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Der Schutz des Klimas ist eine zentrale Herausforderung unserer Zeit. Denn der Ausstoß von CO2 bei der Stromerzeugung, bei der Heizung von Gebäuden, im Verkehr und von der Industrie trägt entscheidend zur Erderwärmung bei. Deutschland setzt vor allem auf den zunehmenden Einsatz von erneuerbaren Energien und eine Steigerung der Energieeffizienz. Das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung: Treibhausgasneutralität bis 2045.
Die Herausforderung Klimaschutz wurde von der internationalen Politik in den 1990er Jahren aufgegriffen und führte im Jahre 1997 zum Abschluss des nach dem Verhandlungsort (Kyoto, Japan) benannten "Kyoto-Protokolls" und zum UN-Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen. Aufgrund eines langwierigen Ratifizierungsprozesses trat das Protokoll aber erst 2005 in Kraft.
Im Kyoto-Protokoll Kyoto-Protokoll (PDF: 74,9 KB, deutsch, englisch) verpflichteten sich die Industriestaaten dazu, die Emissionen von sechs Treibhausgasen in der ersten Verpflichtungsperiode von 2008 bis 2012 um mindestens fünf Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken.
Nach der Abrechnung der 1. Kyoto-Verpflichtungsperiode (2008 - 2012) hatte Deutschland seine Emissionen um durchschnittlich 23,6 Prozent gegenüber 1990 reduziert; Deutschland hatte somit deutlich mehr als sein Minderungsziel von 21 Prozent erreicht (siehe auch: Deutsche Klimaschutzpolitik).
Auf der Klimakonferenz in Doha, Katar, verständigten sich die Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls im Dezember 2012 darauf, das Kyoto-Protokoll fortzuführen. Damit gingen die EU und einige weitere Industrieländer, unter anderem Australien, Norwegen und die Schweiz weitere Minderungsverpflichtungen ein.
Die "zweite Verpflichtungsperiode" sollte die Übergangsphase von 2013 bis zum Inkrafttreten des neuen globalen Klimaabkommens (ab 2020, siehe nächsten Abschnitt) abdecken. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sagten zu, ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 1990 zu mindern.
Bei der UN-Klimakonferenz in Paris (Frankreich) im Dezember 2015 einigten sich 197 Staaten auf ein neues, globales Klimaschutzabkommen. Das Abkommen trat am 4. November 2016 in Kraft, nachdem es von 55 Staaten, die mindestens 55 Prozent der globalen Treibhausgase emittieren, ratifiziert wurde. Mittlerweile haben 180 Staaten das Abkommen ratifiziert (Stand September 2018), darunter auch die Europäische Union (EU) und Deutschland (Ratifikation am 5. Oktober 2016).
Das Abkommen von Paris bildet ein anspruchsvolles Klimaregime mit universeller Geltung und völkerrechtlichen Pflichten für alle Staaten. Bis zur 24. UN-Klimakonferenz, die im Dezember 2018 in Kattowitz (Polen) stattfindet, sollen viele weitere Detailregelungen ausgearbeitet und verabschiedet werden. Etwa zur Frage, wie die verschiedenen nationalen Klimaschutzanstrengungen transparent gemacht und überprüft werden können.
Die vormals starre Zweiteilung in Industrieländer einerseits und Schwellen- und Entwicklungsländer andererseits wurde erstmals in einem multilateralen Klimaabkommen aufgebrochen. Das Abkommen betont die gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten.
Das Abkommen von Paris verfolgt drei Ziele:
Die Staaten setzen sich das globale Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf "deutlich unter" zwei Grad Celsius zu begrenzen mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5 Grad Celsius.
Die Fähigkeit zur Anpassung an den Klimawandel soll gestärkt werden und wird neben der Minderung der Treibhausgasemissionen als gleichberechtigtes Ziel etabliert.
Zudem sollen die Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen in Einklang gebracht werden.
Der weltweite Scheitelpunkt der Treibhausgasemissionen soll so bald wie möglich erreicht werden. In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts soll ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgasemissionen und deren Abbau durch Senken (Treibhausgasneutralität) erreicht werden.
