Titelbild zum Artikel "Wasserstoffbeschleunigungsgesetz"

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Eine leistungsfähige Wasserstoffinfrastruktur ist unabdingbar, um die Energiewende und insbesondere die Dekarbonisierung der Industrie voranzutreiben. Damit Wasserstoff-Elektrolyseure, -Speicher und -Importterminals so schnell wie möglich in Betrieb gehen können, sind schlankere und vor allem schnellere Genehmigungsverfahren erforderlich. Genau hier setzt das am 29. Mai 2024 im Bundeskabinett beschlossene Wasserstoffbeschleunigungsgesetz an. Als zentrales Vorhaben der im Jahr 2023 fortgeschriebenen Nationalen Wasserstoffstrategie schafft es die rechtlichen Rahmenbedingungen für den schnellen Auf- und Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur.

Wasserstoffelektrolyse: Bei der Elektrolyse wird Wasser unter Einsatz von Strom in Wasserstoff und Sauerstoff gespalten.

Gesetz macht Verfahren schneller, einfacher und digitaler

Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz verkürzt, vereinfacht und digitalisiert die relevanten Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren und verringert regulatorische Anforderungen. Dies geschieht durch Änderungen im Umwelt- und Vergaberecht. Flankierend kommen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz, Fernstraßen- und Raumordnungsgesetz sowie in der Verwaltungsgerichtsordnung hinzu. Konkret sieht das Gesetz unter anderem Höchstfristen für wasserrechtliche Zulassungsverfahren, digitale Genehmigungsverfahren, Erleichterungen für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn, beschleunigte Vergabeverfahren, Verkürzungen des Instanzenzuges, beschleunigte Eilverfahren sowie die Verringerung des behördlichen Prüfaufwandes bei der Modernisierung von Elektrolyseuren vor. Von diesen ineinandergreifenden Instrumenten ist ein deutlicher Beschleunigungseffekt zu erwarten.

Klares Signal: Wasserstoffhochlauf liegt im überragenden öffentlichen Interesse

Flankierend zur Verfahrensbeschleunigung ordnet das Was- serstoffbeschleunigungsgesetz an, dass die Infrastrukturvorhaben im Anwendungsbereich des Gesetzes im überragenden öffentlichen Interesse sind – ein Ansatz, der sich bei der Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien bewährt hat. Hierdurch kommt den Wasserstoffvorhaben bei behördlichen Zulassungsverfahren ein besonderes Gewicht zu, weshalb sich diese Vorhaben in Abwägungsentscheidungen im Regelfall gegenüber anderen Belangen – wie etwa dem Denkmalschutz – durchsetzen. Die hohe politische Priorität, die der schnelle Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft hat, schlägt somit direkt auf die Zulassungsverfahren durch.

Klimafreundliche Herstellung von Wasserstoff im Mittelpunkt

Das Gesetz schafft einen besonderen Anreiz für die klimafreundliche Wasserstofferzeugung, indem das überragende öffentliche Interesse nur für Elektrolyseure eingeräumt wird, die hauptsächlich Strom aus Erneuerbaren Energien (EE-Strom) nutzen. Dafür legt das Gesetz einfache und praxisnahe Kriterien fest: Elektrolyseure liegen dann im überragenden öffentlichen Interesse, wenn sie direkt an eine EE-Anlage angeschlossen sind oder wenn Betreiber bei der Antragstellung ihre Absicht erklären, bis Ende 2029 mindestens 80 Prozent EE-Strom zu beziehen. Ab 2030 gelten diese Erfordernisse nicht mehr, da davon ausgegangen werden kann, dass dann auch der Strom aus dem Energieversorgungsnetz zu mindestens 80 Prozent aus Erneuerbaren Energien stammen wird.

Augenmaß bei der Zulassung von Elektrolyseuren mit hohem Wasserverbrauch

Da die Wasserstoffherstellung durch Elektrolyse erhebliche Wassermengen benötigt, sorgt das Gesetz für ausgewogene Regelungen zur Wasserentnahme. Insbesondere dem Schutz der Trinkwasserversorgung wird eine hohe Bedeutung beigemessen. In Fällen, in denen die Wasserentnahme durch Elektrolyseure die öffentliche Wasserversorgung oder den Wasserhaushalt erheblich beeinträchtigen kann, findet das überragende öffentliche Interesse daher keine Anwendung. So wird sichergestellt, dass sich die Wasserstofferzeugung nicht nachteilig etwa auf die öffentliche Trinkwasserversorgung oder auf von Wassermangel betroffene Gebiete auswirkt.

Wie geht es weiter?

Der Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Die erste Lesung im Bundestag fand am 28. Juni 2024 statt. Zudem erfolgte eine erste Befassung des Bundesrats am 5. Juli 2024. Ein Inkrafttreten wird bis Ende des Jahres angestrebt, damit Industrie und Wirtschaft möglichst schnell von den vielfältigen Erleichterungen des Gesetzes profitieren können.

Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ist Teil eines größeren Gesetzespakets der Bundesregierung zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wasserstoffprojekte. So sollen vereinfachte und unbürokratische Voraussetzungen für die Genehmigung von Elektrolyseuren durch eine Novelle der 4. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) geschaffen werden. Zusätzlich entfallen und verschlanken sich behördliche Prüfungen durch eine Anpassung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV). In der anstehenden Baurechtsnovelle sollen darüber hinaus Erleichterungen für Elektrolyseure im Bauplanungsrecht erfolgen

KONTAKT:

Referat: KB4 – Rechtsfragen des Klimaschutzes, Governance, Planungsbeschleunigung

schlaglichter@bmwk.bund.de

Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 29. Mai 2024:
www.bmwk.de/Wasserstoffbeschleunigungsgesetz