Europäische KMU-Definition – Entlastung und bessere Rahmenbedingungen für KMU
Nach der Empfehlung der Europäischen Kommission (2003/361/EG) zur Definition von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (EU-KMU-Definition) ist ein Unternehmen ein KMU, wenn es weniger als 250 Personen beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielt oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. EUR aufweist. Die Empfehlung zielt auf eine einheitliche und kohärente Definition von KMU, um Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Binnenmarkt zu vermeiden. Zudem ist sie ein zentraler Anknüpfungspunkt für die europäische Mittelstandspolitik. So nehmen zahlreiche europäische Rechtsakte darauf Bezug, mit dem Ziel KMU zu entlasten. Auch in administrativen Verfahren findet die Empfehlung Anwendung.
Die Europäische Kommission hat eine umfassende Evaluierung der EU-KMU-Definition durchgeführt und insgesamt keinen Änderungsbedarf der Schwellenwerte festgestellt. Sie möchte jedoch die praktische Anwendung der Regeln vereinfachen und dazu die Verfügbarkeit von und den Zugang zu (Unternehmens-)Daten verbessern sowie den Benutzerleitfaden zur Anwendung der EU-KMU-Definition schärfen. Darüber hinaus untersucht sie in einer weiteren Studie Herausforderungen der Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe den KMU-Statuts verlassen haben.