundesregierung die Einführung eines Amortisationskontos prüfen.

Die zügige Umsetzung der Carbon Management-Strategie und entsprechender Änderungen des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes bildet einen weiteren Baustein, um die perspektivischen Kosten der Emissionsvermeidung zu reduzieren. So sollen die Hürden für die Anwendung von Kohlendioxid-Abscheidung und -Speicherung bzw. -Nutzung in Deutschland umfassend beseitigt und die Offshore-Speicherung von CO₂ ermöglicht werden.

Gesamtwirtschaftliche Effekte hängen von zügiger Umsetzung ab

Eine zeitnahe Implementierung der Maßnahmen ist Voraussetzung für die Effektivität des Gesamtpakets. Im Fall einer vollständigen Umsetzung des Maßnahmenpakets sind gemäß vorläufiger, evidenzbasierter Abschätzungen Wachstumseffekte von gut 1⁄2 Prozentpunkt zusätzlichen Bruttoinlandsprodukts im ersten Jahr möglich. Der geschätzte Impuls verteilt sich etwa jeweils hälftig auf mögliche Beschäftigungseffekte durch verbesserte Arbeitsanreize einschließlich für Langzeitarbeitslose, Ältere und für ausländische Fachkräfte sowie verbesserte Rahmenbedingungen und Entlastungen für Unternehmen beispielsweise in den Bereichen Bürokratie, Investitionen oder Wettbewerbsfähigkeit. Die Wachstumsinitiative baut auf strukturellen Maßnahmen wie dem Fachkräfteeinwanderungs- oder dem Wachstumschancengesetz auf, die mit den jetzt beschlossenen angebotsseitigen Maßnahmen interagieren und die Wachstumskräfte auch langfristig stärken. Der Gesamteffekt hängt nicht zuletzt von den konkreten weiteren Entwicklungen etwa im Bereich der Kapitalmarktunion, des Bürokratieabbaus oder der Energiemärkte ab. Für eine systematische Evidenzbasierung plant das BMWK einen wissenschaftlichen Begleitprozess zu den gesamtwirtschaftlichen Effekten der Maßnahmen.

Angesichts einer sich dynamisch verändernden Welt, die von zunehmenden geopolitischen Unsicherheiten, dem großen Potential neuer Technologien, dem Voranschreiten des Klimawandels sowie einer alternden Gesellschaft geprägt ist, ist eine Beruhigung der großen Transformationsgeschwindigkeit nicht absehbar. Mit der Wachstumsinitiative leistet die Bundesregierung einen substanziellen Beitrag zur Verbesserung der Standortbedingungen in Deutschland. Dabei orientieren sich viele der konkreten Maßnahmen auch an den von unabhängigen Institutionen empfohlenen Reformschritten. So knüpft das Paket unmittelbar an der Analyse des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Hinblick auf das niedrige Potentialwachstum an und setzt ähnliche inhaltliche Schwerpunkte (Kapitalmarkt, Arbeitsangebot). Auch der Internationale Währungsfonds und die OECD haben zuletzt die Bedeutung von Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsvolumens und zur Reduktion unnötiger Bürokratie betont. Nicht zuletzt kommt die Bundesregierung durch die Wachstumsinitiative in vielen Punkten den länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission nach. Die grundsätzliche Ausrichtung des Reformprozesses orientiert sich dabei an den Ausführungen des Jahreswirtschaftsberichts. Damit sich die Maßnahmen unmittelbar in eine stärkere wirtschaftliche Dynamik übersetzen, geht es jetzt um ihre zügige und effiziente Umsetzung.

Um nachhaltigen Wohlstand zu erzielen, sind aber auch Vorkehrungen für mögliche weitere strukturelle Anpassungen in den kommenden Jahren zu treffen. Zu Recht werden etwa Reformen der Steuer- und Abgabenstruktur angemahnt. Am Arbeitsmarkt sind weitere Schritte im Interesse von Flexibilität und Produktivität möglich. Insbesondere Fehlanreize für Zweitverdienende bestehen fort. Weiterhin fördert der Staat das frühere Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt im Alter. Im Bereich der Sozialversicherungen sind Vorkehrungen zur Stabilisierung der Lohnnebenkosten zu treffen. Innerhalb der EU gilt es, die verbleibenden Potentiale des Binnenmarktes zu heben und die Rahmenbedingungen für Innovation und Produktion zu verbessern. Der Blick auf die makroökonomische Entwicklung zeigt aber auch, dass die Nachfrageseite nicht gänzlich vernachlässigt werden darf. Im besten Fall treffen die Instrumente zusammen: So bestehen weiterhin Bedarfe für zusätzliche Investitionen in Bildung, Infrastruktur, Transformation und Verteidigung. Dafür sollten die bestehenden fiskalischen Spielräume im Rahmen des Grundgesetzes möglichst weitgehend ausgeschöpft werden. Gleichzeitig gilt es, die Diskussion bezüglich einer Modernisierung der Finanzverfassung zu konkretisieren.

KONTAKT & MEHR ZUM THEMA

Referat: I A 1 – Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik

schlaglichter@bmwk.bund.de

Die ausführlichen Inhalte der Wachstumsinitiative sind der Webseite des BMWK zu entnehmen.

Weiterführende Publikationen:

BMWK (2023): Zeit für eine transformative Angebotspolitik, Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, 05/2023

BMWK (2024): Wirtschaftliche Dynamik erhöhen, Wachstumspotenzial stärken, Schlaglichter der Wirtschaftspolitik, 05/2024

Bundesregierung (2023): Jahreswirtschaftsbericht 2023: Wohlstand erneuern

Bundesregierung (2024): Jahreswirtschaftsbericht 2024: Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken

EU-KOM (2024): Empfehlung des Rates der EU zur Wirtschafts-, Sozial-, Beschäftigungs-, Struktur- und Haushaltspolitik Deutschlands

Fuest & Jäger (2023): Können höhere Löhne zur Überwindung des Fachkräftemangels beitragen? Wirtschaftsdienst 4/2023. S. 253-258.

IMF (2024): Artikel-IV-Konsultationen Deutschland

OECD (2023): OECD-Wirtschaftsbericht Deutschland

SVR (2023): Jahresgutachten 2023/24: Wachstumsschwäche überwinden – in die Zukunft investieren

Wiss. Beirat beim BMWK (2023): Finanzierung von Staatsaufgaben: Herausforderungen und Empfehlungen für eine nachhaltige Finanzpolitik