Artikel - Energiepreise und Transparenz für Verbraucher

Markttransparenz und -aufsicht

Einleitung

Tankstelle und Zapfsäule symbolisieren die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS); Quelle: colourbox.de

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Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher steht im Mittelpunkt:

Zur Stärkung des Wettbewerbs auf den Energiegroßhandels- und Kraftstoffmärkten werden Markttransparenzstellen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem Bundeskartellamt (BKartA) eingerichtet. Ziel ist eine effektivere Verhinderung, Aufdeckung und Verfolgung von unzulässigem Verhalten.

Darüber hinaus dient die EU-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (englisch: Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency - "REMIT") der Bekämpfung von Insiderhandel und Marktmanipulation auf den Energiegroßhandelsmärkten. Sie enthält umfassende Regelungen zur Marktüberwachung und weitreichende Datenmeldeverpflichtungen.

Markttransparenzstellen

Markttransparenzstelle für Strom und Gas

Das am 12. Dezember 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle (MTS) für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz) sieht durch Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (MTS Strom und Gas) bei der BNetzA vor. Die Regelungen zur MTS Strom und Gas befinden sich im neuen Neunten Abschnitt des GWB (§§ 47a - 47i und 47l) sowie § 81. Das Gesetz verleiht der MTS Strom und Gas weiter die Zuständigkeit als nationale Marktüberwachungsstelle nach der so genannten REMIT (Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency) gem. § 47b Abs. 2 GWB und § 56 S.1 Nr. 4 EnWG.

Die Aufgaben der MTS Strom und Gas wird die BNetzA im Einvernehmen mit dem BKartA wahrnehmen. Die Einzelheiten der Zusammenarbeit werden in einer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu genehmigenden Kooperationsvereinbarung zwischen BKartA und BNetzA näher geregelt. Außerdem wird das BMWK eine Rechtsverordnung erlassen, welche nähere Bestimmungen zur Datenerhebung der MTS Strom und Gas enthalten wird.

Aufgabe der MTS Strom und Gas ist die laufende Beobachtung von Vermarktung und Handel mit Elektrizität und Erdgas auf der Großhandelsstufe. Sie umfasst auch die Beobachtung von Erzeugung und Kraftwerkseinsatz. Ziel ist die Sicherstellung einer transparenten und wettbewerbskonformen Bildung der Großhandelspreise. Eine zentrale, behördliche und kontinuierliche Marktbeobachtung soll bestehende Informationsdefizite der Aufsichtsbehörden beseitigen, Effizienzen schaffen und das Vertrauen in die Integrität der Märkte sowie den Wettbewerb auf den Großhandelsmärkten zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken.

Die MTS Strom und Gas erhält dafür die Befugnis, alle relevanten Daten und Informationen kontinuierlich und umfassend zu erheben, zu sammeln und auszuwerten. Insbesondere die Integration in das Marktüberwachungsregime nach der REMIT vermeidet Doppelmeldepflichten. Wechselwirkungen zwischen den Waren- und Finanzmärkten lassen sich erfassen, so dass die zuständigen Behörden, an welche die Verdachtsfälle weitergegeben werden, Rechtsverstöße zeitnah untersuchen und sanktionieren können. Von der kontinuierlichen Überwachung des Marktgeschehens gehen zudem Abschreckungseffekte aus, die Preismanipulationen präventiv entgegenwirken.

Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der BNetzA erhältlich.

Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS Kraftstoffe) ist beim BKartA angesiedelt und erhebt laufend die Kraftstoffpreise an Tankstellen und soll so mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht aufdecken. Dazu gehört zum Beispiel die Preis-Kosten-Schere, die vorliegt, wenn große Mineralölkonzerne kleinen und mittleren Tankstellen Kraftstoffe zu einem höheren Preis anbieten als den, den sie selbst vom Endverbraucher verlangen. Die erhobenen Preisdaten werden zudem privaten Anbietern von Verbraucher-Informationsdiensten zur Verfügung gestellt. Eine offene und transparente Information der Verbraucherinnen und Verbraucher ist entscheidend für Wettbewerb und funktionierende Märkte. Staatliche Vorgaben zu Preisänderungen lehnt die Bundesregierung dagegen ab: Den mündigen Verbraucher zu stärken ist besser als eine staatliche Preisregulierung.

