Artikel - Rohstoffe und Ressourcen

Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft

Einleitung

Verschiedene Batterien; Quelle: istockphoto.com.com/fmajor

© istockphoto.com.com/fmajor

Ziele und Grundlagen der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft

Deutschland ist als dicht besiedelte Industrienation in besonderem Maße auf die zuverlässige Verfügbarkeit von Ressourcen angewiesen. Der Schutz, die sparsame Nutzung und die Wiederverwertung von Ressourcen sind von hoher Bedeutung für die Industrie, die mit der Entwicklung und Nutzung moderner Technologien zugleich einen entscheidenden Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele leistet.

Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang u. a. eine an den Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtete Abfallentsorgung. Die Kreislaufwirtschaft erfüllt mit der Sammlung, Sortierung und stofflichen bzw. energetischen Verwertung der Stoffströme eine wichtige ökologische Funktion und leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur Rohstoffversorgung der Wirtschaft.

Der Wechsel von der "Wegwerfgesellschaft" hin zu einer verantwortungsvollen Kreislaufwirtschaft ist in der Vergangenheit vorwiegend durch strenge ordnungsrechtliche Vorgaben vollzogen worden. Dabei standen häufig ökologische Fragen im Vordergrund, angefangen von der Sammlung über die Sortierung bis hin zur Verwertung der Stoffströme.

Ein Kernelement nachhaltigen Wirtschaftens ist die gleichrangige Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Belange. Dabei müssen die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass der Wettbewerb in der Entsorgungswirtschaft gestärkt wird und die Abfallerzeuger und -besitzer, also die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher, vor überzogener Bürokratie und überhöhten Kosten geschützt werden. Unser Ziel ist es, im Bereich der Abfallwirtschaft im internationalen Maßstab konkurrenzfähig zu bleiben und gleichzeitig die Rahmenbedingungen für Recyclingprodukte und Sekundärrohstoffe zu verbessern.

In Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten eine leistungsfähige Entsorgungswirtschaft mit insgesamt ca. 250.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von ca. 50 Milliarden Euro entwickelt. Diese verfügt über ein hohes technisches Know-How und kann auf vielfältige Erfahrungen zurückgreifen.

Beitrag der Recyclingindustrie zur Rohstoffversorgung

Vor dem Hintergrund eines weltweit zunehmenden Rohstoffverbrauchs und der Endlichkeit zahlreicher Primärrohstoffe rücken die Sekundärrohstoffe verstärkt in den Fokus. Bei der Erschließung dieser Rohstoffquelle nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle ein. So liegt beispielsweise die Recyclingquote für Stahlverpackungen in Deutschland bei über 90 Prozent. Beachtliche Werte erreicht auch der Einsatz von Sekundärrohstoffen von über 45 Prozent bei Stahl-, ca. 74 Prozent bei der Papier- bis hin zu 90 Prozent bei der Glasproduktion.

Der rechtliche Rahmen für die Entsorgungswirtschaft - Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Behandlung von Abfällen in der EU (in Tsd. Tonnen), 2010; Quelle: Eurostat Bild vergrößern

Infografik: Behandlung von Abfällen in der EU (in Tsd. Tonnen), 2010; Quelle: Eurostat

© Eurostat

Rechtliche Grundlage der Entsorgungswirtschaft ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das zum 1. Juni 2012 in Kraft getreten ist. Vorläufer war das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) von 1996. Das KrWG setzt die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG in deutsches Recht um.

Mit der Umsetzung der 2008 novellierten EU-Abfallrahmenrichtlinie wurde die Recyclingwirtschaft in Deutschland durch klare Definitionen und Regelungen zum Ende der Abfalleigenschaft sowie zu Nebenprodukten weiter gestärkt.