Zur Erreichung der Ziele legen die Staaten ihre nationalen Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions) selbst fest. Um die Erfüllung der Ziele sicherzustellen, findet alle fünf Jahre, beginnend 2018, eine globale Bestandsaufnahme statt. Die nationalen Klimaschutzbeiträge müssen ab 2025 alle fünf Jahre fortgeschrieben und gesteigert werden („Ambitionsmechanismus"). Alle Staaten werden darüber hinaus aufgefordert, bis 2020 Langfriststrategien für eine treibhausgasarme Entwicklung vorzulegen.
Entwicklungsländer werden bei Minderung und Anpassung von den Industrieländern durch Technologieentwicklung und -transfer, durch Kapazitätsaufbau sowie durch finanzielle Hilfe unterstützt. Der bestehende Technologiemechanismus soll internationale Kooperationen zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel beschleunigen. Die im Rahmen des Technologiemechanismus eingerichteten nationalen Kontaktstellen (National Designated Entities) bilden dafür eine der Grundlagen. Der Technologiemechanismus wird in Artikel 10 des Pariser Abkommens bestätigt und soll weiter ausgebaut werden.
Die deutsche Kontaktstelle ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verankert. Seit dem 20. Juni 2016 werden die Aufgaben der deutschen Kontaktstelle in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch eine Geschäftsstelle wahrgenommen.
Die 2009 im Rahmen der Weltklimakonferenz in Kopenhagen gegebene Zusage, ab 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar für Klimafinanzierung bereitzustellen, wird bis 2025 fortgeschrieben. Für die Zeit danach sollen ein neues Ziel festgelegt und der Geberkreis erweitert werden.
Klimaschutzziele: Wichtige Orientierung für die Industrie
Das Abkommen von Paris und das anspruchsvolle Langfristziel bieten eine wichtige Orientierung auch für die deutsche Industrie. Eine langfristig verlässliche, transparente und nachvollziehbare Ausgestaltung der Klimapolitik ist Voraussetzung für künftige erfolgreiche wirtschaftliche Betätigung.
Der Technologiemechanismus verbessert gleichzeitig durch seine umfassenden Analysen und das die meisten Staaten umfassende globale Netzwerk die Chancen für Unternehmen, ihre Produkte zur Treibhausgasminderung und zur Anpassung an den Klimawandel in internationale Kooperationen einzubringen.
Es müssen noch viele konkrete Beschlüsse zur Umsetzung getroffen werden. Bei allen Maßnahmen, die sich aus der Umsetzung des Abkommens von Paris ergeben, sollen der Wirtschaft möglichst keine zusätzlichen bürokratischen oder finanziellen Belastungen entstehen und weiterhin ein "level playing field" im internationalen Kontext gewahrt bleiben.
Treibhausgasminderungen Deutschlands im Gegensatz zum weltweiten Anstieg der Treibhausgasemissionen
In Deutschland werden von der Industrie große Anstrengungen unternommen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Im Zeitraum 1990-2015 hat Deutschland seine CO2-Emissionen insgesamt um 22,4 Prozent verringert; weltweit sind diese jedoch im gleichen Zeitraum um rund 57,5 Prozent angestiegen.
Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig neben der nationalen Klimaschutzpolitik vor allem globale Lösungen unter Einbeziehung der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer anzustreben. (Infografik PDF: 286 KB).
Andernfalls kann es zu einem Export von Treibhausgasemissionen und einer Verlagerung von Arbeitsplätzen aus den Vorreiterstaaten in Länder mit weniger ambitionierten Klimaschutzbemühungen (Carbon Leakage[1]) kommen. Die derzeit eingesetzten klimapolitischen Instrumente müssen daher mit entsprechenden Vorkehrungen versehen werden, dass es dazu nicht kommt.
Das Risiko der Verlagerung der Produktion in Länder mit weniger strikten Umweltauflagen nimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ernst. Den Blick nur auf nationale oder regionale Klimaschutzziele zu richten - ohne internationale Rückwirkungen zu berücksichtigen - dient nicht dem globalen Klimaschutz.