Das BMWK wird durch das Markttransparenzstellen-Gesetz ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen für die Tätigkeit der MTS Kraftstoffe beim BKartA zu regeln. Die Verordnung, die am 29. März 2013 in Kraft getreten ist, enthält Vorgaben zu den Meldepflichten der Betreiber von öffentlichen Tankstellen. Sie müssen bei jeder Änderung ihrer Kraftstoffpreise den neuen Verkaufspreis innerhalb von fünf Minuten nach der Änderung an die MTS Kraftstoffe elektronisch melden. Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten, die von der MTS Kraftstoffe zugelassen worden sind, können bei der Markttransparenzstelle die aktuellen Kraftstoffpreise elektronisch abrufen und müssen diese dann stets aktuell über einen bundesweit verfügbaren Informationsdienst veröffentlichen. Die Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten müssen eine Beschwerdestelle einrichten, bei der Verbraucherinnen und Verbraucher unzutreffende Informationen melden können.

Seit dem 31. August 2013 sind Unternehmen, die öffentliche Tankstellen betreiben oder über die Preissetzungshoheit an diesen verfügen, verpflichtet, Preisänderungen an die MTS Kraftstoffe zu melden. Nach einem dreimonatigen Probebetrieb hat diese am 1. Dezember 2013 ihren regulären Betrieb aufgenommen. Ein am 10. August 2018 veröffentlichter Bericht bestätigt den positiven Effekt der Markttransparenzstelle: Neben einer höheren Transparenz über Kraftstoffpreise verzeichnet die MTS Kraftstoffe inzwischen keine wesentlichen Anhebungen der Preisniveaus zu Ferienzeiten mehr.

Informationen zur MTS Kraftstoffe und eine Liste der zugelassenen Verbraucher-Informationsdienste, über deren Angebote die Preisdaten abrufbar sind, finden Sie auf der Seite des BKartA.

Publikation

REMIT

Die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (englisch: Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency - "REMIT") dient der Bekämpfung von Insiderhandel und Marktmanipulation auf den Energiegroßhandelsmärkten und trat am 28. Dezember 2011 in Kraft.

Die REMIT verbietet Marktmissbrauch und Insiderhandel. Sie enthält umfassende Regelungen zur Marktüberwachung und weitreichende Datenmeldeverpflichtungen. Die Zuständigkeit für die Durchsetzung der Verbote und der Verpflichtung zur Offenlegung von Insider-Informationen nach der REMIT liegt bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) als nationaler Regulierungsbehörde. Geregelt ist die Zuständigkeit in § 56 Satz 1 Nr. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Das EnWG enthält Vorschriften zu entsprechenden Durchsetzungs- und Aufsichtsbefugnissen der BNetzA sowie Ordnungswidrigkeiten- und Strafvorschriften bei REMIT-Verstößen.

Die REMIT gilt als Verordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar. Damit sie volle Wirkung entfaltet, musste zuvor ein Durchführungsrechtsakt durch die EU-Kommission erlassen werden. Dieser ist am 07. Januar 2015 in Kraft getreten und betrifft Art, Umfang, Formate und Zeiten vorgeschriebener Meldungen zu Handels- und Fundamentaldaten des Energiegroßhandels. Mit Erlass des Rechtsaktes haben Umsetzungsfristen begonnen. So entstehen für Marktteilnehmer des Großhandels mit Strom und Gas Pflichten zur Registrierung. Dazu hat die BNetzA ein Portal eingerichtet, bei dem sich alle Marktteilnehmer mit Sitz in Deutschland registrieren müssen. Die verpflichtende Datenmeldung erfolgt ab dem 07. Oktober 2015. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

Die Vorschriften der REMIT zu dem Verbot von Insiderhandel und zu einer Veröffentlichungspflicht in Bezug auf Insiderinformationen sowie das Verbot der Marktmanipulation sind bereits wirksam. Weitere Informationen hierzu sowie zu Ausnahmen von diesen Vorschriften finden Sie hier.

Weiterführende Informationen zur REMIT sind auch auf der Internetseite der Europäischen Energie-Regulierungsagentur ACER (Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierer) zu finden.

Eine Aufgabe nach der REMIT, die Marktüberwachung, wird die im Aufbau befindliche Markttransparenzstelle bei der BNetzA wahrnehmen. Ihre Einrichtung ist im Gesetz zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz) geregelt, das am 12. Dezember 2012 in Kraft getreten ist. Das Markttransparenzstellen-Gesetz hat weitere nationale Vorschriften zur Marktbeobachtung durch die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufgenommen.

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