Wesentliches Element des neuen KrWG ist die fünfstufige Abfallhierarchie (Abfallvermeidung vor Wiederverwendung vor Recycling vor sonstiger Verwertung vor Beseitigung), welche dem ökologisch vorteilhaftesten Weg der Abfallbewirtschaftung jeweils grundsätzlich den Vorrang einräumt, aber auch ökonomische und soziale Aspekte angemessen berücksichtigt.
(Siehe Infografik Behandlung von Abfällen in der EU, 2010 (PDF: 143 KB))

Ein weiteres Markenzeichen der erfolgreichen Kreislaufwirtschaft in Deutschland ist das duale Nebeneinander von privater und öffentlich-rechtlicher Entsorgung. Während einerseits die gewerblichen Erzeuger und Besitzer von Abfällen nach dem Verursacherprinzip grundsätzlich selbst für die Entsorgung ihrer Abfälle verantwortlich sind, tragen die Kommunen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nach dem Prinzip der Daseinsvorsorge die Verantwortung für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten und von Abfällen zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen. Ergänzend verpflichtet das Prinzip der Produktverantwortung bei bestimmten Abfallströmen die Hersteller und Vertreiber zu Rücknahme und Verwertung ihrer Produkte am Ende der Gebrauchsphase. Diese Aufgabenteilung hat sich bewährt und wird im Kreislaufwirtschaftsgesetz fortgeführt.

Spezielle Regelungen zu Entsorgung und Recycling von Elektro- und Elektronik-(alt)geräten

Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) ist in Deutschland im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) geregelt, das insbesondere die Wahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung durch die Hersteller und Vertreiber organisiert und die materiellen Anforderungen für das Recycling der EAG festlegt.

Das ElektroG setzt die europäische Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie (sog. WEEE-Richtlinie) in nationales Recht um.

Vor dem Hintergrund der geänderten EU-rechtlichen Vorgaben wurde das ElektroG im Oktober 2015 novelliert. Ein zentrales Element der Novelle ist u.a. die Rücknahme von EAG von Verbraucherinnen und Verbrauchern unter bestimmten Bedingungen durch den Handel. Durch diese Verdichtung des Sammelnetzes soll sichergestellt werden, dass deutlich mehr EAG einer ordnungsgemäßen und umweltfreundlichen Entsorgung zugeführt werden. Darüber hinaus bilden die Sicherstellung der Herstellerverantwortung, die Ausweitung des Anwendungsbereichs, Maßnahmen gegen illegale EAG-Exporte und die Anhebung der vorgegebenen Sammelmengen sowie der Recycling- und Verwertungsquoten wichtige Elemente des novellierten ElektroG. Ergänzend macht die auf Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) erlassene Stoffverbotsverordnung (ElektroStoffV) Vorgaben zur Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe wie Flammschutzmittel, Blei oder Cadmium bei der Herstellung von Neugeräten, um so das spätere Recycling zu erleichtern. Im Zusammenspiel verfolgen beide Regelungen das Ziel, Elektro- und Elektronikaltgeräte umweltgerecht zu verwerten und die Kreislaufwirtschaft durch die Verminderung von Wertstoffverlusten und die Reduzierung von Schadstofffrachten zu stärken.

Verpackungsverordnung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrW) bildet die Grundlage für eine Reihe von Rechtsverordnungen, die die Wahrnehmung der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung durch die Hersteller und Vertreiber regeln. Die älteste dieser Vorschriften ist die Verpackungsverordnung (VerpackV), welche insbesondere die haushaltsnahe, getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen durch sog. duale Systeme (Gelbe Tonne/Gelber Sack, Glascontainer, etc.) regelt.

Die Entsorgung von Verpackungsabfällen ist in Deutschland bereits seit 1991 privatwirtschaftlich organisiert. Entsorgungsträger sind die mittlerweile zehn sog. "dualen Systeme". Die Verpackungsverordnung verpflichtet die Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen, sich entsprechend der jeweils auf den Markt gebrachten Verpackungsmenge und -art an einem dieser dualen Systeme zu beteiligen. Sie leisten damit einen indirekten Beitrag zur Finanzierung von Erfassung und Verwertung der in privaten Haushalten und bei vergleichbaren Verbrauchsstellen anfallenden Verpackungsabfälle.

Die Verpackungsverordnung soll zu einem Wertstoffgesetz weiterentwickelt werden, das sich produktübergreifend der haushaltsnahen Getrennterfassung wertstoffhaltiger Abfälle und der Gewinnung von Sekundärrohstoffen aus Haushaltsabfällen annehmen wird.

Weiterführende Informationen

  • Artikel - Rohstoffe und Ressourcen

    Artikel: Rohstoffe – unverzichtbar für den Zukunftsstandort Deutschland

    Öffnet Einzelsicht

Verwandte Themen