[1] Carbon-Leakage: Wörtlich: "Kohlenstoff-Leckage". Das Schlagwort umschreibt das Risiko, dass aufgrund zu strenger EU-Vorgaben im Emissionshandel Unternehmen ihre Standorte aus der EU herausverlagern in Staaten ohne vergleichbare Klimaschutzstandards. Es droht allerdings nicht nur Verlagerung von CO2-Quellen - mit der Industrie werden zugleich auch Arbeitsplätze verlagert.
Der Emissionshandel ist seit 2005 das zentrale EU-weite Instrument zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und damit das Hauptinstrument zur Umsetzung der Klimaziele der Europäischen Union. Dem Emissionshandelssystem unterliegen die Energiewirtschaft, energieintensive Industrien und den innereuropäischen Luftverkehr. Er umfasst damit fast die Hälfte aller europäischen Treibhausgasemissionen.
Teilnehmende Unternehmen müssen für die von ihnen verursachten Emissionen entsprechende Zertifikate einreichen und können diese untereinander handeln. Der Emissionshandel stellt also ein marktwirtschaftliches Instrument dar, welches Treibhausgasen einen expliziten, marktbasierten Preis gibt. Dabei nimmt die Gesamtzahl der neu zur Verfügung gestellten Zertifikate entsprechend der internationalen Klimaschutzverpflichtungen der EU Jahr für Jahr ab (sogenannter Deckel, im Englischen: „Cap“). Dies führt dazu, dass langfristige europäische Emissionsminderungsziele in ein für Unternehmen relevantes Preissignal übersetzt und Emissionsreduktionen ökonomisch effizient dort durchgeführt werden, wo es am kostengünstigsten ist. Der Preis für Emissionszertifikate setzt dabei Anreize für Investitionen in emissionsarme Technologien. Denn wenn ein Unternehmen seine Treibhausgasemissionen reduziert, muss es in der Folge entsprechend weniger Emissionsrechte kaufen.
Marktstabilitätsreserve baut Überschüsse ab
Die Funktionsweise des Emissionshandels steht fortlaufend unter Beobachtung, damit gewährleistet wird, dass er seine volle Wirkung zum Schutz des Klimas entfaltet. Als ein Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage zu einem Überschuss an Zertifikaten geführt hat, wurde deshalb die sogenannte Marktstabilitätsreserve eingeführt.
Die Regelungen für die Marktstabilitätsreserve sehen vor, dass das Angebot an Zertifikaten jährlich an die Überschusssituation im Emissionshandelsmarkt angepasst wird: Wenn die Überschussmenge 833 Millionen Zertifikate übersteigt, wird die Versteigerungsmenge des jeweiligen Jahres um 24 Prozent des Überschusses verringert. Umgekehrt wird die jährliche Versteigerungsmenge um 100 Millionen Zertifikate erhöht, wenn der rechnerische Überschuss 400 Millionen Zertifikate unterschreitet oder es zu starken Preissprüngen kommt.
Weiterentwicklung des Emissionshandelssystems
Europäische Kommission, Rat und Europäisches Parlament haben sich im November 2017 auf eine umfassende Reform des Europäischen Emissionshandels für die vierte Handelsperiode von 2021-2030 geeinigt. Diese ist seit dem 8. April 2018 in Kraft getreten.
Die Bundesregierung hatte bei der Reform des Emissionshandels zwei zentrale Anliegen. Und zwar die Stärkung des Preissignals des Emissionshandels sowie die Gewährleistung eines angemessenen Schutzes der energie- und emissionsintensiven europäischen Industrie vor der Konkurrenz aus dem nicht vom Emissionshandel regulierten Ausland durch „Carbon Leakage“.
Diese Ziele konnte im Rahmen der Reform mit Erfolg von der Bundesregierung durchgesetzt werden. Die Reform enthält die folgenden zentralen Aspekte:
Die Gesamtmenge der in einem Jahr zur Verfügung stehenden Zertifikate im EU-Emissionshandel wird ab 2021 jährlich um einen Linearen Reduktionsfaktor von 2,2 Prozent gesenkt an Stelle von bisher 1,74 Prozent.
