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Beiräte beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Einleitung
Die Beiräte beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz setzen sich aus Sachverständigen zusammen, die die Bundesministerin oder den Bundesminister in wirtschaftspolitischen Fachfragen beraten. Die Mitarbeit in den Beiräten ist ehrenamtlich.
Die Mitglieder beraten sich unabhängig vom BMWK. Alle Ergebnisniederschriften des Beirats werden anschließend als Meinungsäußerung des Beirats auf der Internetseite des Beirats veröffentlicht, wie vom Beirat verfasst. Die Ergebnisse sind damit eigenständige Meinungsäußerungen des jeweiligen Beirats, nicht Positionen des BMWK.
Der Wissenschaftliche Beirat berät den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz unabhängig in allen Fragen der Wirtschaftspolitik. Die 39 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tagen fünf Mal im Jahr, beraten sich zu selbstgewählten Themen und veröffentlichen ihre Ergebnisse anschließend in Form von Gutachten.
Mehr zu weiteren Themen, wie Expertise und Veröffentlichungen, finden Sie hier.
Der Deutsch-Französische Rat der unabhängigen Wirtschaftsexperten (FGCEE) wurde auf Basis des Vertrages von Aachen von Deutschland und Frankreich als ständiges bilaterales Gremium eingerichtet. Er ist unabhängig und soll Politikempfehlungen aussprechen zu wirtschaftspolitischen Themen von gemeinsamem Interesse. Der Expertenrat berichtet an den Deutsch-Französischen Finanz- und Wirtschaftsrat (DFFWR), der sich aus den Finanz- und Wirtschaftsministern beider Länder und den beiden Notenbankchefs zusammensetzt.
Die Stellungnahmen des Deutsch-Französischen Rats der unabhängigen Wirtschaftsexperten sind jeweils als eigenständige Debattenbeiträge zu verstehen. Sie geben nicht die Position des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder der Bundesregierung wieder.
Mitglieder
Den Vorsitz des Beratungsgremiums auf deutscher Seite hat die Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Frau Professor Dr. Dr. h.c. Monika Schnitzer, inne. Sie kann projektbezogen bis zu vier weitere Wissenschaftler/innen für die deutsche Seite in den Expertenrat berufen. Die Tätigkeit für den Beirat ist ein persönliches Ehrenamt. Mitglieder dürfen weder Mitglied der Regierung noch gesetzgebender Organe in Bund, in den Ländern oder in Frankreich sein.
Entstehung
Der Deutsch-Französische Rat der Wirtschaftsexperten (FGCEE) geht auf Artikel 20 Absatz 2 des Vertrags von Aachen zurück. Das Expertengremium wurde am 22. Januar 2023 anlässlich des 60. Jahresstages des Élysée-Vertrags neu ausgerichtet.
Das Expertengremium war im September 2019 in Paris auf dem 50. Treffen des Deutsch-Französischen Finanz- und Wirtschaftsrats erstmals eingerichtet worden. Folgende Mitglieder gehörten ihm von 2019 bis 2021 an (s. hier).
Das Ökonominnen-Netzwerk ist eine Gruppe von Ökonominnen, d.h. (Junior-)Professorinnen, die das BMWK zu aktuellen wirtschaftspolitischen Fragestellungen berät. Hierzu setzt das Netzwerk zu wirtschaftspolitischen Themen sowie konkreten Vorhaben und ökonomischen Fragestellungen der Fachabteilungen auf eine niedrigschwellige und agile Beratung und ergänzt damit etablierte Gremien der wissenschaftlichen Politikberatung. Gleichzeitig tragen die verhältnismäßig jungen Mitglieder sowie der Fokus auf weibliche Professorinnen zu einem insgesamt diverseren und erweiterten Austausch von Politik und Wissenschaft bei.
Das Netzwerk dient auch als Forum, neue Impulse für die Wirtschaftspolitik zu sammeln, für die Wirtschaftspolitik relevante Fragestellungen an die Wissenschaft zu übermitteln und Lösungsansätze zu diskutieren. Um die Evidenzbasierung zu stärken, geht es bei der Zusammenarbeit auch um einen verbesserten Zugang zu Daten in Deutschland.
Entstehung
Das Netzwerk besteht formell seit dem 24. April 2024. Es wurde ins Leben gerufen, um eine evidenzbasierte, niedrigschwellige und agile Politikberatung im BMWK zu stärken. Zudem sind Ökonominnen in der wissenschaftlichen Politikberatung strukturell unterrepräsentiert, wodurch Potentiale an wissenschaftlicher Expertise ungenutzt bleiben. Angesichts dessen sowie der institutionellen Verantwortung für Gleichstellung bei Gremienbesetzungen ist es zusätzlich ein Anliegen des BWMK, Ökonominnen stärker sichtbar zu machen.
