Turm zur Rohstoffgewinnung

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist federführend für das Bergrecht zuständig, das die Rahmenbedingungen für die Gewinnung heimischer Rohstoffe setzt.

Bundesberggesetz

Deutschland besitzt beträchtliche Vorkommen an Massenrohstoffen. Der Großteil des nationalen Bedarfs an Steinen, Erden, Tone, Kalke und Salzen sowie Braunkohle kann aus heimischen Lagerstätten gewonnen werden. Die Nutzung dieser Vorkommen und der damit verbundene Aufwand hängt von der Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen und von der konkreten Umsetzung und Anwendung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort ab.

Zentrale rechtliche Grundlage bilden seit dem 1. Januar 1982 das Bundesberggesetz und die dazugehörigen Verordnungen. In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt das Bergrecht gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 des Grundgesetzes der konkurrierenden Gesetzgebung. Im Bundesberggesetz sind die wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung bergbaulicher Betriebe festgelegt. Dabei sind die Vorsorge vor Gefahren, die Rechte Dritter und Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Diese spielen eine zentrale Rolle, auch bergrechtliche Vorhaben müssen strengen Anforderungen z.B. bei Emissionen oder beim Gewässerschutz gerecht werden. Im Bergrecht gelten - mit kleinen Ausnahmen - die gleichen Standards und Anforderungen wie für andere industrielle Großprojekte. So ist bereits seit 1990 für größere Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Das Bergrecht regelt zudem die Rekultivierung der ausgebeuteten Tagebaue. Neben dem Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten mineralischer Rohstoffe regelt das Bundesberggesetz auch die Errichtung und den Betrieb von Untergrundspeichern. Auch die Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas in den deutschen Offshore-Gewässern unterliegt den Regeln des Bundesberggesetzes. Weitere für die Gewinnung heimischer Rohstoffe relevante gesetzliche Rahmenbedingungen, wie etwa zur Raumplanung, liegen in der Zuständigkeit der Länder und ihrer regionalen Behörden (PDF: 61 KB).

Im Bund-Länder-Ausschuss Bergbau (LAB) kommen die für den Bergbau zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder (PDF: 61 KB) zusammen, um Fragen ihres Aufgabenkreises zu erörtern, Lösungen auszuarbeiten und Empfehlungen auszusprechen.