Ab 2019 werden jährlich 24 anstatt der ursprünglich vorgesehenen zwölf Prozent der im Markt vorhandenen Überschüsse in die Marktstabilitätsreserve eingestellt, wenn die Überschüsse einen Schwellenwert von 833 Millionen Zertifikaten überschreiten
Ab dem Jahr 2023 wird die Reserve auf ein Volumen begrenzt, das jeweils der Versteigerungsmenge des Vorjahres im EU-ETS entspricht. Die darüber hinaus gehende Menge in der Reserve wird gelöscht (voraussichtlich mehr als zwei Milliarden Zertifikate), wenn der bis dahin geplante Review zu keinem anderen Ergebnis kommt.
Die nächste Reform des Emissionshandels steht bereits vor der Tür. Im Dezember 2020 einigten sich die EU-Energieminister auf eine Verschärfung der EU-Klimaziele und streben nun eine Verminderung der Treibhausgase um 55 Prozent bis 2030 an. Deshalb wird nun auch verstärkt diskutiert, ob und wie der Emissionshandel auf andere Sektoren ausgeweitet werden kann. Der EU-Emissionshandel soll nämlich auch in Zukunft ein zentrales Instrument für die Dekarbonisierung unserer Wirtschaft bleiben.
Weiterführende Informationen
Artikel - Europäische und internationale Energiepolitik
Artikel:Europäischer Emissionshandel – wichtig für die Energiewende
Verbindlicher Klimaschutz durch das Bundes-Klimaschutzgesetz
Am 24.06.2021 hat der Deutsche Bundestag ein neues Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen. Mit dem novellierten Gesetz wird das deutsche Treibhausgasminderungsziel für das Jahr 2030 auf minus 65 Prozent gegenüber 1990 angehoben. Bislang galt ein Minderungsziel von minus 55 Prozent. Bis 2040 müssen die Treibhausgase um 88 Prozent gemindert und bis 2045 Treibhausgasneutralität verbindlich erreicht werden. Auch die Vorgaben zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in den einzelnen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr Landwirtschaft und Abfall) wurden verschärft. Darüber hinaus wurde erstmals ein verbindliches Ziel für natürliche Senken, also die Bindung von CO2 durch zum Beispiel Wälder oder Moore, festgelegt. Mit den deutlich ambitionierteren Zielen setzt Deutschland neben den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts als erster EU-Staat auch die neuen europäischen Klimaziele um, die im vergangenen Jahr unter deutscher Ratspräsidentschaft beschlossen wurden.
Um die Erreichung der neuen Klimaziele zu unterstützen hat Bundesregierung am 23.06.2021 ein Klimaschutzsofortprogramm 2022 verabschiedet. Mit dem Sofortprogramm werden in den kommenden Jahren rund 8 Milliarden Euro zusätzlich für Klimaschutzmaßnahmen in allen Sektoren zur Verfügung gestellt. Dabei stehen vor allem die Sektoren Industrie, Energiewirtschaft und Gebäude im Mittelpunkt. Die Maßnahmen in diesen Sektoren haben ein Gesamtvolumen von knapp 6,5 Milliarden Euro. Zusätzliche Mittel fließen unter anderem in die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG), das Investitionsprogramm Stahlindustrie und das Programm Dekarbonisierung der Industrie.
Auswirkungen des nationalen Brennstoffemissionshandels auf die Abfallwirtschaft
Auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wurde in Deutschland ab 2021 ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) eingeführt. Die Berichtspflicht für Brennstoffemissionen aus Abfällen wird nach dem BEHG am 01.01.2023 wirksam. Zu den Auswirkungen des nEHS auf die Bereiche der kommunalen und privatwirtschaftlichen Abfallverbrennung wurde im Auftrag der Bundesregierung eine Studie durchgeführt.
Die Studie untersucht die Auswirkungen der Abfallverbrennung in die CO2-Bepreisung auf Kosten und Gebühren sowie auf Abfallverbringungen ins Ausland. Darüber hinaus dienen die Ergebnisse der Studie als Grundlage, um im Rahmen der Evaluierung des BEHG im Jahr 2022 sachgerechte Durchführungsregelungen festlegen zu können. Dies bezieht sich insbesondere auf die Festlegung eines praxisorientierten Verfahrens zur Bestimmung der CO2-Menge sowie Festlegungen zur Emissionsberichterstattung, zu eventuellen Ausnahmeregelungen und zur Bestimmung von Verantwortlichkeiten bei der Einbeziehung der Abfallverbrennung in das nEHS.
Das Ergebnis der Studie wurde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am 31.03.2022 vorgelegt.
Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland
In Deutschland konnten die Treibhausgas-Emissionen seit 1990 deutlich vermindert werden. Nach aktuellen Berechnungen des Umweltbundesamtes (Stand März 2021) wurden im Jahr 2020 in Deutschland rund 739 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt (ohne Kohlendioxid-Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft). Dies entspricht einer Minderung von rund 70 Millionen Tonnen oder 8,7 Prozent gegenüber dem Jahr 2019. Im Vergleich zum Jahr 1990 beträgt die absolute Minderung 509 Millionen Tonnen oder rund 41 Prozent. Zu diesen positiven Entwicklungen haben vor allem die Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude und Industrie beigetragen, die ihre Treibhausgasemissionen in diesem Zeitraum um rd. 53 Prozent, 43 Prozent beziehungsweise 37 Prozent deutlich gesenkt haben.
Klimaschutzplan 2050
Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung ist ein Gesamtkonzept für die Energie- und Klimapolitik bis zum Jahr 2050. Er legt die Maßnahmen fest, die erforderlich sind, um die gesetzten, langfristigen Klimaziele Deutschlands zu erreichen.
Darüber hinaus legt er auch eine klare Ausrichtung für die Industriepolitik fest und verbindet damit Klimaschutz mit dem Erhalt der industriellen Arbeitsplätze auch in den energieintensiven Industrien.
Im November 2016 wurde der Klimaschutzplan vom Kabinett beschlossen. Es wurde unter anderem beschlossen, einen Regionalfonds zu schaffen, um neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze in den Regionen des Strukturwandels zu schaffen, und bei den Sektorzielen Korridore der CO2-Reduzierung für Energie, Industrie, Gebäude. Verkehr und Landwirtschaft festgelegt.
Weitere Informationen zum Klimaschutzplan 2050 finden Sie hier.
Klimaschutzprogramm 2030
Die Bundesregierung hat im Oktober 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, für das sie. für klimaschutzrelevante Maßnahmen für den Zeitraum 2020 bis 2023 Mittel in Höhe von etwa 54 Milliarden Euro bereitgestellt hat. Das Klimaschutzprogramm 2030 ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Erreichung der Klimaziele 2030, mit dem die Bundesregierung ein neues Maß an Verbindlichkeit in der deutschen Klimapolitik geschaffen hat.
Kernbestandteile sind der Anfang des Jahres eingeführte nationale Emissionshandel in den Bereichen Wärme und Verkehr, ein schrittweiser Ausstieg aus der Kohleverstromung, Entlastungen für Bürger und Wirtschaft sowie umfangreiche Fördermaßnahmen in den Sektoren Energie, Industrie Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft.
Mit dem Zukunftspaket als Teil des Konjunkturpaketes 2020 hat die Bundesregierung weitere Klimaschutzmaßnahmen im zweistelligen Milliardenbereich auf den Weg gebracht, so z. B. die Förderung für den Markthochlauf von Wasserstofftechnologien unter anderem für den Einsatz in der Industrie.
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020
Um das nationale Treibhausgasminderungsziel 2020 von 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu erreichen, hat die Bundesregierung am 3. Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen. Die Umsetzung der zahlreichen Programmmaßnahmen werden in einem kontinuierlichen Prozess begleitet und jährlich im Klimaschutzbericht der Bundesregierung veröffentlicht. Der jüngste Klimaschutzbericht 2019 zeigt, dass die Maßnahmen wirken. Die im Jahr 2020 zu erwartende Treibhausgasminderung des Maßnahmenpaketes liegt bei rd. 37 bis 48 Millionen Tonnen Treibhausgasen.
Breiter Instrumentenmix zur Erreichung der Klimaziele
Die deutsche Klimaschutzpolitik setzt zur Erreichung der vorgegebenen Ziele einen breiten Instrumentenmix ein. Dazu gehören neben dem EU- und nationalen Emissionshandel auch umfangreiche Fördermaßnahmen, wie das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für den Industriesektor geförderte Technologietransfer-Programm Leichtbau, welches auf die Entwicklung ressourceneffizienter Verfahren entlang des gesamten Produktlebenszyklus sowie neue Konstruktionstechniken und Materialien abzielt, oder Planungen für ein Programm zur Vermeidung und Nutzung von CO2 in der energieintensiven Grundstoffindustrie mittels CCU/CCS-Technologien. Wesentliche Treiber der aktiven Klimaschutzpolitik der Bundesregierung sind darüber hinaus das im Jahr 2020 novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz, das 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Energiewirtschaftsgesetz sowie das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz und das Energie- und Klimafondsgesetz. Außerdem engagiert sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aktiv für eine Intensivierung der Zusammenarbeit zur Verbreitung klimafreundlicher Technologien und zur Anpassung an den Klimawandel im Rahmen des Technologiemechanismus der Klimarahmenkonvention. Weitere Informationen über die aktuellen Maßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Bereich Klimaschutz und Energie finden Sie hier.
Technologiezusammenarbeit unter der UN-Klimarahmenkonvention
Die Vertragsparteien der UN-Klimarahmenkonvention (UN-Framework Convention on Climate Change) haben sich bei den Klimaverhandlungen Ende 2010 in Cancún (Mexiko) auf eine Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich klimarelevanter Technologien (Minderung der Treibhausgasemissionen und Anpassung an den Klimawandel) verständigt und beschlossen, den sogenannten Technologiemechanismus einzurichten. Dieser besteht aus einem politischen Teil, dem Technologie-Exekutivausschuss (Technology Executive Committee), und einem Implementierungsteil, dem Klimatechnologiezentrum und -netzwerk (Climate Technology Centre and Network).
Der Technologie-Exekutivausschuss hat im September 2011 seine Arbeit aufgenommen; seine Empfehlungen sollen Eingang in die Beschlüsse der Klimarahmenkonvention finden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Klimatechnologiezentrum und -netzwerk bildet die Basis für eine intensivierte Zusammenarbeit in klimarelevanten Technologien, um die Vernetzungsmöglichkeiten zu verbessern. Als Trägerorganisation für das Netzwerk wurde das UN-Umweltprogramm (UN-Environment Programme) ausgewählt. Es hat seinen Sitz in Kopenhagen und nahm seine Tätigkeit im Mai 2013 auf. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Nationale Kontaktstelle
Die Nationale Kontaktstelle (National Designated Entity) ist Teil des Technologiemechanismus der Klimarahmenkonvention und soll die Arbeit des Klimatechnologiezentrum auf nationaler Ebene unterstützen.
In Schwellen- und Entwicklungsländern haben Kontaktstellen die Funktion, Kooperationsanfragen zu formulieren, zu bündeln und an das internationale Netzwerk zu leiten.
Die deutsche Kontaktstelle dient als zentrale Anlaufstelle für alle Anfragen aus dem Klimatechnologiezentrum bzw. anderer nationaler Kontaktstellen nach klimarelevanten Technologien, Programmen der Bundesregierung, Dienstleistungen oder möglichen Forschungskooperationen im Zusammenhang mit dem Technologiemechanismus sowie für alle Anfragen nach Technologiekooperationen mit deutschen Unternehmen, Forschungsstellen und öffentlichen Stellen sowie für Anfragen deutscher Unternehmen und Investoren.
Zu den klimarelevanten Technologien zählen Technologien zur Minderung von Treibhausgasemissionen, zur Beobachtung der Auswirkungen des Klimawandels sowie zur Anpassung an den Klimawandel.
Je nach Bedarf werden Angebote aus Deutschland (Forschungsvorhaben, Technologieangebote und so weiter) koordiniert und an das Klimatechnologiezentrum weitergegeben. Beziehungsweise Anfragen des Technologiezentrum und aus Entwicklungs- und Schwellenländern gebündelt und an relevante deutsche Akteure weitergeleitet.
Die Aufgaben der Geschäftsstelle der deutschen Kontaktstelle nimmt seit dem 20. Juni 2016 die HEAT GmbH, in enger Abstimmung mit dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, wahr. Der Sitz der Geschäftsstelle ist in Königsstein.