Mitglieder
Das Netzwerk besteht aus Wissenschaftlerinnen mit ausgewiesenen Kompetenzen, die auf dem Gebiet der Wirtschaftswissenschaften als Hochschullehrerinnen oder Juniorprofessorinnen tätig sind. Die verschiedenen Fachrichtungen der Wirtschaftswissenschaften wurden bei der Zusammensetzung berücksichtigt. Die Zahl der Mitglieder ist auf höchstens 20 begrenzt.
Weiterführende Informationen
28.11.2024 - Download - schlagwort-beiraete
Publikation:Ökonominnen-Netzwerk: Aktuelle Mitglieder
Der Beirat für Fragen des gewerblichen Mittelstandes und der Freien Berufe (Mittelstandsbeirat) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz befasst sich mit der Lage und den Perspektiven kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie der Freien Berufe. Er berät die Bundesministerin oder den Bundesminister zu Fragen, die sich aus den strukturellen Veränderungen im innen- und außenwirtschaftlichen Bereich für die mittelständische Wirtschaft ergeben. Darüber hinaus analysiert er den Einfluss aktueller wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf die wirtschaftliche Situation kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Mitglieder des Beirats haben die Möglichkeit, Arbeitsgruppen einzurichten und die Ergebnisse ihrer Arbeit in Resolutionen festzuhalten.
Entstehung
Die Errichtung des Mittelstandsbeirates geht auf einen Antrag des Bundestagsausschusses für Sonderfragen des Mittelstandes vom 7. Mai 1956 zurück, der damit einer Bitte des damaligen Bundeskanzlers Konrad Adenauer entsprach. Die erste konstituierende Sitzung des Mittelstandsbeirats fand am 5. Dezember 1956 unter dem Vorsitz des damaligen Wirtschaftsministers, Professor Dr. Ludwig Erhard statt. Seitdem treffen sich die jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode benannten Mitglieder des Beirates in der Regel zweimal im Jahr, um Anregungen zu allgemeinen Fragen des Mittelstandes zu geben.
Mitglieder
Dem Gremium gehören Persönlichkeiten an, die aufgrund ihrer praktischen Tätigkeit und ihrer fachlichen Erfahrung in mittelstandspolitischen Fragen für eine solche Aufgabe besonders geeignet sind. Die Mitglieder des Beirates (PDF, 8 KB) sind keine Vertreter der Verbände, sondern unabhängige Persönlichkeiten, die ausschließlich ihre persönliche Überzeugung vertreten und an keine Weisungen gebunden sind.
Der Beirat für Fragen des Tourismus beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Aufgabe, den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz im Bereich der Tourismuspolitik zu beraten. Hier finden Sie die Satzung.
Mitglieder
Die Mitglieder des Beirates sind Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und Verbänden aus verschiedenen Segmenten der Tourismuswirtschaft, von Verkehrsträgern, von Destinationen und der Wissenschaft. Die Mitgliedschaft im Beirat ist ein persönliches Ehrenamt. Der Beirat wird jeweils für den Zeitraum der aktuellen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages berufen. Hier (PDF, 34 KB) finden Sie eine Übersicht der aktuellen Mitglieder.
Entstehung
Die Einrichtung des Beirates für Fragen des Tourismus erfolgte durch Erlass des Bundesministers für Wirtschaft vom 30. Juni 1977, welcher in den folgenden Legislaturperioden formlos bestätigt worden ist.
Minister Habeck hat am 13. Mai verkündet, dass er den Beirat nach Auslaufen des Mandats zum 31. Juli 2024 fortentwickeln wird.
Unter dem Titel „Start-up Circle“ soll künftig ein kleiner und flexibler Kreis ohne formelle Vorgaben mindestens zwei Mal jährlich mit dem Minister zu wechselnden Start-up-Themen in den Dialog treten. Bei jedem Treffen soll ein aktuelles Thema bzw. eine aktuelle Herausforderung der Start-up-Politik lösungsorientiert diskutiert werden.
Der Beirat "Junge Digitale Wirtschaft" berät die Bundesministerin oder den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz aus erster Hand zu aktuellen Fragen der digitalen Transformation. Im Fokus stehen dabei die Entwicklung und die Potenziale der jungen digitalen Wirtschaft und neuer digitaler Technologien in Deutschland. Mit Blick auf die Dynamik der digitalen Wirtschaft ist der Beirat flexibel und offen ausgestaltet. Das Ziel: Ein direkter und praxisbezogener Dialog der jungen deutschen Digital- und Gründerszene mit der Politik.
