Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Dr. Robert Habeck:
Die digitale Transformation unserer Industrie stärkt den Klimaschutz und beschleunigt die Energiewende. Sie ist dringend notwendige Voraussetzung für eine nachhaltige und resiliente Produktion in Deutschland – und damit auch für einen zukunftsfähigen und langfristig wettbewerbsfähigen Industriestandort. Der Aufbau von digitalen Ökosystemen und die Vernetzung von Unternehmen ermöglichen Transparenz entlang der gesamten Liefer- und Wertschöpfungskette, sowohl für die Wirtschaft selbst als auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Von den Geschäftsmodellen und Serviceangeboten, die aus diesen neuen Möglichkeiten entstehen, werden Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft gleichermaßen profitieren. Für die Bundesregierung ist die digitale Transformation der Industrie daher eines ihrer vorrangigen Ziele.
Digitalisierung, Industrie 4.0, Automatisierung und Vernetzung verändern Produktentwicklungs- und Produktionsprozesse sowie Geschäftsmodelle und Mobilitätsdienstleistungen. Die Nutzung von Daten spielt in all diesen Bereichen eine zunehmende Rolle und ein neuer Blick auf die Zusammenarbeit über Unternehmensgrenzen hinweg ist notwendig. Dabei werden die Produkte selbst immer digitaler: das softwaredefinierte Fahrzeug, das automatisierte und vernetzte Fahren oder die Optimierung des Energieverbrauchs. Das Produktportfolio der Zukunft erfordert neue Produkte und Kompetenzen in den Unternehmen.
Die Bundesregierung hat daher im Konjunkturpaket vom Juni 2020 (Ziffer 35c, kurz: KoPa 35c) einen Betrag in Höhe von 2 Milliarden Euro für Investitionen der Fahrzeughersteller und Zulieferer vorgesehen. Durch gezielte Investitionen in Zukunftstechnologien wird die Wirtschaft unterstützt und Arbeitsplätze in Deutschland und Europa werden gesichert. Der Förderrahmen gibt einen starken Investitionsimpuls, um eine nachhaltige, schnelle und technologieoffene Transformation der Fahrzeugbranche in Gang zu setzen. Hierfür sind Investitionen in neue Konzepte, Verfahren, Produkte, Qualifizierung und Produktionsanlagen notwendig.
Der Förderrahmen greift diese Punkte in drei Fördermodulen mit vier Förderrichtlinien auf: