Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind Empfehlungen der Teilnehmerstaaten an multinationale Unternehmen. Ziel der Leitsätze ist es, den positiven Beitrag von Unternehmen zum wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Fortschritt zu fördern und mögliche negative Auswirkungen in Verbindung mit der Geschäftstätigkeit, den Produkten oder Dienstleistungen eines Unternehmens zu minimieren. Sie enthalten anerkannte Grundsätze verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns in den Bereichen Informationspolitik, Menschenrechte, Beschäftigungspolitik, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung, Verbraucherinteressen, Wissenschaft, Technologie und Innovation, Wettbewerb und Besteuerung.

In allen 52 Teilnehmerstaaten fördern Nationale Kontaktstellen (NKS) die Umsetzung der Leitsätze. Sie verbreiten die Leitsätze in der Öffentlichkeit und bieten einen außergerichtlichen Beschwerdemechanismus. Zwar sind die Leitsätze rechtlich nicht verbindlich, allerdings hat die Bundesregierung die klare Erwartungshaltung, dass die in oder von Deutschland aus tätigen multinationalen Unternehmen die in den Leitsätzen niedergelegten Grundsätze einhalten und sich konstruktiv an den sie betreffenden Beschwerdeverfahren vor der deutschen NKS beteiligen.

Weitere Informationen zu den Leitsätzen und zur Arbeit der Deutschen NKS finden Sie in den entsprechenden Reitern der Website.

Informationen zum Beschwerdemechanismus finden Sie hier (PDF, 1 MB).

Den Verfahrensleitfaden können Sie hier abrufen:

Eine Beschwerde können Sie über dieses Formular (PDF, 179 KB) einreichen.