Die digitale Wirtschaft ist eine zentrale Zukunftsbranche für Deutschland. Die großen Innovationen in der digitalen Wirtschaft gehen weltweit von neu gegründeten, schnell wachsenden IT-Unternehmen aus. Auch in Deutschland ist eine lebendige Start-up-Szene mit großem Potenzial entstanden. Sie schafft hoch qualifizierte und zukunftsweisende Arbeitsplätze und ist Innovationstreiber für weite Teile der deutschen Wirtschaft. Der Beirat "Junge Digitale Wirtschaft" bringt in thematischen Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen seine praxisnahe Expertise ein, um zukunftssichere Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft in Deutschland und Europa zu gestalten.
Aktuelle Themen im Blickpunkt
Der Beirat "Junge Digitale Wirtschaft" nimmt aktuell relevante Themen in den Blick und erarbeitet Stellungnahmen hierzu. Die Ergebnisse sind damit eigenständige Meinungsäußerungen des Beirats, nicht Positionen des BMWK.
Positionspapier „Digitaler Pionier oder Nachzügler? Deutschlands entscheidende Jahre!“ (November 2023)
In diesem Papier bündelt der Beirat Junge Digitale Wirtschaft seine Forderungen an die Politik zu sechs zentralen Handlungsfeldern aus der digitalen Wirtschaft sowie mit Blick auf Start-ups. Der Beirat betont, dass seine Vorschläge auch in der aktuellen Zeit der Krisen nicht untergehen dürfen und weiterhin oben auf die Agenda gehören. Sie sollen dazu beitragen, Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und den Anschluss an die digitale Weltspitze zu sichern. Positionspapier „Digitaler Pionier oder Nachzügler? Deutschlands entscheidende Jahre!“ (PDF, 2 MB)
Stellungnahme zum Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes (April 2023)
Durch Mitarbeiterkapitalbeteiligungen können Gründende im Wettbewerb um Talente ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Erfolg ihres Unternehmens teilhaben lassen. Studien zeigen, dass Unternehmen, die das tun, robuster und überlebensfähiger sind. Die Bundesregierung will daher die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland einfacher anwendbar und attraktiver für Unternehmen und ihre Beschäftigten machen. Der Beirat begrüßt in seiner Stellungnahme die im Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgesehenen Verbesserungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Auch die vorgeschlagenen Erweiterungen bei der Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Investmentfonds werden vom Beirat begrüßt. Positionspapier des Beirats
Talent und Gründer*innen mit Migrationshintergrund (Juni 2021)
Migrant*innen spielten eine zentrale Rolle für innovatives Gründertum in Deutschland. Jedes fünfte innovative Wachstumsunternehmen werde hierzulande von Menschen mit Migrationshintergrund aufgebaut. Um künftig das Potenzial noch besser zu nutzen, hat der Beirat Vorschläge erarbeitet, wie bestehende Hemmnisse – etwa beim Zugang zu Kapital – abgebaut werden sollten. Positionspapier des Beirats (PDF, 2 MB)
Aufbau großer europäischer KI-Modelle (März 2021)
Große KI-Modelle sind enorm leistungsfähig sind und werden in vielen Bereichen zur Anwendung kommen. Aufgrund des erforderlichen Ressourcen- und Kapitaleinsatzes können diese Modelle nur zentral, von wenigen entsprechend ausgestatteten Unternehmen bereitgestellt werden. Aus Sicht des Beirats ist daher zum Erhalt der digitalen Souveränität in Europa der umgehende Start von Maßnahmen zum Aufbau eines offenen Services für große KI-Modelle erforderlich. Positionspapier des Beirats (PDF, 1 MB)
Diversität und Gründerinnen (Februar 2021)
Gemischte Teams sind erfolgreicher, da sie – wie zahlreiche Studien belegen – die Qualität von Entscheidungen deutlich erhöhen. Aktuell werden jedoch nur 16 Prozent der deutschen Start-ups von Frauen geführt. Um das Potenzial der Geschlechtervielfalt im Start-up-Sektor auszuschöpfen, müssen daher noch einige Hemmnisse auf staatlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ebene überwunden werden. Gerade Geschlechterstereotype stellen eine komplexe Herausforderung dar, die schon im Jugendalter angegangen werden muss. In seinem Positionspapier stellt der Beirat Junge Digitale Wirtschaft konkrete Empfehlungen vor, wie Staat und Wirtschaft dazu beitragen können, Barrieren abzubauen und die Zahl der von Frauen geführten Start-ups erheblich zu steigern. Positionspapier des Beirats (PDF, 412 KB)
Sozialunternehmertum (Dezember 2020)
