Konformitätsbewertung
Konformität: Übereinstimmung von Produkten mit festgelegten Anforderungen
Produkten mit Kennzeichnungen, wie der CE-Kennzeichnung oder dem GS-Zeichen, begegnet der Verbraucher tagtäglich. Solche Kennzeichnungen findet man z.B. auf Spielzeug, Elektroartikeln, Medizinprodukten oder im Aufzug. Sie bescheinigen die Übereinstimmung eines Produktes mit den festgelegten Anforderungen, der jeweiligen EU-Rechtsvorschriften im Falle der CE-Kennzeichnungen oder mit Anforderungen des deutschen Produktsicherheitsgesetzes bei dem GS-Zeichen.
Wenn ein Produkt, eine Dienstleistung, ein Prozess, ein System, eine Person oder eine Stelle Anforderungen erfüllt, die gesetzlich, vertraglich oder anderweitig festgelegt sind, so bezeichnet man diese Übereinstimmung als Konformität.
Rechtliche Festlegungen finden sich insbesondere in Bereichen, wo besondere Schutzziele des Staates wie der Gesundheits-, Arbeits-, Verbraucher- oder Umweltschutz betroffen sind. Das Eigeninteresse der Wirtschaft liegt vorrangig im Nachweis der Qualität und eigenen Kompetenz.
Neben den Anforderungen kann auch die Durchführung der Konformitätsbewertung gesetzlich vorgeschrieben, freiwillig oder vertraglich vereinbart sein. Konformitätsbewertungen sind Tätigkeiten wie das Kalibrieren, Zertifizieren, Inspizieren und Prüfen (beispielweise der Schadstofffreiheit von Trinkwasser). Die Konformitätsbewertung kann durch den Hersteller oder Anbieter selber, dessen Vertragspartner oder Kunden sowie durch unabhängige dritte Prüf- und Kalibrierlabore, Inspektions- und Zertifizierungsstellen durchgeführt werden.
Konformitätsbewertung erfolgt durch private oder staatliche Stellen
Konformitätsbewertungsstellen können privat oder staatlich sein. Bekannte private Konformitätsbewertungsstellen in Deutschland sind z.B. die Technischen Überwachungsvereine (TÜV), der Deutsche Kraftfahrzeug-Überwachungsverein (DEKRA) und die Schiffsklassifikationsgesellschaft Germanischer Lloyd, die auch im staatlichen Auftrag vielfältige Prüf- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen. Dass auch staatliche Stellen Konformitätsbewertungen auf hohem Niveau durchführen, wird beispielsweise an den im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angesiedelten Bundesanstalten deutlich: So führt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) Konformitätsbewertungen im Bereich des gesetzlichen Messwesens (z.B. Baumusterprüfung von Energiemessgeräten) und die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Konformitätsbewertungen in Bereichen durch, die für die technische Sicherheit relevant sind, u. a. bei Gefahrgutbehältern (z.B. CASTOR-Behälter) oder explosiven Stoffen.
Konformitätsbestätigungen wie Prüfberichte und Zertifikate oder Konformitätserklärungen des Herstellers können als Voraussetzung für einen Vertragsabschluss oder das Inverkehrbringen eines Produktes verlangt werden.