Der Anspruch von Sozialunternehmerinnen und –unternehmer ist es, für das Gemeinwohl neue Lösungswege aufzuzeigen. Sie sind damit ein wichtiger Baustein auf dem Weg, die Werte einer Sozialen Marktwirtschaft in eine komplexe, von schnellem Wandel geprägte Welt zu übersetzen. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen schlägt der Beirat vor, eine Soziale Innovationsstrategie auf den Weg zu bringen, bestehende Finanzierungsinstrumente zu öffnen und spezifische Instrumente aufzubauen sowie Soziale Innovations- und Gründungszentren einzurichten. Positionspapier des Beirats (PDF, 252 KB)
Fachkräftesicherung (November 2020)
Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellen zum Teil einen Paradigmenwechsel für die Fachkräftesicherung dar und versuchen in eine neue Richtung zu denken. Dabei müssen auch Überlegungen angestellt werden, wie nicht nur die Unternehmen alleine, sondern auch insbesondere der Staat bei der Vereinfachung der Anwerbung ausländischer Fachkräfte sowie beim systematischen Einbezug von Unternehmen in die digitale Bildung unserer Jugend unterstützen kann. Der Beirat Junge Digitale Wirtschaft bittet die Bundesregierung nachdrücklich, die bisherigen Unterstützungsmaßnahmen bei der Fachkräftesicherung auszuweiten und insbesondere offen über die beschleunigte digitale Bildung junger Menschen nachzudenken. Positionspapier des Beirats (PDF, 85 KB)
Start-ups und die Corona-Krise (März 2020)
Das Corona-Virus hat zugeschlagen! Im wahrsten Sinne des Wortes und wir stehen alle unter dem Eindruck der massiven Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft. Aus Sicht des Beirats wird es in der Folge zu einer erheblichen Beschädigung der Wirtschaft kommen und Start-ups (der jungen digitalen Wirtschaft) werden besonders in Mitleidenschaft gezogen, weil ihnen die Substanz (das Immunsystem) fehlt, um die Auswirkungen der Beeinträchtigung zu überstehen. In der Folge droht vielen Start-ups nicht nur ein gravierender kurzfristiger Liquiditätsengpass, sondern auch ein Ende von mittel- und längerfristigen Entwicklungsmöglichkeiten. Der Beirat für Junge Digitale Wirtschaft (BMWK) schlägt vor diesem Hintergrund ein 3B-Konzept für die Unterstützung bzw. Rettung von Start-ups vor: Beschäftigung, Beschaffung und Beteiligung. Positionspapier des Beirats (PDF, 738 KB)
Künstliche Intelligenz (KI) (November 2018)
Der Beirat für Junge Digitale Wirtschaft (BJDW) begrüßt die angekündigte KI-Strategie der Bundesregierung, mahnt aber gleichzeitig deren konsequente Umsetzung an, denn die Nutzung von KI-Anwendungen in der Industrie, bei Unternehmens-, Prozess- und Produktdaten, steht vergleichsweise noch in den Kinderschuhen. Deswegen kommt es jetzt auf die zeitnahe Platzierung des 3 Milliarden Euro-Programms und die Priorisierung einer Reihenfolge der geplanten Maßnahmen an. In diesem Zuge schlägt der BJDW vor, die im nachfolgenden Positionspapier dargestellten Bausteine als schnelles 3-Säulen-Programm für die KI-Strategie bevorzugt anzugehen und im Hinblick auf die Ausgestaltung der abgekündigten Maßnahmen auch noch Anpassungen vorzunehmen. Positionspapier des Beirats (PDF, 571 KB)
Regulierung (Oktober 2018)
Der Beirat hat ein Positionspapier zum Thema „Regulierung“ erstellt. Aus seiner Sicht könne „Regulierung“ nicht grundsätzlich in „schwarz/weiß“ oder „gut/böse“ eingeteilt werden. Eine Regulierung könne hilfreich, wie hinderlich sein und müsse gerade im Hinblick auf digitale Start-ups in jedem Einzelfall geprüft werden, denn gerade hier könne sehr schnell das Gegenteil von dem erreicht werden, was man ursprünglich wollte. Es sei entscheidend, dass die Regularien nicht als Verbotsfesseln für die eigenen digitalen Marktakteure gestaltet werden, sondern als Anreiz für verstärktes unternehmerisches Handeln innerhalb der digitalen Wirtschaft und darüber hinaus. Der Beirat hat vor diesem Hintergrund konkrete Beispiele gesammelt, wo exemplarisch eine Regulierung im Hinblick auf Junge Digitale Start-ups sinnvoll erscheint und wo nicht. Positionspapier des Beirats (PDF, 231 KB)
Zusammensetzung des Beirats: Von der Digitalgründerin bis zum Investor
Die Mitglieder des Beirats (PDF, 6 KB) sind Gründerinnen und Gründer und junge IT-Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Start-up-Szene, Vertreterinnen und Vertreter etablierter IKT-Unternehmen sowie Investoren. Sie verfügen über besondere Sachkunde und Erfahrungen im Bereich der Digitalwirtschaft und haben sich bereits mehrfach als Experten mit profunden Erfahrungen und Kenntnissen in der Start-up-Szene profiliert. Die Mitgliedschaft im Beirat ist ein persönliches Ehrenamt, das keine Vertretung zulässt.
Gemäß Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) berät und unterstützt der Akkreditierungsbeirat die Bundesregierung und die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) in Akkreditierungsfragen. Seine Aufgaben sind unter anderem die Ermittlung von Regeln, die Förderung der Nutzung der Akkreditierung als vertrauensbildendes Element der Konformitätsbewertung sowie die Koordinierung der deutschen Vertretung und Haltung bei den Sitzungen der europäischen Kooperation für Akkreditierung (EA) - (www.european-accreditation.org).
Der Akkreditierungsbeirat richtet sektorbezogene Fachbeiräte ein. Diese haben insbesondere die Aufgabe, den Akkreditierungsbeirat bei der Ermittlung der jeweiligen sektorenrelevanten Regeln zu unterstützen.
Mitglieder
Die 16 Mitglieder des Akkreditierungsbeirats wurden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für den Zeitraum 2019 - 2022 berufen.
Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats
Die Geschäftsstelle des Akkreditierungsbeirats wurde bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung eingerichtet: www.akb.bam.de.
Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG)
Das Gesetz über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) trat im August 2009 in Kraft. Es regelt unter anderem die Aufgaben und Befugnisse der nationalen Akkreditierungsstelle sowie des Akkreditierungsbeirats.
Akkreditierung ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 eine hoheitliche Tätigkeit. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) wurde mit der Durchführung der Akkreditierungen betraut und ist hierfür beliehen. Weitere Informationen zur Akkreditierung in Deutschland finden Sie unter www.dakks.de.
Am 21. Mai 2014 konstituierte sich ein vom Bundeswirtschaftsministerium einberufener TTIP-Beirat. Dem Beirat gehörten anfangs 22 Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften, Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden sowie des Kulturbereichs an. Das Gremium beriet mit dem Bundeswirtschaftsministerium über die fortlaufenden Verhandlungen zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft und trug so zur deutschen Positionierung beim TTIP-Abkommen bei. Aufgrund der ausgesetzten Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und der US-Regierung sind keine weiteren Beiratssitzungen geplant.
Mehr Transparenz stärkt das Vertrauen
Mit dem Beirat wurde der Dialog mit den beteiligten Akteuren zur geplanten Handels- und Investitionspartnerschaft intensiviert - auch mit den Kritikern des Handelsabkommens. Der TTIP-Beirat hat in den Verhandlungen für mehr Transparenz gesorgt. Der intensive Austausch über die laufenden Verhandlungen in diesem und anderen Gesprächsforen hat es ermöglicht, die Argumente aller gesellschaftlichen Gruppen besser zu berücksichtigen, wenn die Bundesregierung ihre Positionen zu TTIP in die Verhandlungen einbringt.
Die Mitglieder des TTIP-Beirats kamen zu insgesamt zehn Sitzungen zusammen. Im Mittelpunkt der Beratungen standen wichtige Fragestellungen und relevante Debatten rund um TTIP, unter anderem in den Bereichen Kultur, Verbraucherschutz, öffentliche Daseinsvorsorge, Arbeitnehmerrechte, regulative Zusammenarbeit, Investitionsschutz, Entwicklungsländer und das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA.
Publikation:Investitionsschutz und Investitionsschutzschiedsgerichtsbarkeit Thesenpapier, Prof. Dr. Christian Tietje, Institut für Wirtschaftsrecht Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Publikation:Stellungnahme zur Errichtung eines Investitionsgerichts für TTIP - Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16.09.2015 und 12.11.2015, Dr. Peter Schneiderhan, Deutscher Richterbund
Publikation:Empfehlungen der EU- und US-amerikanischen Bischöfe zu den Verhandlungen der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
Publikation:Gemeinsames Positionspapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zur Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP)